Erbschaft eines kontos

hallo es ist eine erbengemeinschaft
Frage darf ein erbe ohne wissens anderer erben auf das
konto greifen um gas und strom ec zu bezahlen
Sparkonto ?

der verstorbene 2008 verstorben und das geld wurde abgehoben 2010

bitte wer weiß was?

kann ich die bank zur rechenschaft stellen wenn 10000 euro plötzlich weg ist ohne meines wissens ?

schnelle antwort wäre mir recht

Hallo!

Gas, Strom des Verstorebenen oder Gas, Strom des Erben?

Gruß

derschwede77

des verstorbenes

Morgen,

wo von soll man es sonst Zahlen?

Jede Zahlung die das Erbe betrifft sollte aber gut Nachweißbar sein und auch den anderen Erben mitgeteilt werden, damit nicht erst so ein Verdacht aufkommt.

Erbengemeinschaft, Nachlaßverbindlichkeiten
Hallo,

Frage darf ein erbe ohne wissens anderer erben auf das
konto greifen um gas und strom ec zu bezahlen
Sparkonto ?

das kommt darauf an.

Zum reinen Vorgang der Bezahlung:

  1. Es gab keine Vollmacht über den Tod hinaus oder für den Todesfall.

Das Konto des Verstorbenen wird auf Nachlaßkonto umgestellt; Verfügungen sind nur gemeinschaftlich möglich, d.h. alle Erben müßten auf dem Überweisungsträger oder Abhebungsbeleg unterzeichnen.

  1. Es gab eine Vollmacht über den Tod hinaus oder für den Todesfall.

Der Bevollmächtigte kann über ein etwaiges Guthaben verfügen, wird aber u.U. der Erbengemeinschaft schadenersatzpflichtig.

Bzgl. der Bezahlung der Stromrechnung: der Energieversorger ist Nachlaßgläubiger, so daß dessen Forderung den gesamten Nachlaß mindert. Ob nun ein Erbe eigenmächtig die Rechnung bezahlt oder ob die Erbengemeinschaft das gemeinschaftlich erledigt, ändert erst einmal nichts an dem Umstand, daß die Rechnungen zu bezahlen sind.

Genauer gesagt: der Nachlaßgläubiger kann die Bezahlung verlangen und da die Erben gesamtschuldnerisch für Nachlaßverbindlichkeiten haften, kann er auch jeden einzelnen Erben für die Zahlung heranziehen.

kann ich die bank zur rechenschaft stellen wenn 10000 euro
plötzlich weg ist ohne meines wissens ?

Wenn das Kreditinstitut die Zahlung pflichtwidrig vorgenommen hat (siehe 1. und 2.), dann ist sie schadensersatzpflichtig. Das ändert aber nichts daran, daß der Nachlaß und die Erben (gesamtschuldnerisch) für die Nachlaßverbindlichkeiten haften. Weg ist das Geld allemal (Rechtmäßigkeit der Forderung unterstellt).

Da gerade Erbschaftsthemen höchst schwierig sind (und insofern ist auch meine Antwort zu bewerten; nicht zuletzt, weil die Informationen doch recht dürftig waren), sollte man sich überlegen, ob man sich nicht einen Rechtsanwalt sucht.

Aber wie gesagt: sofern die Forderung des Energieversorgers rechtmäßig ist, ist das Geld so oder so weg.

Gruß
C.