Erbschwierigkeiten (leider langer Text)

Hallo zusammen. Ich brauche einen guten Rat für einen sehr komplizierten Fall. Ich halte es neutral, es geht aber um Mitglieder aus meiner Verwandtschaft und ich habe die Erlaubnis, hier nachzufragen. Ich fasse mich möglichst knapp, es ist aber leider trotzdem lang geworden.

Drei Erben. Ein relativ großes Vermögen, das verteilt werden sollte, wovon aber auch Rechnungen bezahlt werden müssen.

Erbe 1 lebte jahrzehntelang von Hartz IV und ist inzwischen verrentet.
Erbe Nr. 2 ist schwer krank und teilweise pflegebedürftig. Beteiligt sich nur passiv, steht aber hinter Erbe 3.
Erbe 3 versucht, für alle drei alles gerecht und sorgfältig zu regeln, wird aber von Nummer 1 permanent daran gehindert. Mittlerweile ist der eMail-Kontakt unterbrochen, Nummer 1 beantwortet weder Fragen, noch Vorschläge oder Bitten.

Dazu muss gesagt werden, dass Nummer 1 unter einer inzwischen wohl schweren psychischen Störung und Verfolgungswahn leidet. Dies hatte zur Folge, dass zu Lebzeiten des Erblassers bereits ein Vormundschaftsgericht sämtliche Aktivitäten der Nachkommen überprüft hat. Sämtliche Aktivitäten von Erbe 3 wurden von Erbe 1 hintertrieben. Nach dem Tod des Erblassers sollte ein gerichtsmedizinisches Gutachten erstellt werden, um Ärzten und Pflegern eine fehlerhafte Behandlung des seit Jahren pflegebedürftigen schwer demenzkranken Erblassers nachweisen zu können (dies als Indiz für den gestörten geistigen Zustand von Erbe 1)

Die Frage ist, ob hinter der Taktik, das Erbe zu verzögern evtl. die Befürchtung steckt, dass der Erbanteil die staatliche Unterstützung beeinträchtigen könnte und deshalb dieses Geld hinterzogen werden soll. Vielleicht in der Hoffnung, es dann, an Staat und Behörden vorbei, an die eigenen Kinder weitergeben zu können.

Was kann Erbe 3 tun, um das Erbe antreten zu können. Erbe 3 war in den letzten Jahren der ehrenamtliche Betreuer und hat sich um den Erblasser gekümmert, mit Behörden verhandelt und den Schaden, den Erbe 1 unter Ärzten, Pflegern und Betreuern durch Anfeindungen, Unterstellungen und Wutanfälle angerichtet hat, ausgeglichen.

Erbe 3 hat selbst nur ein geringes Einkommen, lebt im Ausland und ist Rechnungsempfänger für sämtliche Kosten. Dieser andauernde psychische Stress hat mich jetzt bewogen, Hilfe zu suchen. Natürlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten. Ein guter Bekannter ist Jurist, er berät uns, es ist aber nicht sein Fachgebiet. Ich habe die Hoffnung, dass jemand von außen einen anderen Blick auf diese schwierige Situation hat und Tipps geben kann.

Danke an alle, die bis hierhin gelesen haben. :heart:

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Hallo,

angesichts dieser Aussage

sollte hier unbedingt nicht irgendein

um Rat gefragt werden, sondern ein Fachmensch mit einer Fachqualifikation.

Derartige Fälle sind idR mit so vielen Einzelfallumständen behaftet, daß eben nur ein Fachmensch, der alle Unterlagen einsehen und fehlende Unterlagen konkret anfordern kann, hier wirklich sachdienlichen Rat geben kann.

&tschüß
Wolfgang

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Lieber Wolfgang, danke für die schnelle Antwort.

Das Vermögen ist so groß, dass die drei Erben etwas weniger Geldsorgen hätten. Für Anwälte und gerichtliche Auseinsndersetzungen ist es aber relativ zu klein. Deshalb der Versuch erst einmal Informationen einzuholen.

Wichtig wäre es, zu wissen, ob Erbe 1 es tatsächlich schaffen kann dauerhaft bzw. für immer, alle anderen zu hindern, an ihr Erbteil zu gelangen?

Oder andersherum, ob Erbe 1 ggf. befürchten muss, seinen Anteil abgeben zu müssen für die Leistumgen, die er bislang erhalten hat. Das wäre eine Erklärung für das Verhalten.

Erbe 3, der das dann alles managen muss, lebt im Ausland, was alles noch komplizierter mscht und sicher auch teurer.

(Es handelt sich dabei zwar um ein Mitglied meiner Verwandschaft aber als Steuerzahler bin ich auch interessiert, zu erfahren, ob man mit dieser Art zu tricksen durchkommen kann? - das ist nur am Rande eine bange Frage)

Ausserhalb des rechtlichen Problems: Gibt es eine Vertrauensperson, die zwischen den Personen 1 und 3 vermitteln kann? Jemand, der Person 1 dahin zu bewegen, dass man sich einigt?

Nein, auch die Kinder der drei haben keinen Kontakt. Erbe 1 fühlt sich von jedem und allen betrogen und ungerecht behandelt.

Hallo,

Du bzw. die Person, für die Du anfragst, hast offensichtlich eine völlig falsche Vorstellung von den Kosten rechtlicher Beratung im Erbfall.
Eine (nicht sehr teure) Erstberatung könnte zB darüber informieren, daß es das Instrument der „Erbauseinandersetzungsklage“ gibt, das verhindert, daß ein Teilerbe die gütliche Auseinandersetzung unbeschränkt blockiert und mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist.

&tschüß
Wolfgang

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Wenn Erbe 1 sich in einem wie von Dir beschriebenen Zustand befindet, könnte man ja überlegen, ob der nicht ggf. auch besser einen Betreuer hätte. Die Einleitung eines Betreuungsverfahren kann jedermensch jederzeit formlos anregen. Es gibt aber auch Vorlagen diverser Gerichte hierzu im Internet.

Und dann würde man es künftig statt mit dem Erben mit einem Betreuer zu tun haben, der die Sache professionell unterstützen würde.

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Ich denke auch an Pate, Pfarrer, Nachbarn usw. Es muss nicht unbedingt Jemand aus der Familie sein, das könnte sogar besser sein.
Wenn nicht, dann bleibt nur der Rechtsweg.

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Vielleicht würde es helfen, wenn jemand zu dem hier oft und sicherlich meist zu recht gegebenen Rat, einen Anwalt zu befragen, einen groben Kostenrahmen nennen könnte. Was könnte eine sinnvolle Erstberatung in so einem Erbfall kosten? Um die 100 oder um die 400 Euro?

Ich denke aber auch, dass in einer so verworrenden Situation es befriedigender ist, sich zumindest einmal kompetent beraten zu lassen als monatelang rumzugrübeln und sich zu ärgern.

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Lieber Wolfgang,
Das ist ein guter Vorschlag. Das wird Erbe 3 tatsächlich tun.

Frqge: ist der Erstberater automatisch dann der Anwalt, falls man weiter gehen will?
Nach welchen Kriterien sucht man einen fähigen Anwalt?

Dankeschön.

Leider sind das seit Jahrzehnten sehr verhärtete Fronten. Erbe 1 hat nur eine Vertrauensperson. Die Person ist stark beeinflusst und daher nicht neutral.

Trotzdem gebe ich das als Anregung weiter. Schaden kann es ja nicht.

Danke für die Hilfe. :+1:

Hallo,

Erbe 3 kann die Tätigkeit ausdrücklich auf die Erstberatung begrenzen.
Wie schon geschrieben, sucht man/frau in so einem Fall nach einem „Fachanwalt für Erbrecht“. Das ist ein Titel, den ein Anwalt nur nach vorgeschriebenen fachlichen Weiterbildungen führen darf. Es ist nicht dasselbe wie „Tätigkeitsschwerpunkt“. Das suggeriert nur gehäufte praktische Erfahrung, ist keine geschützte Bezeichnung und kann stimmen oder auch nicht.

&tschüß
Wolfgang

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Aaaaaaaah. Dieses Detail habe ich tatsächlich übersehen. Hast Du eine Empfehlung? Erbe 3 ist zwar im Ausland, ein Sohn aber im Großraum München.

Nochmal Dankeschön :blush:

Hallo,

Nein

&tschüss

Wolfgang

Guten Morgen, das mit dem Betreuer hört sich zwar gut an, aber die Familie hat dahingehend ausgesprochen schlechte Erfahrungen gemacht, da durch Erbe 1 der Erblasser zu Lebzeiten unter behördliche Betreuung gestellt wurde. Die besondere Konstellation macht es so schwer. Aber danke für den Tipp.

Servus,

nein, so war es nicht.

„Erbe 1“ hat die Betreuung angeregt, und das Betreuungsgericht hat einen Betreuer bestellt, weil nach Überzeugung des Gerichts der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage war, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Sollte die „ausgesprochen schlechte Erfahrung“ darin bestanden haben, dass keine der persönlich nahestehenden Personen zum Betreuer bestellt wurde, hängt das damit zusammen, dass nach Überzeugung des Gerichts keine von diesen geeignet war, diese Funktion wahrzunehmen, oder dass keiner das wollte. Eine ausgesprochen gute Erfahrung dabei ist übrigens, dass der Richter offenbar durchaus mitgekriegt hat, dass „Erbe 1“, der vermutlich die Betreuung selber hätte übernehmen wollen, nicht dafür geeignet war.

Schöne Grüße

MM

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