Erbschaft, was kann man tun?

Mal ne Frage.
Mein Vater ist vor 2,5 Jahren verstorben, Erbschein wurde beantragt, alle wurden benachrichtigt, Konto soll aufgelöst werden, jeder der 8 Kinder sollte eine Unterschrift bzw. eine Vollmacht an die Sparkasse geben, damit Jedem das Geld überwiesen werden kann.
Von einer Schwester fehlt noch die Unterschrift und die Sparkasse hat sie angesprochen.

Sie weigert sich bei der Sparkasse ihre Unterschrift auf einer Vollmacht zu hinterlassen, dass allen der Anteil auf’s Konto überwiesen, warum auch immer.

Was kann man da machen? Kann man über Gericht oder Anwalt die Unterschrift einfordern
Die Sparkasse sagt, sie können gar nichts machen, sie dürfen nur das Konto auflösen wenn alle Erben unterschrieben haben.

Schon mal im Voraus Danke für Eure Hilfe.

Gruß Birgit

Die Miterbin ist zur Mitwirkung verpflichtet, damit die Erbauseinandersetzung stattfinden kann. Dazu ist -wie Sie richtig schreiben- die Unterschrift bei der Kasse nötig. Wenn Sie die Kosten eines anwaltlichen Aufforderungsschreibens vermeiden wollen, müssen Sie bzw. die übrigen Miterben eine Aufforderung mit Fristsetzung und Klagandrohung an die Schwester senden. Wenn dieses nicht hilft, dann bleibt allen nur die Klagerhebung. Ohne Anwalt werden Sie dieses nicht hinbekommen.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann