Hallo,
mal angenommen, jemand verkauft seinem künftigen Erben sein Einfamilienhaus und lässt sich auf diesem Haus ein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht einräumen, das nach seinem Tod erlischt.
Wie sieht es hier eigentlich mit der Erbschaftssteuer bzw. vielleicht greift auch die Schenkungssteuer aus, wenn als Verkaufspreis ein recht niedriger Betrag angesetzt wird? Was man durchaus begründen könnte, denn solange der Verkäufer mit seinem Wohnrecht lebt, wird der Käufer/künftige Erbe relativ wenig mit dem Haus anfangen können. Und der Berechtigte vom Wohnrecht kann ja auch noch lange leben. Der Käufer bekommt keine Miete, muss vielleicht auch noch eventuelle Reparaturen je nach Vertragsgestaltung des Wohnrechts übernehmen. Aber wenn der Verkäufer stirbt erlischt das Wohnrecht und der Käufer kann das Haus nunmehr uneingeschränkt nutzen.
Kann so legal die Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer umgangen werden? Oder wird der Wert des Wohnrechts entsprechend der Lebenserwartung des Wohnrechtsberechtigten hochgerechnet und vom Verkehrswert des Hauses abgezogen und darauf je nach Höhe des Kaufpreises Schenkungssteuer berechnet?
Robert