Hallo
In unserem Bekanntenkreis ist ein Ehepaar das vor rund 20 Jahren eine Immobilie in Spanien geerbt hat. Es ist nun so dass diese gerne die Immobilie an uns verkaufen möchten. Jedoch sieht es so aus dass die Immobilie gar nicht auf die Bekannten in Spanien im Grundbuch geschrieben ist. Die Frage ist nun, ob hier eine Verjährung gilt und die Bekannten es gratis umschrieben können damit wir es kaufen können ?
Danke im voraus
Hallo,
Diese Frage ist kompliziert und um Sie nicht falsch zu beantworten würde Ich raten einen Rechtsanwalt der Deutsch spricht und im Spanischen Immobilien Recht versiert ist zu befragen. Hier ein paar Links dazu:
Juan Lopez-Bas Valero www.lasabogados.es
Niels Becker www.ra-becker.de
Beide sprechen Deutsch.
Da würde ich mich nicht einfach auf Meinungen verlassen sondern fundiertes Rechtswissen ist hier gefragt.
Hoffe das hilft,
Gruss
Hallo,
interessante Frage, da würde ich einen Anwalt fragen - vielleicht lässt sich auch etwas herausfinden über die Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz e.V., der link dazu ist http://www.schutzgemeinschaft-ev.de.
Viele Grüße
Ute
Denke aber dass diese Anwälte nicht gartis auf so eine Frage antworten zumals wir nicht die Eigentümer sind oder ?
Hallo „espagne“,
leider kann ich selbst zu dieser Anfrage nichts konkretes sagen.
Ich empfehle unbedingt den direkten Kontakt zu einem Anwalt!
Besten Gruss
Wahrscheinlich nicht, schon alleine aus dem Grund das das kompliziert ist. Wir hatten mal einen Erbschafts Verkauf in 2007 wo erst einer der Eigentümer verstorben war und der Ehepartner dann auch noch verstorben ist. Also hatten wir dann mit dem Erben zu tun als Verkäufer welcher allerdings nicht im Grundbuch eingetragen war. Alles in allem hat es damals 12 Monate gedauert bis alle Papiere und Zertifikate im Original und offizieller Übersetzung vorhanden waren und alle ausstehenden Steuern gezahlt waren so das wir dann endlich den Verkauf tätigen konnten.
Ist möglich das es heute einfacher geht aber ohne Rechtsbeistand für den Verkäufer und einen Extra Rechtsbeistand für den Käufer würde ich gar nicht erst anfangen. Ich nehme mal an das beide Parteien nicht in Spanien sind?
Ansonsten kann der Verkäufer zum nächstgelegenen Notar gehen und dort „in Spanish“ um Rat Fragen. Also entweder Spanish sprechen, Übersetzer oder Rechtsbeistand mitbringen zum Notar.
Als Käufer sollte man auf alle Fälle einen Rechtsbeistand haben weil dieser sicher machen kann das keine offenen Rechnungen, aufgelaufene Steuern etc… mit verkauft werden und später nach dem Verkauf als böse Überraschung auftauchen.
Denke aber dass diese Anwälte nicht gartis auf so eine Frage
antworten zumals wir nicht die Eigentümer sind oder ?
Hallo,
das ganze Vorhaben ist komplex.
Ich empfehle die Einschaltung eines Spezialisten.
An der Costa Blanca inseriert seit Jahren:
Name: Niels Becker; Rechtsanwalt
Tel.: (von D aus): 0034 966 430344
Tel.D) 02161 180870
E-Mail: „[email protected]“
Internet: „www.ra-becker.de“
Viel Erfolg:
Peter
Wer ist als Eigentümer eingetragen?
Falls es der Erblasser ist und es ein gültiges Dokument gibt, das sie als Eigentümer, dem Willen des Erblassers zufolge sind, dann sollten Sie zu einem Anwalt gehen, der Ihnen die Umschreibung erledigt.
Mit freundlichen Grüssen
Friedric Pausch
Ich denke dass es nur eine Urkunde beim Notar in Deutschland gibt dass die Leute Eigentümer sind. In Spanien selbst gibt es kein Dokument. Zumindest haben unsere Bekannten nichts davon gesagt (auch kein Testament). D.h. es könnte sein nach Ihrer Auffassung dass wenn er diese deutsche Urkunde aus den 80er Jahren nimmt und diese einem spanischen Notar gibt, könnte die Immobilie umgeschrieben werden ohne zusätzliche Erbschaftssteuern resp Strafen (Natürlich die Anwaltskosten). Mein Bekannter zögert natürlich (was ich verstehe) da er glaubt dass er sich strafbar gemacht hat. Niemand kennt die Gesetze von 1988 oder gelten diese heute nicht mehr, d.h. würden die Gesetze von heute gelten ? Es ist extrem komplex wenn man nicht gerade Rechtsanwalt ist
Vielen Dank für Ihre Antwort die uns ein wenig Hoffnung gemacht hat da die Immobilie ein Traum für uns darstellt.
Bevor ich detailliert möglicherweise auf die Frage antworte, muss ich wissen, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Herzliche Grüße
Nocheinmal. Wer ist bei den Behörden als Eigentümer eingetragen?
Und wer hat in all den Jahren gegenüber den Behörden als Eigentümer fungiert, Steuern, etc.
Was war in den Jahren ab Erbe?
Wo ist das Testament?
Ist dies rechtsgültig?
Kennt die spanische Behörde dieses Dokument?
Es hilft nichts, wenn man nur annimmt. Es ist entscheidend, dass man die Voraussetzungen für die Umschreibung schafft.
Falls Sie weiter mit mir korrespondieren wollen, bitte direkt an meine Email-adresse, die Sie in meinem Profil auf dieser Website finden.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Als Eigentümer ist der Vater unseres Bekannten eingetragen. Vater und Mutter sind alle beide verstorben so dass mein Bekannter und der bedien Geschwister Eigentümer sind.
Ich versuche so präzise wie möglich zu sein :
Nocheinmal. Wer ist bei den Behörden als Eigentümer eingetragen?
Als Eigentümer ist der Vater unseres Bekannten eingetragen. Vater und Mutter sind alle Beide im gleichen Jahr verstorben so dass mein Bekannter und der beiden Geschwister Eigentümer sind.
Und wer hat in all den Jahren gegenüber den Behörden als Eigentümer fungiert, Steuern, etc?.
Gegenüber der Behörden hat weiter der Vater fungiert da keiner die Behörden informiert hat. Vater und Mutter verstarben im gleichen Jahr.
Was war in den Jahren ab Erbe?
Die Imobilie wurde von der Geschwistern benutzt (in den Ferien) und die Imobiliensteuer wurde auch weiter bezahlt, nur dass diese immer auf dem Namen des verstorbenen Vaters lief.
Wo ist das Testament?
Es gibt kein Testament nur die Urkunde aus Deutschland wo die Immobilie auf die Geschwester gleichanteilig überschriben worden ist. Aber nichts in Spanien.
Ist dies rechtsgültig?
Ich denke mal dass eine notarielle Urkunde rechtsgültig ist. Zumindest mal in Deutschland.
Kennt die spanische Behörde dieses Dokument?
Nein. Keiner der Geschwister hat damals irgend jemand informiert in Spanien, halt nur die Rechnungen alle bezahlt. Im Grundbuch wurde daher nichts geändert.
Vielen Dank im voraus für Ihre Hilfe.
Ich bat Sie, mich direkt über meine Emailadresse erneut zu kontaktieren. Die Adresse finden Sie in meinem Profil, das auf dieser Website gespeichert ist.
Es scheint, dass man möglichweise die Pflicht zur Mitteilung falls dieses Spanien derzeit vorschreibt nicht beachtet hat. Das kann aber nicht so schlimm sein.
Aha, es gibt kein Testament, nur eine Willenserklärung des verstorbenen Vaters zu Lebzeiten.
Dann wäre ja schon damals die Immobilie an Sie übergegangen.
Gut die Steuer wurde imme entrichtet. Es muss also auf Sie überschrieben werden.
Oder von wem sprechen wir nun.
Wie schon gesagt, sollte man die Details nicht im Forum behandeln. Deshalb bat ich Sie ja auch, mich nur noch über meine Emailadresse direkt zu kontaktieren. Die Emailadresse finden Sie in meinem Profil, das auf dieser Website gespeichert ist.
Normalerweise verjähren Ansprüche des Staates nach etwa 5 Jahren. Da nun viele einfach „vergessen“ haben, die geerbte Immobilie umzuschreiben und somit dem spanischen Finanzbehörden gewaltige Beträge an Schenkungs- und Erbschaftssteuern vorloren gingen, kamen sie auf die Idee, erst nach Kenntnis dieser Vorgänge die Verjährung beginnen zu lassen, und regelten dies in einem Gesetz vor ca 5-8 Jahren. Normalerweise wird die in Spanien gezahlte Erbschaftssteuer in Deutschland auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet. Ob dies aber auch dann noch gilt, wenn Bussgelder etc. verhängt worden sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ihr Bekannter sollte sich Rat einholen bei einem fachlich versierten spanischen Rechtsanwalt. Ich würde bei dieser unsicheren Lage die Immobilie noch nicht kaufen. Denn der beurkundende Notar braucht selbstverstöndlich einen im Grundbuch eingetragenen Verkäufer. Herzliche Grüße
Als Eigentümer ist der Vater unseres Bekannten eingetragen.
Vater und Mutter sind alle beide verstorben so dass mein
Bekannter und der bedien Geschwister Eigentümer sind.
Würde dies bedeuten dass wenn er jetzt zur Behörde ginge und dann die Behörde in Kenntnis setzt, er die Erbschaftssteuer bezahlt und der Eintrag geändert werden kann? Ich denke dass dann aber der heutige Wert der Immobilie gelten würde.
Hallo
Es kommt darauf an .Catalunien hat andere Gesetze.
1.Wo liegt die Immobilie?Denn die Erbschaftssteuer ist in einigen Comunidaden abgeschafft.Z.B.Comunidad Valencia.Da aber bisher noch nicht umgeschrieben,ist auch nichts geerbt.Somit kann man auch gar nicht verkaufen.Anwalt fragen,denn da gibt es Tricks,die ich aber im Net nicht beantworten will.(z.B. rückdadierter Kaufvertrag)und noch viel mehr.Gru? und viel Glück
Die Immobilie liegt an der Costa Brava (100km nördlich von Barcelona)
Hallo… das ist so eine Sache in Spanien um nicht sagen zu müssen -Das kommt mir spanisch vor-.
aber stöber doch mal im GOOGLE:
" ERBEN IN SPANIEN " findest viel wichtiges
Das mit der Erbschaftssteuerverjährung von 5 Jahren gibt es nicht mehr
Gruss
Wilhelm