Hallo,
folgende Frage habe ich, es gibt einen Erblasser der in seinem Testament nur ein Kind aus der zweiten Ehe bedacht hat. Er hinterlässt jedoch eine Ehefrau und insgesamt 4 Kinder aus der zweiten Ehe. Die Ehefrau und 3 Kinder sind quasi enterbt. Aus einer ersten Ehe ist ein Sohn hervorgegangen. Bei einem angenommenen Nachlass von 100000€ stellt sich mir die Frage, wie hoch ist der Pflichtanteil für die 3 Kinder aus der zweiten Ehe?
Ich würde mich freuen, wenn mir die Frage jemand beantworten kann
Es geht nicht um 3 sondern um 4 Kinder denn der Sohn aus der 1. Ehe ist genauso pflichtteilsberechtigt!
https://www.fachanwalt.de/magazin/erbrecht/wie-hoch-ist-der-pflichtteil
Da nachlesen und berücksichtigen, dass Die Ehefrau und Mutter ebenso dazu gehört.
Dann wären das pro Kind 3/32tel von 100.000 nach der dort gezeigten Tabelle.
ramses90
Heißt das in Euro 5000€ je Kind?
Ich komme bei 4 Kindern (?) pro Kind auf ein Sechzehntel, das wären 6250 €.
Bei 5 Kindern(?) wäre es ein Zwanzigstel, das sind dann 5000 €.
Kannst Du die Diskrepanz erklären?
Sorry für die missverständliche Fragestellung. Hier zur Erklärung
Hinterbliebene
1 Ehefrau
1 Kind aus erster Ehe
4 Kinder aus zweiter Ehe, wobei ein Kind Alleinerbe sein soll
Sind alle Kinder von dem Verstorbenen oder hat die Ehefrau Kinder mit in die Ehe „mitgebracht“?
alle Kinder sind von dem Verstorbenen, die zweite Ehefrau hat keine Kinder mit in die Ehe gebracht.
Die Frage ist ohne Angabe des Güterstands nicht zu beantworten. Grundsätzlich beträgt der Pflichtteil immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. D.h. wenn wir mal von Zugewinngemeinschaft und dem einfachsten Fall sprechen, dann bekommt die Ehefrau 1/4 gesetzlichen Erbteil zzgl. ein weiteres Viertel pauschalen Zugewinnausgleich, kommt also unter dem Strich auf 1/2, was gemeinhin als Erbteil des Ehegatten betrachtet wird, aber eben falsch ist! Der Unterschied wird bei der Enterbung der Ehefrau deutlich, die dann 1/2 des gesetzlichen Erbteils von 1/4, also 1/8 als Pflichtteil bekommt und zudem Anspruch auf einen konkreten Zugewinnausgleich (das nennt sich dann „kleiner Pflichtteil“) wie im Falle einer Scheidung hat. Es ist wichtig, diese Position als Alleinerbe im Kopf zu haben, weil in einer Gutverdiener-Alleinverdiener-Ehe dieser Posten ganz erheblich sein kann!
Die leiblichen Kinder (egal aus welcher Ehe) würden sich in diesem einfachsten Fall als gesetzliche Erben die 2. Hälfte des Nachlasses zu gleichen Teile teilen. D.h. 1/2 durch fünf (nach der Klarstellung) ergibt jeweils 1/10 pro Kind. Da er Pflichtteil wiederum die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht, bekommt jedes Kind einen Pflichtteil von 1/20. Bei einem Netto-Nachlass von € 100.000,-- sind das dann die schon genannten € 5.000,–.
WIZ, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Frage. Ich wusste nicht, dass der Güterstand relevant ist. In diesem Fall wurde eine Gütertrennung vereinbart. Laut der von Jörg Zabel dankenswerterweise zur Verfügung gestellten Tabelle müsste sich der Pflichteil dann auf ein 3/40 belaufen, also 7,5% = 7.500€ pro 100.000€ Nachlasswert. Korrekt?
Das ist so korrekt.
Ups, dann möchte ich mich selbstverständlich auch bei ramses90 bedanken und allen die zur Beantwortung meiner Frage beigetragen haben.