Erbrecht Schenkung

Die Schenkung ist rechtskräftig - allerdings das letzte Testament auch. Haben Sie denn jetzt schon noch etwas geerbt ? Der Sohn kann den Alleinerben verklagen, auf den Pflichtteil, da Sie in der Erbfolge noch nicht drann wären. Also Rechtsanwalt aufsuchen. Dringend.