Hallo, ich bin geschieden und in zweiter Ehe verheiratet. Habe keine eigenen Kinder, aber 6 lebende Geschwister. Ich besitze eine Eigentumswohnung, die nur auf meinen Namen eingetragen ist.
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass im Falle meines Ablebens meine Frau den alleinigen Anspruch auf mein Vermögen hat.
Nun habe ich von Bekannten erfahren, dass dieses nicht immer der Fall ist.
Meine Frage: Haben meine Geschwister die Möglichkeit, nach meinem Ableben einen Teil der Erbmasse zu beanspruchen?
Beste Grüße von Heinz