Situation: Ein Elternteil ist verstorben, 3 Kinder, ein Haus.
Das Haus hat 2 Wohnungen und wird von Elternteil M (50% Eigner)und einem Kind A (1/6 Eigner) (verheiratet) bewohnt.
Das Haus ist stark sanierungsbedürftig.
Das Kind A hat Interesse das Haus zu ‚übernehmen‘ und zu sanieren. Die Mutter soll wieterhin das Wohnrecht für eine Wohnung behalten.
Die anderen Kinder (B und C) haben selbst Häuser und kein besonderes Interesse an dem Objekt.
Vor Insvestitionen (Sanierung) sollten die Eigentumsrechte und Erbschaft geregelt werden.
Wie wird so etwas geregelt?
Wie und wann sind die anderen Kinder B und C auszuzahlen?
Gibt es unterschiedliche Modelle?
Danke