Ich habe meinen jetzt Verstorbenen Onkel Jahrzehnte nicht gesehen oder gesprochen. Jetzt bekam ich die Nachricht das ich nach den einige das Erbe abgelehnt haben,ich an der Reihe bin.
Ich habe 6 Wochen zeit es Abzulehnen,ansonsten nehme ich es Automatisch an. Meine Frage ist, kann ich das Erbe vorher einsehen?
MfG Volker Beck
Hallo!
Hier http://www.iww.de/erbbstg/archiv/erbenhaftung-handlungshinweise-bei-unklarem-nachlassvermoegen-f48168 sind Problematik und zweckmäßiges Handeln kurz und knackig zusammengefasst.
Gruß
Wolfgang
Hallo!
Danke für den interessanten Link.
Für mich geht dennoch nicht daraus hervor, wie der potentielle Erbe in Erfahrung bringen kann, ob er Vermögen oder Schulden erbt.
Welche Rechte hat man denn als zukünftiger Erbe, Einsicht in Konten usw. zu nehmen? Und wie kann man sicherstellen, dass man von allem Kenntnis erlangt hat und nicht doch noch irgendwoher 2 Millionen Euro Schulden auftauchen?
Für mehr Infos wäre ich sehr dankbar.
Gruß, DDD
Hallo!
da muss sich der potenzielle Erbe schon selbst kümmern ! Schließlich kennt er die Verwandschaft und kann auch bei denjenigen anfragen, die vor ihm abgelehnt haben. Die stehen dem Onkel sicherlich verwandtschaftlich näher und könnten etwas wissen. Denn warum sonst haben sie schon ausgeschlagen.
Man hat sonst keine rechtliche Möglichkeit sich einen Überblick über die Erbschaft zu verschaffen, vor allem nicht in der kurzen 6-Wochen-Frist.
So kann man ohne Einsicht in die Unterlagen am Wohnort des Onkels kaum Infos zu Konten oder Kontostand bekommen. Man kann sich ja gegenüber Banken (so man sie überhaupt kennt) nicht als Berechtigter ausweisen (dazu müsste man einen Erbschein haben, den kriegt man nicht vorab).
Das einzige was bleibt, ist sich den Wohnungsschlüssel geben lassen und selbst hinfahren und alles durchstöbern, was an Unterlagen da ist und was in der Whg. selbst an Werten ist.
Man kann allenfalls einen Antrag beim Gericht auf Nachlassverwaltung stellen. Genaues Vorgehen kenne ich aber auch nicht. Vor allem über die Kosten und wer die trägt.
Und auch bei Annahme einer Erbschaft, die sich als verschuldet herausstellt, gäbe es später noch ein Schlupfloch um der Haftung zu entgehen.
Die Nachlassinsolvenz.
Dabei haftet man nur im dem Vermögen der Erbschaft, nicht mit seinem eigenen Geld. Die Haftung für Schulden wird also begrenzt.
MfG
duck313
Die Gründe, warum alle vor dir abgelehnt haben, weißt du am besten. Daher liegt die ehrliche Entscheidung bei dir, ob du ablehnst oder annimmst.