Erbrecht: Verworrene Geschichte

Hallo Zusammen,

diejenigen, die sich mit Erbrecht auskennen, bitte ich um die Bewertung des nachfolgenden Sachverhaltes, der ziemlich real ist und nicht in feuchtfröhlicher Runde ausgedacht wurde:

Herr DH, geschieden, ist im Oktober 2019 im Alter von 83 Jahren in NRW verstorben. Er hinterliess angeblich ein Gesamtvermögen in 6-stelliger Höhe, ein Testament gab es nicht.

DH hatte zwei Schwestern UN und HS, von denen UN vor KH verstorben ist. Das Nachlassgericht hat einen gemeinschaftlichen Erbschein für die beiden Söhne von UN sowie für HS ausgestellt.

Mitte April 2022 bekommt Herr KH durch einen anonymen Hinweis Kenntnis von dem Vorgang. Die obigen Angaben beruhen auf dem Hinweis.
Bei Herrn KH handelt es sich um den Adoptivsohn des DH. Der letzte persönliche Kontakt von DH und KH fand um 1979 statt, der letzte unpersönliche Kontakt ca. 1986, als KH gegenüber DH einen Unterhaltstitel iHv seinerzeit ca. 24.000 DM vollstrecken lassen wollte. Die Vollstreckung war erfolglos, DH leistete seinerzeit eine eidesstattliche Versicherung.
Danach verzichtete KH ggü. DH auf weitere Vollstreckungsversuche und sonstige Kontaktaufnahmen.

KH muß davon ausgehen, daß die gemeinschaftlichen Erben dem Nachlassgericht die Existenz eines Adoptivsohns böswillig verschwiegen haben, denn es hatten alle Kenntnis von ihm. Die Schwester HS hatte sogar ca. 2016 eine Kontaktaufnahme zu KH versucht.
KH ist bei Kenntnis der korrekten Namensschreibweise und des Geburtsdatums sehr leicht über eine Internet-Suchmaschine auffindbar und natürlich auch über die jeweiligen Meldeämter trotz zeitweilig häufiger Umzüge.

KH stellen sich nun folgende Fragen:

  1. Hat das Nachlassgericht in NRW eine Pflichtverletzung begangen, indem es offensichtlich nicht bzw. ungenügend selbst ermittelt hat?

  2. Kann KH beim Nachlassgericht Auskunft über die genaue Höhe der Erbmasse verlangen?

  3. Hätten die zu Erben erklärten Nachkommen das Nachlassgericht auf die Existenz von KH hinweisen müssen?

  4. Kann KH jetzt überhaupt noch Ansprüche auf das Erbe geltend machen?

Das das Ganze letztendlich einem Fachmenschen übergeben werden muß, ist KH klar. KH möchte nur wissen, ob sich das überhaupt lohnt.

&tschüß
Wolfgang

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Steht alles da drin, einschl. ob als Minderjähriger oder Erwachsener adoptiert wurde.
Lies das selbst auf Deine weitere Verwandstschaftsabkürzererei, die dabei überhaupt keine Rolle spielt weil Adoptivkinder immer den Eigenen gleichgestellt sind und damit der restliche Clan automatisch raus fällt, insbesondere hier wo keine eigenen Kinder des Verstorbenen vorhanden sind, geh ich da nicht weiter ein.

Kann er, alle Fristen, die kürzeste ist 3 Jahre, sind noch nicht verstrichen.,

Hätten sie, das kann als Erbschleicherei gewertet werden.
Die forumseigenen Juristen werden sich sicherlich dazu noch melden.
Mir fiel jedenfalls „der Unterkiefer runter“ als ich Deinen Sachverhalt las. Kaum zu glauben mit welcher, krminellen Dreistigkeit sich manche Menschen hervortun!
ramses90

Wo drin? Du meinst, der Adoptivsohn könnte Alleinerbe sein?

Lies es halt!
ramses90

Was genau? Hast du evtl. vergessen, einen Link anzugeben??

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Genau, ich Depp, da isser:


ramses90
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In dem von @ramses90 verlinkten Artikel steht leider nicht „alles“, und zwar fehlt hier eine Darstellung zum Thema „Altadoptionen“ vor 1977 komplett. Und wenn der Fragesteller mitteilt, dass der letzte persönliche Kontakt 1979 stattfand, dann sollte man hier unbedingt die Thematik „Altadoptionen“ ansprechen und sollte sich der Fragesteller, sofern er hiervon betroffen ist, bevor er hier die Pferde scheu macht, erst einmal hierzu nachlesen. Z.B. ein Ausschluss des Erb- und auch Pflichtteilsrechts nach dem Annehmenden war in § 1767 BGB a.F. im Rahmen des Annahmevertrags durchaus möglich! Kann also durchaus sein, dass der Erbschein hier korrekt ist.

Eine erste Übersicht zum Einstieg in das Thema bieten die Kollegen hier: Ich wurde vor dem 1.1.1977 adoptiert. Bin ich Erbe? (ruby-erbrecht.com)

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Hallo Wiz,

danke für den Hinweis.
In der Tat erfolgte die Adoption 1965. Der Adoptierte war am 31.12.1977 noch minderjährig. In den alten notariellen Unterlagen ist kein Erbausschluß vereinbart.
Es gab zum Zeitpunkt der Adoption keinen weiteren Abkömmlinge des Annehmenden.
1968 kam eine Schwester zur Welt, die aber Ihrerseits 1984 von einem anderen Annehmenden adoptiert wurde und 2009 ohne Abkömmlinge und ledig verstarb.

&tschüß
Wolfgang

Ich rate Dir ganz sicher einen Anwalt indem Fall hinzuziehen. Ohne Anwalt läuft man auch hier vor die Wand.

Herzliche Grüße Mattrox

Dass zuletzt am 25.04. schon einer da war, ist Dir vermutlich entgangen.

Moral: Ersma Zuhören ist nicht verkehrt.

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