Hallo,
ich hab mal folgende Frage: Mein Vater und meine Mutter sind innerhalb 8 Wochen verstorben. Hatten bei Volksbank und Sparkasse jeweils ein Sparbuch. Die Voba ist mit dem Totenschein zufrieden, aber die Sparkasse will einen Erbschein.
Nun soll ich ans Gericht 8 div. Bescheinigungen - alle beglaubigt - senden damit ich diesen Schein kriege. Das möchte ich nicht machen und auch noch bezahlen.
Bei Rückfrage bei der Sparksse warum sie einen wollen und andere nicht bekam ich die Auskunft: das ist eine interne Arbeitsanweisung.
Ist es gesetzlich vorgeschrieben oder ist das nur Schikane der Sparkasse?
Ich hab nicht vor das ganze doofe Procedere durchzuführen. Wer kann mir weiterhelfen?
LG Rosenfreak