Erbschaftssteuer geerbte Wohnungen

Hallo,
Meine beiden Geschwister und ich haben zwei Eigentumswohnungen geerbt, diese sind seit 2008 im Grundbuch auf uns eingetragen. Nießbrauchrecht hatte unser Stiefvater, der letzte Woche verstorben ist.
Wir müssen nun zunächst die Miete auf ein neu zu gründendes Konto umleiten, Später würden wir die Wohnungen wahrscheinlich verkaufen. Die erste Frage die sich stellt, auch in Hinblick auf das Mietkonto ist, welche Rechtsform sollen wir wählen? Reicht die Erbengemeinschaft aus oder wäre, z. B. eine GbR empfehlenswert? Was ist steuerlich günstiger beim Verkauf der Wohnungen? Für Input wäre ich sehr dankbar!
Gruß HP

Hi,

zur Begriffsklärung:

Eine GbR kann sozusagen ganz „von allein“ entstehen, was vielen Gründern gar nicht bewusst ist. Tun sich zwei oder mehrere Personen zusammen und verfolgen einen gemeinsamen Zweck, ist das bereits eine GbR.

Gruß
Christa

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Wenn ihr Kinder bereits zu Lebzeiten die Wohnungen übertragen bekommen habt, dann fallen die doch beim Tod gar nicht ins Erbe. Das müsste alles bereits 2008 besteuert worden sein ,je nach Art der Übertragung.
Wie gesagt, die Erbengemeinschaft ist bereits eine GbR ohne das ihr besondere Schritte unternehmen müsst.

MfG
duck313

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Danke für die Infos!