Erbrecht - Schenkung als Erbvorbezug?

Mein Vater (im Dezember 2022 verstorben) hinterlässt seiner 2.Ehefrau per Berliner Testament seine ganze Hinterlassenschaft. Beide haben jeweils 2 Kinder aus erster Ehe, die Schlusserben sind.

Nun wurde bekannt, dass 1 Kind der hinterbliebenen Ehefrau nach dem Ableben meines Vaters eine Zahlung in beträchtlicher Höhe (entspricht in etwa dem Wert des Hauses) zum Erwerb einer Eigentumswohnung erhielt.

Das erscheint uns als Übervorteilung eines erbberechtigten Kindes, wobei unklar ist, ob es sich um ein Darlehen oder eine Schenkung handelt.

Ist diese Zahlung evtl. als vorgezogener, indirekter Pflichtteil zu sehen?

Ist dieser Sachverhalt rechtlich in Ordnung oder kann man dagegen vorgehen?

In welcher Form bzw. mit welchen Mitteln kann man sich dagegen wehren?

Da Du einerseits von Hinterlassenschaft und andererseits von einem Berliner Testament sprichst, solltest Du zunächst einmal angeben, in welchem nationalen Recht wir uns hier bewegen.

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