Nachfolgend folgender zugegeben sehr unwahrscheinlicher, aber natürlich nicht unmöglicher Fall. Ich schildere es mal mit meinem Kenntnisstand, bitte prüfen und ggf. korrigieren.
Es gibt 4 kinderlose Brüder, Eltern und Großeltern sind bereits verstorben. Ich nenne sie mal Bruder 1, Bruder 2, Bruder 3 und Bruder 4. Bruder 1 hat 1 Million Euro auf dem Konto, die Brüder 2, 3 und 4 sind jeweils mittellos.
Bruder 1 verstirbt und hat seinen Bruder 2 mit Testament zum Alleinerben bestimmt. Das Finanzamt berechnet die Erbschaftssteuer. Es gibt einen Freibetrag von 20 T€; von den dann verbleibenden 980 T€ werden bei Erbschaftsvermögen bis 6 Mio. € 30 % Erbschaftssteuer berechnet (wobei ich mir nicht sicher bin, ob bis 600 T€ nur 25 % berechnet werden und nur von den verbleibenden 380 T€ dann 30 %). Unter Geschwistern gibt es meines Wissens auch keine Pflichtteilsansprüche, so dass Bruder 2 dann 294 T€ (30 % von 980 T€) Erbschaftssteuer zahlen muss. Folglich verbleiben ihm 706 T€ (1 Mio. € abzüglich 294 T€).
Ein halbes Jahr später stirbt Bruder 2, hat von seinem geerbten Vermögen nichts verbraucht und hat per Testament Bruder 3 als Alleinerben eingesetzt. Hier werden dann 205,8 T€ Erbschaftssteuer fällig (706 T€ abzüglich 20 T€, davon 30 %). Verbleiben also 500,2 T€.
Ihr werdet es ahnen, wieder halbes Jahr später stirbt Bruder 3, er hat Bruder 4 als Alleinerben eingesetzt. Abzüglich 120,05 T€ Erbschaftssteuer (hier nur 25 %) müssten ihm 380,15 T€ verbleiben.
Stimmt alles wie dargestellt? Kann der Staat in einem solchen Fall tatsächlich innerhalb eines Jahres im Ergebnis rund 62 % des ursprünglich bei Bruder 1 vorhandenen Vermögens über die Erbschaftssteuer kassieren? Bei 25 % Erbschaftssteuer bis 600 T€, ist es natürlich entsprechend weniger, aber immer noch hoher Anteil.
Vielen Dank im voraus für eure Bemühungen.
Robert