Zunächst einmal sollte man sich anwaltliche Hilfe bei der Vorsorge einholen. Ein möglichst wasserdichtes Testament, ein ggf. mit den Stiefsöhnen möglicher Erbvertrag, … sind deutlich wichtiger als eine Rechtschutzversicherung im Streitfall! Auch hilft einem die anwaltliche Beratung sich erst einmal Gewissheit darüber zu verschaffen, was überhaupt „machbar“ ist, und wo man damit leben muss, dass es bestimmte Ansprüche gibt, um die man einfach nicht herumkommt, und für die es wichtig ist, finanzielle Vorsorge in der Form zu treffen, dass diese bedient werden können.
Was die Versicherungen selbst angeht, ist im Erbrecht höchste Vorsicht geboten. Eigenständige Versicherungen zu dem Thema sind mir nicht bekannt, sondern es handelt sich hierbei um ggf. optional hinzuzubuchende Bausteine eines Privatrechtschutzes, die extrem unterschiedlich gestaltet sein können. D.h. teilweise wird hier von einem „Beratungsrechtschutz“ gesprochen. Der deckt dann lediglich die anwaltliche Erstberatung ab, aber keinerlei tatsächliche (außer)gerichtliche Tätigkeit und keinerlei Gerichtskosten. Darüber hinausgehende Versicherungen decken zudem üblicherweise nur sehr beschränkte Kosten in Erbsachen ab, die schon bei noch recht durchschnittlichen Vermögen spätestens dann gerne mal überschritten werden, wenn es in den weiteren Instanzenzug geht. Tatsächlich ist der Rechtschutz im Erbrecht ein kleines Randthema für die Versicherungen, dem diese kaum Aufmerksamkeit schenken, und es daher keine ansatzweise so gute Vergleichbarkeit gibt, wie in anderen Rechtsgebieten.