Liebe WWW Comunity,
Ich habe eine Frage bezüglich Ablauf Todesfall Ehepartner.
Generell möchte ich wissen, wie es abläuft, wenn der Ehepartner stirbt bezüglich des Erbe. Ich habe da keine Ahnung.
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Nachdem ich das Standesamt informiert habe, muss ich da iregdnwas anderes machen? Soweit ich informiert bin, meldet das Standesamt das Nachlassgericht automatisch. Und das wird dann auch Automatisch das Verfahren eröffnen. Ich muss also nicht weiteres tun, ja?
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Manchmal lese ich, dass ich einen Erbschein beantragen soll. Aber wofür? Bekomme ich das Erbe trozdem, wenn ich keinen Erbschein beantrage?
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Muss ich einen Anwalt einschaten für erbrecht? Oder geht das auch automatisch ohne Anwalt? Was ist der Vorteil eines Anwaltes?
Danke für eure Hilfe!
Thomas