Guten Tag,
Eckdaten:
Mein Ehemann und ich leben in einem großen Einfamilienhaus. Wert ungefähr 300000 Euro. Wir sind seit 17 Jahren ein Paar und seit 5 Jahren glücklich verheiratet. Wir haben eine gemeinsame Tochter 9 Jahre und einen Sohn 19 welchen ich in die Beziehung mitgebracht habe. Ich stehe nicht im Grundbuch des Hauses. Dies soll jetzt, nach Abzahlung, nachgeholt werden.
Mein Ehemann hat einen Bruder der in Österreich lebt und dort bleiben möchte (gutes Verhältnis).
Meine Schwiegereltern (gutes Verhältnis) besitzen einige Immobilien und es kam in einer großen Familiensitzung die Frage auf, wie die Grundstücke gerecht aufgeteilt und die Eltern im hohen Alter versorgt werden können. Meine Schwiegereltern hatten die Idee, dass wir unser Haus verkaufen und in ihr Wohnhaus umziehen. Die Hälfte des Verkaufspreises unseres Hauses soll als Erbauszahlung für die Immobilie der Eltern an den Bruder übergehen. Die andere Hälfte würden wir für Renovierungsarbeiten nutzen. Mein Schwager wäre aus allen Verpflichtungen (Fürsorge und Pflege der Eltern) raus. Meine Schwiegereltern besitzen zwei anliegende Grundstücke um sich dort eine altersgerechte Immobilie zu schaffen. Diese zwei anliegenden Grundstücke sollen später in unsere Hände übergehen da diese dann zu einem großen Grundstück erschlossen werden. Der Bruder erhält dafür eine Ausgleichszahlung. Nun möchte mein Schwiegervater diese Übertragung über eine Schenkung mit Nießbrauch durchführen. Ich würde dann im Grundbuch mit eingetragen werden. Als Idee um im Falle einer Scheidung abgesichert zu sein und es kein Streit ums Grundstück geben wird, erhalte ich eine festgesetzte Auszahlung und verzichte somit auf das Grundstück. Nun hatte ich mich etwas belesen zum Thema Nießbrauch. Die Frage wäre , ob ich überhaupt ein Recht hätte da es eine Erbschaft/ Schenkung an meinen Mann ist. In dem Artikel wird aufgeführt, dass mein Schwiegervater trotzdem Eigentümer bleibt. Ich habe ehrlich gesagt echt Bauchschmerzen mit diesem Vorschlag. Zwar würden sich unsere Wohnverhältnisse etwas verbessern aber ich habe die Vermutung, dass sich hierbei ein gewaltiger „Haken“ verbirgt.
Hat der Bruder, obwohl er nach der Ausgleichszahlung auf sein Erbe verzichtet, noch einen Anspruch auf diese Immobilien?
Worauf sollten wir /ich achten? Wie können wir die Erbschaft gerecht aufteilen. Wichtig ist auch meine Absicherung bei Tot meines Partners oder Scheidung. Derzeit bin ich viel zu unsicher um dieses angeblich „lukrative“ Angebot einzugehen. Ich bin einfach misstrauisch und erhoffe mir fachlichen Rat.