Erbschaft und Nießbrauch

Guten Tag,

Eckdaten:

Mein Ehemann und ich leben in einem großen Einfamilienhaus. Wert ungefähr 300000 Euro. Wir sind seit 17 Jahren ein Paar und seit 5 Jahren glücklich verheiratet. Wir haben eine gemeinsame Tochter 9 Jahre und einen Sohn 19 welchen ich in die Beziehung mitgebracht habe. Ich stehe nicht im Grundbuch des Hauses. Dies soll jetzt, nach Abzahlung, nachgeholt werden.

Mein Ehemann hat einen Bruder der in Österreich lebt und dort bleiben möchte (gutes Verhältnis).

Meine Schwiegereltern (gutes Verhältnis) besitzen einige Immobilien und es kam in einer großen Familiensitzung die Frage auf, wie die Grundstücke gerecht aufgeteilt und die Eltern im hohen Alter versorgt werden können. Meine Schwiegereltern hatten die Idee, dass wir unser Haus verkaufen und in ihr Wohnhaus umziehen. Die Hälfte des Verkaufspreises unseres Hauses soll als Erbauszahlung für die Immobilie der Eltern an den Bruder übergehen. Die andere Hälfte würden wir für Renovierungsarbeiten nutzen. Mein Schwager wäre aus allen Verpflichtungen (Fürsorge und Pflege der Eltern) raus. Meine Schwiegereltern besitzen zwei anliegende Grundstücke um sich dort eine altersgerechte Immobilie zu schaffen. Diese zwei anliegenden Grundstücke sollen später in unsere Hände übergehen da diese dann zu einem großen Grundstück erschlossen werden. Der Bruder erhält dafür eine Ausgleichszahlung. Nun möchte mein Schwiegervater diese Übertragung über eine Schenkung mit Nießbrauch durchführen. Ich würde dann im Grundbuch mit eingetragen werden. Als Idee um im Falle einer Scheidung abgesichert zu sein und es kein Streit ums Grundstück geben wird, erhalte ich eine festgesetzte Auszahlung und verzichte somit auf das Grundstück. Nun hatte ich mich etwas belesen zum Thema Nießbrauch. Die Frage wäre , ob ich überhaupt ein Recht hätte da es eine Erbschaft/ Schenkung an meinen Mann ist. In dem Artikel wird aufgeführt, dass mein Schwiegervater trotzdem Eigentümer bleibt. Ich habe ehrlich gesagt echt Bauchschmerzen mit diesem Vorschlag. Zwar würden sich unsere Wohnverhältnisse etwas verbessern aber ich habe die Vermutung, dass sich hierbei ein gewaltiger „Haken“ verbirgt.

Hat der Bruder, obwohl er nach der Ausgleichszahlung auf sein Erbe verzichtet, noch einen Anspruch auf diese Immobilien?

Worauf sollten wir /ich achten? Wie können wir die Erbschaft gerecht aufteilen. Wichtig ist auch meine Absicherung bei Tot meines Partners oder Scheidung. Derzeit bin ich viel zu unsicher um dieses angeblich „lukrative“ Angebot einzugehen. Ich bin einfach misstrauisch und erhoffe mir fachlichen Rat.

Ich habe es nicht ganz verstanden. Der Bruder bekommt von Deinem Mann eine Geldzahlung als Ausgleich für die Übergabe der Immobilie der Eltern an Deinen Mann und Dich. Er bekommt eine weitere Geldzahlung für den Verzicht auf seine Ansprüche an den angrenzenden Grundstücken. Dazu ein Niesbrauch für die Schwiegereltern. Und Du sollst auch einen finanziellen Ausgleich für den Fall des Falles bekommen?
Dazu kommt noch die Frage, wie es bei Euch mit beiden Kindern vom Erbe her weitergehen soll.
Möglicherweise gibt es noch mehr, was hier noch nicht auf dem Tisch liegt.

Mein Rat: Nehmt Alle Eure Unterlagen und sucht Euch eine gute Rechtsberatung. Selbst wenn „Alle einig sind“, kann der Teufel im Detail stecken.

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Hallo,

das Problem ist so komplex, und es geht um so viel Geld, dass du dich damit an wirkliche Fachleute, die dafür bezahlt werden, wenden solltest: Notar (der für solche Geschäfte eh‘ benötigt wird) und ggf. Steuerberater.

Viele Grüße
Christa

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Mein Mann bekommt das derzeitige Wohngrundstück als Erbe. Der Bruder erhält dafür die Hälfte des Verkaufes unseres Hauses und verzichtet auf seinen hälftigen Anteil des elterlichen Wohngrundstücks. Vereinbart ist, dass wir uns um die Eltern kümmern werden.

Mein Schwiegervater schenkt sein Grundstück meinen Mann. Dies wird in Form eines Nießbrauch durchgeführt. Ich habe es selbst nicht ganz verstanden. Dabei handelt es sich um steuerliche Vorteile beim Vererben. Wir sind dann die Nießer.

Mir steht ja eigentlich die Hälfte des Verkaufes unseres Hauses zu. Da diese Hälfte für den Umbau genutzt wird und ich im Fall einer Scheidung aus dem Elternhaus ausziehen würde, soll eine Geldsumme vereinbart werden damit ich mir ein neues Leben aufbauen kann und mein Mann sein Elternhaus nicht verkaufen muss.

Das sind zweierlei Vorgänge die geregelt werden müssten.

Das machen wir/ich auf alle Fälle. Ich möchte mich im Vorfeld ein wenig damit befassen damit ich ein Verständnis dafür bekomme. Ich möchte ein paar Hinweise erhalten damit ich etwas fachlichen Input gewinne. Es geht hier um echt viel. Nicht nur finanziell. Ich möchte alles gerecht geklärt wissen damit mich/ uns nicht das dicke „Aber“ trifft.

Meine Meinung - unabhängig davon, dass Ihr dringend fachliche Hilfe braucht:

Damit ist der Bruder erstmal „fein raus“.

Das verstehe ich auch nicht. Entweder Dein Mann bekommt Grundstück geschenkt oder er bekommt nur einen Niesbrauch. Möglicherweise ist es umgekehrt gemeint, dass Deine Schwiegereltern einen Niesbrauch bekommen. Es stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten Ihr und die Eltern anschliessend haben. Und welche Ausgleichszahlungen stehen da noch im Raum?

Wie leitest Du diesen Anspruch her? Im Grundbuch steht erstmal nur Dein Mann.

Woher würde Dein Mann das Geld nehmen? Er soll ja „sein Elternhaus nicht verkaufen müssen“? Irgendwo muss das Geld ja herkommen.

Trotzdem würde ich das, auch wenn mehrere notarielle Verträge nötig sind, „in einem Guss“ regeln und nicht „wir machen erstmal das Eine, später das Andere“.

Ich rate Euch nochmal:
Klärt bitte zuerst die rechtliche Situation in Deiner Familie ab.
Klärt dann ab, was Dein Schwiegervater (?) vor hat.
Überlegt, was in dieser Situation für Euch die bessere Lösung ist.
Und nehmt Euch dazu professionelle Hilfe. Es geht um sehr viel Geld, da sind die Kosten für die Beratung eine gute Investition und fallen im Verhältnis zum Gesamtvermögen nicht besonders ins Gewicht…

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Hallo damit würde ich zu einem Anwalt gehen um mich beraten lassen.
Viele Grüße noro

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Mein Mann trägt mich ein zwei Monaten im Grundbuch unseres jetzigen Hauses mit ein. Wir möchten beide eine faire und korrekte Lösung finden. Bei einer Scheidung wird eine Auszahlung vereinbart. Das wäre mir gegenüber nur Fair. Mein Mann würde einen Kredit aufnehmen um mich auszahlen zu können. Die Vorstellungen, was uns als Ehepaar betrifft, werden natürlich mit Hilfe eines Fachmanns geklärt. Darüber sind wir uns einig.

Die Frage stellt sich mir auch. Mein Schwiegervater meinte erst, das er das Grundstück meinem Mann schenkt und wir beide im Grundbuch eingetragen werden. Später sagte er mir, das wir Nießer wären. Diese Aussage hat mich stutzig gemacht. Sollte es so sein, gehen wir auf den Vorschlag nicht ein.

Grundlegend werden wir einen Termin bei einem Fachanwalt ausmachen um alle Belange abzuklären.

Reden wir über deutsches Recht? Dann gehört zum „mit eintragen“ ein Notar und auch Du. Das kann man nicht alleine.

Dann solltet Ihr für „alles Andere“ erst recht einen Fachmenschen zuziehen. Und schaut auch bitte auf die Steuerseite. Das Zauberwort sollte auch „Schenkungssteuer“ sein. Es gibt da sehr unterschiedliche Freibeträge.

Natürlich läuft das über einen Notar. Ein Termin gibt es schon. So naiv bin ich nicht.