Guten Tag,
- Kann ich für einen Erbschein, den das Jobcenter benötigt , bin in Hartz4, die Kosten für Notar und Amtsgericht erlassen bekommen?
- Wenn das Jobcenter schon droht , daß wenn bis 15.5. nicht dieser Erbschein vorliegt, die monatliche Zahlung gestoppt werden kann - wie kann ich mich degegen wehren?
Denn erst nächst Woche werde ich alle erforderlichen Unterlagen haben. Dann müße doch eine Kopie des Antrags an das Amtsgericht zwecks Erbschein sie erstmal beruhigen - oder muß ich gleich mit einem Rechtsanwalt kommen? - Muß tatsächlich in dem Erbscheinantrag die genaue, exakte Summe des Erbgeldes stehen - oder reicht die circa-Angabe aus, zB ca. 20.000 Euro.
Im voraus vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen