Die Gemeinde könnte man auch wegen eines eventuellen Vorkaufsrechts ansprechen. Eventuell will die Gemeinde dort geförderten Wohnraum in Eigenregie entwickeln oder gar das Gebäude als Wohnraum, Veranstaltungsort oder was auch immer erhalten. Über die Wirtschaftlichkeit eines solchen Vorhabens muss man sich ja als Verkäufer keine Gedanken machen.
Gruß
C: