Erbschaft - Haus übernehmen

Situation: Ein Elternteil ist verstorben, 3 Kinder, ein Haus.
Das Haus hat 2 Wohnungen und wird von Elternteil M (50% Eigner)und einem Kind A (1/6 Eigner) (verheiratet) bewohnt.
Das Haus ist stark sanierungsbedürftig.
Das Kind A hat Interesse das Haus zu ‚übernehmen‘ und zu sanieren. Die Mutter soll wieterhin das Wohnrecht für eine Wohnung behalten.
Die anderen Kinder (B und C) haben selbst Häuser und kein besonderes Interesse an dem Objekt.

Vor Insvestitionen (Sanierung) sollten die Eigentumsrechte und Erbschaft geregelt werden.
Wie wird so etwas geregelt?
Wie und wann sind die anderen Kinder B und C auszuzahlen?
Gibt es unterschiedliche Modelle?
Danke

Hallo! In dieser Situation kann ich leider nicht weiterhelfen. Viel Erfolg!

Hallo!
Wenn sich wirklich alle einig sind, könnten die verschiedenen Eigentumsanteile einfach auf Kind A überschrieben werden.
die Details dieser Überschreibung, wer wen wann auszahlt, Summe der Auszahlung, das Wohnrecht der Mutter usw., werden ebenfalls in dieser Überschreibung festgelegt.
Soweit ich weiß, ist es allein Ihre gemeinsame Entscheidung, in welchem Zeitrahmen und Höhe die Geschwister ausbezahlt werden.
wir haben es in unsere Familie so geregelt, dass die Geschwister auf eine Auszahlung ihres Erbteils verzichtet haben, denn sonst hätte das Geld nicht für die Sanierung des Hauses gereicht.
Da sie aber für die Abwicklung dieser Dinge sowieso einen Notar bemühen müssen, rate ich ihnen dringend sich dort beraten zu lassen.
Außerdem ist es nach meiner Erfahrung wichtig, einen unpateiischen Mittler hinzuzuziehen, da solche Entscheidungen auch immer mit großen Emotionen verbunden sind und sich manch einer schnell übervorteilt fühlt.
abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass es sich hierbei um meine persönlichen Erfahrungen, nicht um eine verbindliche Rechtsauskunft handelt. Diese können sie nur über einen Fachmann bekommen.
Ich hoffe, ich konnte ihnen weiterhelfen :wink:))

Situation: Ein Elternteil ist verstorben, 3 Kinder, ein Haus.
Das Haus hat 2 Wohnungen und wird von Elternteil M (50%
Eigner)und einem Kind A (1/6 Eigner) (verheiratet) bewohnt.
Das Haus ist stark sanierungsbedürftig.
Das Kind A hat Interesse das Haus zu ‚übernehmen‘ und zu sanieren.

Hallo Barfüsser
Hier herrscht vollkommene Vertragsfreiheit. D.h. Die
Geschwister sollten sich im Lichte ihrer Möglichkeiten
absprechen und das Ergebnis von einem Notar bestätigen lassen. Der setzt dann einen entsprechenden Vertrag auf
und veranlasst die Eintragungen im Grundbuch.
GUTER RAT: Einigt Euch gütlich!Alles andere bereichert
nur Rechtsanwälte, die jedem gerne einflüstern, er werde
benachteiligt und ihm „Hilfe“ anbieten, sein „Recht“ zu
bekommen. Hab ich in meinem Umfeld erlebt. Die Rechtsanwälte haben gut verdient, alle Beteiligten
haben an der Pozedur gelitten.
Mögliche Lösung:
Der Sanierer bekommt 50% die beiden anderen 25% im
Grundbuch eingetragen. Beim Notar wird ein lebenslanges
Wohnrecht für die Mutter eingetragen. Mit einem Vorkaufsrecht des Sanierers zu einem festgelegten
„unsanierten Preis“ im Falle des Ablebens der Mutter.
Wie gesagt einigt Euch und fallt nicht auf Advokaten
herein.

Viel Erfolg

M. Weber

Hallo,

in dem Fall kann ich nur den Weg zum Notar anregen.
Egal für welches „Modell“ Ihr Euch entscheidet, Ihr müsst immer den Notar einbeziehen, da auch sämtliche diesbezüglichen verträge oder vereinbarungen von ihm verfasst und beglaubigt werden müssen. Er kann Euch auch alle Möglichkeiten aufzeigen.

Viele Grüße und schöne Ostern!

Henriette Grimm