Hallo,
ist es eine doofe oder komplizierte Frage ? Vielleicht sehe ich auch „den Wald vor so vielen Bäumen“ nicht.
Es ist Erbschaftsteuer für ein Grundstück fällig.
Das betreffende Grundstück wurde zum Bewertungsstichtag landwirtschaftlich genutzt.
Es war nicht erschlossen, es war keinerlei bauliche Nutzung seitens des Eigentümers angedacht.
Jedoch war es im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplan.
Das Grundstück ist meiner Meinung nach Bauerwartungsland, das Finanzamt klassifiziert es als Bruttorohbauland.
Laut Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuerrichtlinien und ImmoWertV wird Rohbauland definiert:
Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.
Da der Eigentümer es nicht für eine bauliche Nutzung bestimmt hat, ist es meiner Meinung nach als Bauerwartungsland einzustufen.
Das Finanzamt ist anderer Ansicht. Es schreibt:
da es zum Stichtag im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplan war ist es als Bruttorohbauland zu bewerten
und
Zitat : „Auf die tatsächliche Nutzung kommt es nicht an; ebensowenig auf den Willen des Eigentümers; entscheidend ist vielmehr die Verwertungsmöglichkeit am Bewertungsstichtag.“
bin für jede Hilfe dankbar,