Erbrecht - Haus/Darlehen/Grundstück

Brauche dringend Hilfe bei folgendem Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, Grundstück gehört Ehefrau (alleine im Grundbuch eingetragen, da Schenkung), Haus und Finanzierung läuft auf beide Ehepartner gemeinsam. Kein Ehevertrag. Ehefrau verstirbt.

Wer erbt was?

Vermögen (Haus/Grundstück): ???
Schulden (Darlehen/Haus): ???

Wer kann helfen?

Ganz einfach, man erbt immer alles, Vermögen und Schulden zusammen.
Wenn es kein Testament gibt und im gesetzlichen Güterstand gelebt wurde, erbt der Ehemann 3/4 und die Kinder jeder 1/8!
Fürs Grundbuch wird ein Erbschein benötigt!

Ganz einfach, man erbt immer alles, Vermögen und Schulden
zusammen.
Wenn es kein Testament gibt und im gesetzlichen Güterstand
gelebt wurde, erbt der Ehemann 3/4 und die Kinder jeder 1/8!
Fürs Grundbuch wird ein Erbschein benötigt!

Genau da bin ich mir nicht sicher. Haus und Grund müsste eigentlich zu 50% dem Ehemann und zu je 1/4 den beiden Kindern zustehen, da die Ehefrau alleine im Grundbuch stand (Grundsatz: „Wer im Grundbuch steht ist Eigentümer von Haus und Grund“). Das Darlehen haben beide abgeschlossen und es ist getrennt vom Eigentum zu sehen, d.h. Ehemann hat bereits 50% des Darlehens und erbt von den 50% der Ehefrau 1/2, die Kinder jeweils 1/4. Nach dem Erbe hätte der Ehemann also 50% des Hauses und 75% des Darlehens… Oder?

Hi,

das ist erbrechtlich ganz kleines Einmaleins - denn es gilt die gesetzliche Erbfolge (ein testament wurde ja nicht erwähnt. Der Wert der Erbschaft beträgt Wert des Hauses (z.B. 150.000 Euro) minus Schulden-Anteil der Ehefrau, d.h. halbe Schulden (z.B. 100.000 : 2 =, 50.000). Von dem so errechneten Wert bekommt der Ehemann die Hälfte (in meinem Fall 100.000 Euro :2= 50.000), jedes Kind 1/4 (= 25.000 Euro.

Dieses unschöne Ergenis hätte man vermeiden können, wenn zusammen mit der Halbierung der Schulden bei der Finanzierung ein interner Kreditvertrag gemacht worden wäre, der einen Vorabausgleich des Ehemannes in Höhe der Schulden vereinbart worden wäre.

Ingeborg

Das bestätigt meine Sicht. Super. Vielen Dank!

Sorry, richtig, der Ehemann erbt 1/2 und die Kinder je 1/4!
Natürlich ist das beim Haus so,
aber bei den Schulden wird ja nur der Anteil (1/2) der Mutter vererbt, dann ist es an Ende so, dass der Ehemann sein eigenes 1/2 tragen muss und von dem 1/2 der Ehefrau seinen Erbanteil! Das ist richtig!

Wenn kein Testament vorliegt, dann erben Ehemann (Hälfte) und die Kinder zu je einem Viertel. Diese Erbengemeinschaft ist jetzt Eigentümerin aller Nachl.werte geworden, dieses gilt auch bezügl. der Schulden. Sie werden einen Erbschein benötigen. Diesen können Sie entweder direkt beim Nachlassgericht (Amtsgericht) oder über einen Notar beantragen. Letzterer bietet evtl. den Vorteil, dass er Ihnen Tipps gibt.
Fragen Sie mich gern neu, wenn Sie weiteres wissen möchten (dann bitte Vorgang wiederholen).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.860-mal Fragen beantwortet)

Hallo, das ist nicht so oihne weiteres zu beantworten. Da das Haus und die Finanzierung auf beide Ehepartner läuft, tritt der verbliebene Partner auch für die Verpflichtung der verstorbenen Ehefrau ein. Auch die Kinder erben die Hälfte des Anteils der Ehefrau. Bei dem Grundstück ist es schwieriger. Möglicherweise war die Schenkung an Bedingungen geknüpft? Sollte der Beschenkte vor dem Schenker versterben, kann der Schenker das Grundstück zurück erhalten und neu verschenken. Andernfalls fällt auch dieses Grundstück in den Nachlass, d. h. die Hälfte an den überlebenden Ehepartner, die andere Hälfte an die Kinder.
Lassen Sie sich beraten!
Viel Erfolg, ulli

Haus gehörte der Frau, da Ihr das Grundsstück gehörte.
Ehemann erhält 50% Kinder je 25% von Gesamtvermögen.

hallo littlemasi
im normalfall erbt der ehepartner.
aber auch die kinder hätten einen anspruch auf das erbe, wenn kein testament vorhanden ist.
das erbe sollte aber abgewogen werden, denn auch die schulden müssen übernommen werden, oder man kann das erbe auch ablehnen, wenn man weiss, das mehr schulden als guthaben übernommen werden.
viel erfolg sicha

Wie alt sind die Kinder?
Lg-Ruhelos

Hallo, tut mir leid, aber diese Frage kann ich nicht beantworten. MfG Löwenkind

Es erbt der Ehegatte 1/2 und die Kinder je 1/4 - Vermögen wie auch Schulden.

ml.

herzlichen Dank für Ihre erbrechtlich Frage.

Geerbt werden kann das, was sich im Nachlass des Verstorbenen befindet. Dabei handelt es sich um das Vermögen des Verstorbenen, hier als der Ehefrau. Wenn Sie im Grundbuch eingetragen ist, ist sie zivilrechtlich Eigentümer des Grundstücks gewesen. Das Haus ist daher Teil Ihres Nachlasses. Dazu wird auch der hälftiger Hausrat gehören, ihre persönlichen Dinge, ihre Konten etw. bei einem Gemeinschaftskonten in der Regel die Hälfte…

Allterdings vererbt sich auch die Schulden. Sollte sie hälftige Darlehensnehmerin sein, so erbt sie die Hälfte der Darlehensverbindlichkeit.

Möglichweiser hätte der Ehemann auch einen Ausgleichsanspruch gegen den Nachlass aufgrund der von ihm gezahlten Darlehensraten.

Wer nun das Vermögen der Ehefrau erbt, hängt von mehreren Umständen ab. Zunächst davon, ob Sie ein wirksames Testament oder Erbvertrag hinterlassen hat, in welchem die Erbfolge geregelt ist.

Liegt keine letztwillige Verfügung vor, kommt die gesetzliche Erbfolge ins Spiel, die sich nach der Staatsangehörigkeit, den Nachlassgegenständen (insbesonder ausländische Immobilien), den Güterstand der Eheleute, und den weiteren Abkömmlingen bzw. Verwandten richtet.

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, würde der überlebende Ehegatte die Hälfte und die Kinder die weitere Hälfte erben.

Sie sehen, auch ein so „einfacher“ Fall kann kompliziert sein.
Daher sollte ein Fachanwalt für Erbrecht bemüht werden.

Auch ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Weiter Hinweise für Ihre Vorsorge finden Sie unter:
http://www.vorsorgeordnung.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 0 2222-93118-0
Fax. 0 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de

Das Grundstück gehört jetzt zur Hälfte den Kimdern, also je ein Viertel. Das Haus gehört je zu einem achtel den Kindern. Die hälfte des Hauses gehört sowieso dem Ehemann, die Hälfte der Frau geht nach dem Gesetz wiederum zu einem Teil an den Mann, die andere hälfte teilen sich somit die Kinder.
Brauche dringend Hilfe bei folgendem Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, Grundstück gehört Ehefrau (alleine im
Grundbuch eingetragen, da Schenkung), Haus und Finanzierung
läuft auf beide Ehepartner gemeinsam. Kein Ehevertrag. Ehefrau
verstirbt.

Wer erbt was?

Vermögen (Haus/Grundstück): ???
Schulden (Darlehen/Haus): ???

Wer kann helfen?