Eins ist die Erbschaftsteuer, da hast Du 400.000 Freibetrag. Der sollte wohl ausreichen, wenn es mehr wäre ist der Steuersatz gering und gestaffelt.
Das andere ist die (neue) Grundsteuer.
Da wird nichts verrechnet. Erbschaftsteuer zahlst Du nach der Erbschaft einmal, dann ist gut. Grundsteuer zahlst Du jährlich neu.
und ob eine „große Halle“ überhaupt zu Wohnzwecken dient sollte man nachweisen können. du musst doch die Wohnfläche (das sind Räume in denen man wohnt und sich aufhalten kann, Wohnraum,Schlafraum,Küche ,Bad usw. aber keine Keller,Abstellräume und „große Hallen“
Abweichungen von Bauplan und Wirklichkeit kann bedeuten „Schwarzbau und keine Baugenehmigung“. Das hat schon so machen böse überrascht. Muss nicht, aber es besagt doch mind. es gab später Umbauten, Anbauten für die Du erst einmal keine Unterlagen hast. Das Bauamt könnte was haben wenn man sie je eingereicht und genehmigt bekommen hatte.
MfG
duck313