Erbschein - hartz IV

Guten Tag,

  1. Kann ich für einen Erbschein, den das Jobcenter benötigt , bin in Hartz4, die Kosten für Notar und Amtsgericht erlassen bekommen?
  2. Wenn das Jobcenter schon droht , daß wenn bis 15.5. nicht dieser Erbschein vorliegt, die monatliche Zahlung gestoppt werden kann - wie kann ich mich degegen wehren?
    Denn erst nächst Woche werde ich alle erforderlichen Unterlagen haben. Dann müße doch eine Kopie des Antrags an das Amtsgericht zwecks Erbschein sie erstmal beruhigen - oder muß ich gleich mit einem Rechtsanwalt kommen?
  3. Muß tatsächlich in dem Erbscheinantrag die genaue, exakte Summe des Erbgeldes stehen - oder reicht die circa-Angabe aus, zB ca. 20.000 Euro.
    Im voraus vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen

Also bis zum 04.Mai hast du die Unterlagen. Da ist noch genügend Zeit bis zum 15. Mai.

Wenn das Jobcenter diesen Erbschein benötigt, dann müssen sie den doch auch bezahlen? Früher war es jedenfalls so.

Ich würde ja denken, sobald du tatsächlich was geerbt hast, meldest du dich ab beim Jobcenter (jedenfalls, wenn es sich wirklich um ca. 20000 Euro handeln sollte). Schließlich gilt das Zuflussprinzip, und irgendeine Aussicht auf eine Erbschaft dürfte doch dann völlig uninteressant sein.

Der Erbschein könnte doch höchstens erst wieder bei einem Neuantrag interessant werden, weil dann evtl. festgestellt werden müsste, ob man seine Notlage mutwillig herbeigeführt hat. - Obwohl, bei Leuten, die einen neuen Antrag stellen, reicht es doch auch aus, wenn die ihre Kontoauszüge der letzten paar Monate vorweisen. Die müssen doch auch keine Erbscheine vorlegen.

Ich weiß nicht, wie die Rechtsprechung da mittlerweile ist. Aber ich würde mir in der Situation mal erklären lassen, wofür die denn diesen Erbschein benötigen, und darauf hinweisen, dass ich kein Geld habe, um einen Notar zu bezahlen. -

Allerdings ist es natürlich zutreffend, dass bis zum 15. Mai noch gute zwei Wochen Zeit sind.

@Gandralph und @Simsy_Mone Er schreibt zwar, dass er alle erforderlichen Unterlagen hat aber nicht, dass er dann den Erbschein hat!
Zum Ausfüllen desselben benötigt man diverse Unterlagen. Die Ausstellung desselben vom Gericht benötigt teilweise 4 - 8 Wochen.
Wenn das so ist, dann hat er keineswegs genügend Zeit bis zum 15.5. ramses90

Das kommt drauf an welche Stellung Du als Erbe hast und in welche Steuerklasse Du dadurch rutschst. Bei der Erbschaftssteuerklasse III bist nämlich bei 20.001€ schon steuerpflichtig. Bei der Steuerklasse I aber erst ab 500.001€ bzw. 400.001€. ramses90

Ok, aber stimmst du denn mit mir überein, dass das Jobcenter diesen Erbschein eigentlich nicht braucht? Ich meine, Kontoauszüge müssten denen doch ggf. ausreichen. Jedenfalls, wenn Geld vererbt wird, und nicht irgendwelche Ming-Vasen, die man dann ggf. für Bargeld auf dem Flohmarkt verkauft. Obwohl, diese Möglichkeit hat man sowieso, wenn man als Alg-II-Empfänger Ming-Vasen besitzt, das wird doch bei anderen Leuten auch nicht kontrolliert.

Lies auch „Inhalt und Erfordernis“

Gerade der Erbschein wird verlangt und ist deshalb erforderlich. Der Erbschein wird dann doch in der Aussage des Users: „alle erforderlichen Unterlagen“ auch enthalten sein. Wenn nicht ist der Text des Users unstimmig.
Das kümmert aber uns nicht!