Erbstreit mit komplizierten Fragen?

Hallo an Euch,

ich versuche mich kurz zuhalten und verständlich :see_no_evil: und hoffe auf ein paar hilfreiche Antworten.
Es geht um eine verstrittene Erbengemeinschaft aus 5 Personen. (meine Mutter ist Erbe)
Mein Opa ist fast 2 Jahre tot, gepflegt und alle Vollmachten waren in meinen Besitz bis zum Tod.
Nun endlich wurde sein Haus verkauft, beim Notar auch besiegelt was die 5 Erben betrifft.
Jetzt zu meinen Fragen?

Es gibt immer noch offene Rechnungen(Strom/Gas…) beim Notar wurde ein Konto hinterlegt mit einer Summe X wovon die Schulden bezahlt werden sollen. Dazu wurden meine Onkels festgelegt und im Vertrag festgehalten.
Jetzt stellen diese sich „dumm“ und wollen sich nicht darum kümmern. Das sollen andere machen. Geht das?

Jetzt nach zwei Jahren wollen sie mich anzeigen über Gericht wegen Kontoräumung? Was nicht so ist, ich kann alles belegen.

Ich habe zum Tod meines Opas mir den Fernseher mitgenommen, jetzt wollen sie mich wegen Diebstahl anzeigen? Nach zwei Jahren?

Bei den damals sowie heute offenen Rechnungen habe ICH ein schreiben für alle „Gläubiger“ gemacht das sie sich an die Erben wenden sollen und dort die Adresse meines Onkels angegeben. Dieser will mich dafür Verantwortlich machen das er alle Rechnungen/Mahnbescheide bekommt und Verklagen auf Schadensersatz. Geht das?

Vielen Dank im Vorraus

Halo!

Ein bisschen verwirrend ist das schon.
Die Erben müssen auch die Schulden bezahlen und zwar als Gemeinschaft, aber gesamtschuldnerisch. Die Gläubiger können sich auch an einen einzelnen Erben halten und das geld fordern. Dieser hat dann ja die Möglich seinerseits die Miterben in Haftung zu nehmen.

Ich nehme an, Du handelst im Auftrag deiner Mutter (der eigentlichen Erbin ) ? Und das mit dem Fernseher ? Das geht nicht, der gehört zum Erbe und musste aufgeteilt werden bei der Verteilung des Inventars. Wenn die Erben einig waren, deine Mutter kriegt den fernseher,dann wäre ja alles OK.
Offenbar war das nicht so. Es mag lächerlich sein, wenn den jemand hätte haben wollen, dann hätte er sich doch damals gekümmert.

Das Du Gläubigern die Anschrift des Onkels, also eines Erben mitgeteilt hast ? Da kann ich nichts strafrechtliches erkennen.

Allerdings, wenn vor dem Notar vereinbart war, es sollen sich bestimmte Erben um die Schulden kümmern, dann hätte man alle Namen/Adressen bekanntgeben sollen.
Aber sicherlich war diese Vereinbarung nicht bindend, also in einer Art Übernahme der Schulden nur durch einige der Erben. Es war mehr eine Art „Ihr kümmert euch darum“. Aber Schulden gehören zur Erbmasse und müssen also auch von allen bezahlt werden,bevor das Erbe verteilt werden kann.

MfG
duck313