Was, wenn die „Rechtschuldbefreiung“ am 1.7.2015 rechtskräftig wurde…ist dann das Insolvenzverfahren abgeschlossen?
Heißt die so ?
Oder doch „Restschuldbefreiung“ ?
Rechtskräftig (also nach den Jahren des Wohlverhaltens) bedeutet genau das, das Verfahren ist endgültig abgeschlossen. Alle alten Schulden sind erloschen.
Man kann also jetzt erben und muss nichts davon abgeben.
Hallo lalocca123, hallo duck313,
die richtige Antwort ist hier: Kommt drauf an.
Das Insolvenzverfahren ist dann abgeschlossen, wenn nach der Schlußverteilung das Verfahren durch einen Beschluss aufgehoben wurde.
Das Restschuldbefreiungsverfahren ist ein eigenständiges Verfahren was parallel zum eigentlichen Verfahren läuft.
Im Regelfall wird das Insolvenzverfahren ein bis drei Jahre nach der Eröffnung aufgehoben. In komplizierten Fällen (beispielsweise bei Rechtsstreitigkeiten während des Verfahren) kann es sein, dass dem Schuldner nach sechs Jahren Wohlverhaltenszeit die Restschuldbefeiung gewährt, aber das Verfahren noch nicht aufgehoben wurde.
Deshalb wäre hier zu prüfen, ob zwei Beschlüsse des Insolvenzgerichts vorliegen:
- Der Aufhebungsbeschluss
- Die Restschuldbefreiung.
Liegen beide Beschlüsse vor, ist das Verfahren definitiv beendet.
Dein
Ebenezer