Aus der Praxis…
Hallo Rosenfreak,
aus der Praxis fallen mir verschiedene Möglichkeiten ein.
Vielleicht besteht bei der Voba eine Vollmacht über den Tod hinaus, vielleicht bei der Sparkasse nicht. In der Vollmacht ist in der Regel geklärt, dass bei Tod der Bevollmächtigte weiter verfügen kann und das Konto auflösen oder auf sich umschreiben kann.
Ein weiterer Punkt könnte die Höhe der Gelder sein. Es gibt Banken, die bis zu einem bestimmten Betrag (bei uns 2.500 EUR) auf Erbnachweise verzichten und eine Haftungserklärung zur Nachlassabwicklung unterschreiben lassen. Hierin erklärt sich die auftretende Person als Erbe. Kommt später ein legitimierter Erbe, kann sich die Bank wieder an den richten, der die Haftungserklärung unterschrieben hat. Das Risiko, dass derjenige das Geld ausgegeben hat und bei ihm nichts mehr zu holen ist, trägt die Bank, daher auch die Betragsbegrenzung.
Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Beerdigung stehen, können nach Vorlage der Rechnung überwiesen werden. Da auf der Rechnung der Name des Verstorbenen steht, ist auch sichergestellt, dass es eine berechtigte Rechnung ist.
Grundsätzlich kann jede Bank festlegen, welche Nachweise sie anfordert. Die eine Bank akzeptiert ein Testament mit Eröffnungsprotokoll, die andere verlangt zwingend einen Erbschein. Das kommt dir vielleicht wie Willkür vor, kann aber auch aus negativen Erfahrungen raus strenger geregelt sein.
Sehe das ganze nicht als Schikane, so sind einfach die Abläufe, von Bank zu Bank unterschiedlich.
Viele Grüße und alles Gute
Deli