Erbrecht, keine Nachfolger nur Geschwister und Neffen/Nichten

Moin,
es gibt Unklarheiten zur gesetzlichen Erbfolge. Ich bin im Gespräch mit einem Nachbarn, den ich dränge ein Testament zu machen, bin in guter Position, weil ich nicht drinstehen werden :wink: .
Es geht also nur darum ihm klarzumachen, dass er (per Testament zumindest teilweise) vorprogrammierten Streit verhindern kann. Er hat keine Nachkommen (Kinder). Zwei Schwestern, eine bereits gestorben, aber mit zwei Söhnen, die zweite lebt samt Ehemann und 4 Kindern (noch).
Meines Erachtens möchte er, der der lebenden Schwester eher weniger überlassen will, dass die sechs Neffen/Nichten sein Erbe unter sich aufteilen (1 Haus dabei, ich krieg da schon Bedenken, aber was soll’s, da will ich mich nicht einmischen). Er sagt, er will kein Testament machen, nach seinem Tod sollen „die das unter sich ausmachen“, sieht die Schwester bei „die da“ aber wohl nicht mit drin. Wenn er nichts tut, gilt die gesetzliche Erbfolge, sage ich ihm.

Ich verstehe das dann so, dass in dem Fall die beiden Schwestern erben würden - je 1/2. Die eine lebt noch, damit ist es dort beendet. - Oder sehe ich das falsch und die Neffen/Nichten sind da auch mit dabei?
Die andere lebt nicht mehr, dann teilt der 1/2 Erbteil auf die beiden Neffen, also zu je 1/4. Oder ist der noch lebende Ehemann (angeheirateter Schwager des Erblassers) etwa auch mit erbberechtigt?

Ich möchte ihm da nichts falsches sagen, wenn ich behaupte, dass wenn er sich weigert ein Testament zu machen, die lebende Schwester 1/2 und die beiden Kinder der gestorbenen Schwester je 1/4 von allem, auch dem Haus erben. (Andere nahe Verwandte gibt es nicht).

Bin ich da auf dem richtigen Pfad oder auf dem Holzweg. Danke für euer wwWissen.
Grüße ynot

Hier gelesen? Verwandte 2 Ordnung
https://www.ndeex.de/erbschaft/gesetzliche-erbfolge/

Moin,

Deine Behauptung im vorletzten Absatz ist völlig richtig.

Gruß
Ralf

1 Like

Ja, siehst Du richtig.
Die Kinder der verstorbenen Schwester treten als gesetzliche Erben der Mutter ein.
Also erben die 2 Söhne zusammen 1/2 und die andere Schwester zu 1/2.

Will man das nicht und alle 6 Neffen/Nichten bedenken, dann Testament und das festschreiben " Ich setze meine Neffen und Nichten (Namen angeben am besten) als Erben ein." Punkt.

6 Erben = jeder 1/6, Freibetrag 20.000 € alles drüber muss versteuert werden. Steuer Kl. 2 Start mit 15 %.
macht schon mal 120.000 € vom Hauswert und sonstigem was nicht versteuert werden muss.

MfG
duck313

Dieses Thema wurde automatisch 30 Tage nach der letzten Antwort geschlossen. Es sind keine neuen Nachrichten mehr erlaubt.