Hallo Zusammen,
diejenigen, die sich mit Erbrecht auskennen, bitte ich um die Bewertung des nachfolgenden Sachverhaltes, der ziemlich real ist und nicht in feuchtfröhlicher Runde ausgedacht wurde:
Herr DH, geschieden, ist im Oktober 2019 im Alter von 83 Jahren in NRW verstorben. Er hinterliess angeblich ein Gesamtvermögen in 6-stelliger Höhe, ein Testament gab es nicht.
DH hatte zwei Schwestern UN und HS, von denen UN vor KH verstorben ist. Das Nachlassgericht hat einen gemeinschaftlichen Erbschein für die beiden Söhne von UN sowie für HS ausgestellt.
Mitte April 2022 bekommt Herr KH durch einen anonymen Hinweis Kenntnis von dem Vorgang. Die obigen Angaben beruhen auf dem Hinweis.
Bei Herrn KH handelt es sich um den Adoptivsohn des DH. Der letzte persönliche Kontakt von DH und KH fand um 1979 statt, der letzte unpersönliche Kontakt ca. 1986, als KH gegenüber DH einen Unterhaltstitel iHv seinerzeit ca. 24.000 DM vollstrecken lassen wollte. Die Vollstreckung war erfolglos, DH leistete seinerzeit eine eidesstattliche Versicherung.
Danach verzichtete KH ggü. DH auf weitere Vollstreckungsversuche und sonstige Kontaktaufnahmen.
KH muß davon ausgehen, daß die gemeinschaftlichen Erben dem Nachlassgericht die Existenz eines Adoptivsohns böswillig verschwiegen haben, denn es hatten alle Kenntnis von ihm. Die Schwester HS hatte sogar ca. 2016 eine Kontaktaufnahme zu KH versucht.
KH ist bei Kenntnis der korrekten Namensschreibweise und des Geburtsdatums sehr leicht über eine Internet-Suchmaschine auffindbar und natürlich auch über die jeweiligen Meldeämter trotz zeitweilig häufiger Umzüge.
KH stellen sich nun folgende Fragen:
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Hat das Nachlassgericht in NRW eine Pflichtverletzung begangen, indem es offensichtlich nicht bzw. ungenügend selbst ermittelt hat?
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Kann KH beim Nachlassgericht Auskunft über die genaue Höhe der Erbmasse verlangen?
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Hätten die zu Erben erklärten Nachkommen das Nachlassgericht auf die Existenz von KH hinweisen müssen?
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Kann KH jetzt überhaupt noch Ansprüche auf das Erbe geltend machen?
Das das Ganze letztendlich einem Fachmenschen übergeben werden muß, ist KH klar. KH möchte nur wissen, ob sich das überhaupt lohnt.
&tschüß
Wolfgang