Erbrecht Schenkung

Hallo,
ich bin laut Testament als Alleinerbe ( Nichte ) von meiner Tante eingesetzt.
2001 machte sie eine Schenkung ( Immobilie ) an ihren Sohn. Über diese Schenkung hat er ein notarielles Dokument.
Er ist nicht im Grundbuch eingetragen.
Meine Frage, ist diese Schenkung rechtens oder durch das jetzige Testament hinfällig.

Gruß von
Fixundfertig

Hallo,

das eine hat mit dem anderen nicht zwangsläufig etwas zu tun. Es gibt zwar Fälle, in denen der Schenkende eine Schenkung rückgängig machen kann, aber das lässt sich so nicht beurteilen. Für mich sieht das so aus, als ob nur noch das Grundbuch berichtigt werden müsste. Aber im Zweifel sollten Sie sich aber anwaltlich beraten lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Dazu sollte der Notar, der den Schenkungsvertrag aufsetzte oder ein Rechtsanwalt für Erbrecht,was sagen können. Hierzu müsste man auch den Vertrag sehen. Ich kann hier leider nicht mit Rat helfen.
Gruß
Hilde

bitte an das zuständige erbschaftsgericht wenden

Ich bin kein Rechtaanwalt und kann nur aus Erfahrung und mit dem"gesunden Menschenverstand" antworten.
Schenken kann man so lange man lebt. Der Erbfall tritt im Todesfall ein.
Sie werden wohl alles erben, was NACH der Schenkung noch uebrig ist.
Der Sohn kann seinen Pflichtteil einfordern. Ob die Schenkung hier angerechnet wird, haengt wohl davon ab wie lange die Schenkung schon her ist (10 Jahre).
Die notarielle Schenkung wird wohl anerkannt werden.
Viel Glueck!
Eva Maria Huschka

Hey,
bin mir nicht ganz sicher.
Meines Erachtens nach ist die Schenkung rechtskräftig, da sie durch einen Notar beurkundet ist.
Hier wurde aber anscheinend der Eintrag im Grundbuch - aus sonst was für Gründen - noch nicht vorgenommen.

Auf jeden Fall ist die Schenkung länger als 10 Jahre her - hier gibt es diesbezüglich eine Klausel.

Aber sicherheitshalber einen Fachanwalt für Erbrecht fragen.

Gruß und schöne Osterfeiertage.
Sylvian

Hallo,
ohne das ich das „notarielle Dokument“ nicht inhaltlich kenne, kann ich keine Antwort geben.
Wenn der Beschenkte immer noch nicht im Grundbuch steht, frage ich mich, was ist oder sollte denn geschehen? Sie als Alleinerbin haben selbstverständlich alle Handlungen und Verfügungen des Erblasser zu erledigen. Also, klären Sie mich erst einmal auf.
mfg
PB

Hallo Fixundfertig,

der kann ich hier nicht weiter helfen.

Gruß
Pasha

hallo…

Normalerweise bekommt der Sohn auf jedenfall seinen Pflichtteil das heiß ihn ihrem Fall die Hälfte vom Erbe.
Die Schenkung fãllt nicht in die Erbmasse,das sie notariell beglaubigt wurde und zudem liegt sie länger als 10 Jahre zurück.
L.G.Schattengras

Hallo Fixundfertig, diese Schenkung ist, da mehr als 10 Jahre her (Verjährungsfrist) unrelevant für das jetzige Festament, also rechtens.
Gruß petit

Dies Schenkung ist rechtens und kann nicht angefochten werden. die 10 jahresfrist ( 2001 ) ist ebenfalls vorbei. Der Sohn Ihrer Tante hat Ihnen gegenüber ( falls er nicht notarisch darauf verzichtet hat ) einen Pflichtteilsanspruch von 50 % des gesamten Nachlasses.

Hallo Fixundfertig, ich bin es auch wegen Krankheit…

Die Schenkung ist nichtig, wenn kein Grundbucheintrag oder sonstige Verträge bestehen.
Lieben Gruss von ninja

Ich muss mich korregieren, es ist der Sohn,
da hat er bei einer notariellen Urkunde einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, der aber nach 10 Jahren verfällt, aber einen Pflichtteil kann er geltend machen.
Lieben Gruss von ninja

Notarielles Dokument ist Vielsagend. Es fragt sich, ob es ein vollendeter Schenkungsvertrag ist. Die fehlende Grundbucheintragung ist nicht unbedingt entscheidend, aber es ist schon interessant zu wissen, weshalb der Eigentumswechsel nicht vollendet worden ist. Eine Schenkung oder ein Versprechen hat Vorrang vor einem Testament, da der Erbe verpflichtet ist, die Verpflichtungen des Verstorbenen zu erfüllen.
Es gibt also mehr Fragezeichen als Anhaltspunkte für eine Antwort.
Falls Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut.
Freundliche Grüße aus der Region von Weser und Aller
H. Gintemann

Wenn der Beschenkte noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, ist der Eigentunswerwerb noch nicht vollendet! Eigentümerin ist also noch die Tante. Hinfällig ist die Schenkung jedoch nicht. Alleine die Testamentserrichtung hat keine Bedeutung. es kommt auf den Erbfall an.

ml.

Hallo,
mit dem notariellen Dokument kann er sich ins Grundbuch eintragen lassen.Mit dem Testament als Alleinerbin hat es nichts zu tun.

Hallo zusammen,

danke für die Antworten.
Anwalt ist eingeschaltet. War selber überrascht von dieser Erbschaft. Tante war nicht gerade beliebt und bei ihren Kindern schon gar nicht, die Kinder hatten keinen Kontakt. Die haben sich in den letzten Jahren nicht gekümmert. Ich war die Einzigste, die sich etwas gekümmert hat. Nur jetzt wo Tante tot und es was zu erben gibt, sind sie wie die Hyänen. Jeder erzählt mir was anderes. Was ich tun und lassen soll. Eine Schlangengrube und ich mitten drin.

hallo,

Die Schenkung ist nach zehn Jahren rechtskräftig.

LG aus Stuttgart

hallo fixundfertig
ich glaube nicht, dass die schenkung ohne notarielle beglaubigung rechtens ist, genau kann ich es aber nict sagen. aber wenn er nicht im gb eingetragen ist und die schenkung nicht beglaubigt ist, nehme ich an, dass die schenkung hinfällig ist. ein fachanwalt kann ihnen weiterhelfen.
schöne ostern noch.
lg sicha

Hallo,

die Schenkung ist durch den notariellen Vertrag rechtsgültig vorgenommen worden, die Eintragung ins Grundbuch hat nur noch eine sog. deklaratoische Funktion. M.E. kann der Bescehnkte jederzeit durch Vorlage des notariellen Vertrages die Eintragung ins Grundbuch verlangen.
M.E. gehört also das verschenkte Haus nicht mehr ins vererbte Vermögen. Du erbst nur noch den Rest. Das heißt, das Testament ist gültig. Es umfasst aber nur noch die Vermögenswerte, die am Todestag existieren.
Ingeborg