Erbteil wie viel

Ich habe einen Teil von einem Haus geerbt. Wie wird der Erbteil festgestellt? Mein Anteil ist 1/12 tel. Kommt ein Gutachter sagt was das Haus wert ist und davon 1/12 tel?

im Grunde ja, aber er kommt nicht von alleine. Die Erben müssen einen beauftragen den Hauswert zu ermitteln.
Man muss das nicht machen, es gibt sicherlich auch andere Möglichkeiten den Hauswert festzustellen (den man übrigens auch für die Erbschaftsteuer braucht).

Übrigens, das wäre ja ein fiktiver Wert. In der Regel wird man das Haus ja verkaufen wollen. Dann zählt der echte Erlös abzüglich aller Unkosten. Der wird dann aufgeteilt.

Wenn einer der Erben das Haus behalten will, dann müsste er ja den 1/12-tel Erben auszahlen und dazu braucht man mind. einen festgelegten Wert.

MfG
duck313

Ich frage mich, was ein Zwölfteltel ist (du hast es ja übernommen :stuck_out_tongue:).

Es ist ein Bruchteil. Du nimmst den zwölften Bruchteil. Zähler geteilt durch Nenner. Oder reitest du nur krümelkackerisch auf der Schreibweise herum? Stirnpatsch

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Blitzmerker!

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Aber du bist kein Blitzmerker. Dass ich dich etwas durch die Blume gescholten habe, weil du dich über den Fragesteller lustig gemacht hast, ist anscheinend an dir vorbeigegangen.

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Sicher doch! :grin: Und

ist bei dir

?
Dann möchte ich nicht wissen, wie das ist, wenn du dich direkt ausdrückst. :joy:

Hallo,

ergänzend zu Ducks Antwort möchte ich dir noch einmal deutlich sagen:

Du hast einen virtuellen Anteil geerbt. Du hast keinen Anspruch auf einen definierten Bereich des Hauses oder Grundstücks. Du kannst nicht ein Zwöfltel der großen Wiese abmessen und sagen: Das ist jetzt meins.
Dir gehört von allem dieser Anteil, es ist nicht wie ein großer Kuchen, aus dem man sich ein Stück herausschneiden kann.

Zunächst einmal wird das Finanzamt eine Bewertung vornehmen, um die Erbschaftssteuer festzusetzen.
Dieser Wert dient der Festsetzung der Steuer, es ist sinnvoll, den tatsächlichen Wert durch einen Gutachter feststellen zu lassen.

Leider schreibst du nicht, wie die Pläne für die Zukunft aussehen.
Manchmal will ein Erbe die komplette Immobilie übernehmen und zahlt die Miterben aus, zahlt denen also den berechneten Wert des Teilerbes in Geld.
Manchmal entscheiden sich die Erben, die Erbengemeinschaft fortzuführen und z.B, das Haus zu vermieten.
Leider viel zu oft werden sich die Erben nicht einig und dann wird die Zwangsversteigerung betrieben - oft mit dem „Erfolg“, dass die Immobilie unter Wert verkauft wird. Besser wäre es, wenn man sich gemeinschaftlich zu einem Verkauf auf den freien Markt entscheiden würde. Aber dann gibt es einen, der will nicht verkaufen - und der erzielt mit seinem Nein, dass am Ende für weniger Erlös versteigert wird.

Gutachter ermittelt (theoretischen) Marktwert.

Der wäre relevant, falls einer der Erben die Miterben auszahlen würde/möchte und alle damit einverstanden wären.

Anderenfalls bekämst du ein Zwölftel = 8.334% vom tatsächlich erzielten Verkaufspreis.

Ohne Verkauf kein Geld.

Das Haus bewohnt eine Erbin und ist damit einverstanden das Haus zu übernehmen. Ich möchte mich im guten mit ihr einigen aber sie sucht nur Streit…

Dann sollte man einvernehmlich einen Gutachter beauftragen, der den echten Wert ermittelt.
Man könnte der Miterbin ja auch sagen, dass ein Finanzamt bei der Wertermittlung vielleicht gerne mal etwas HÖHERE Werte ansetzt (muss ja nicht stimmen), so dass ein neutraler Sachverständiger auf jeden Fall für alle Beteiligten die bessere und preiswerter Lösung darstellt.

Das passiert leider viel zu oft. Und die Geier warten schon darauf, die Immobilie bei der Zwangsversteigerung billig zu bekommen.
Es passiert halt oft, dass ein Erbe davon ausgeht, er bekomme die Immobilie alleine. Dann taucht ein anderer Erbe auf, vielleicht sogar „nur“ mit dem Pflichtteilsanspruch (weil er laut Testament eigentlich nichts bekommen sollte) und verlangt eine Beteilung am Erbe. An Stelle einer logischen Reaktion reagieren dann manche mit einer Blockade: Der soll GAR NICHTS bekommen, was denkt der sich eigentlich, wo soll ich das Geld hernehmen,…
Bleibe freundlich und nüchtern. Vielleicht kannst du ja auch sagen, dass du eine sofortige Auszahlung deines Anteils gar nicht willst, sondern dir auch eine Zahlung in Raten vorstellen könntest.
Mache das klar: Eine Zwangsversteigerung, bei der am Ende das Haus an „Wildfremde“ geht und die vielleicht weit weniger Ertrag bringt als gedacht, das wäre das Allerletzte, was du willst.