Erbverteilung mit und ohne Gütertrennung

Hallo zusammen, folgender Fall und Fragestellung:

Ein Ehepartner verstirbt und es liegt ein handschriftliches „Berliner-Testament“ vor. Das Ehepaar hat 4 Kinder und wohnt in einem noch nicht abgezahlten Haus, welches teils barrierefrei umgebaut ist mit Fördermitteln, da beide Eheleute schwerbehindert sind.
A)
Haben die Kinder das Recht , dass sie ihren Pflichtteil ausgezahlt bekommen können, trotz Berliner Testament?..müsste das Haus somit verkauft werden?

B) Was wäre , wenn Gütertrennung vorliegt - empfiehlt es sich diese Gütertrennung aufzulösen damit der Pflichtteil der Kinder geringer ausfällt?

C) Wie kann das Ehepaar sich schützen, damit es bei Tod eines Partners nicht auch noch verarmt und das Zuhause verliert.

Danke für Antworten.

Hallo!

zu A)
Ja, die Kinder können schon beim 1. Todesfall ihr Pflichtteil (Hälfte dessen was sie nach gesetzlicher Folge bekämen) verlangen. Da selten soviel Bargeld vorhanden ist, kann das letztlich die Zwangsversteigerung des Hauses bedeuten.
Verhindern kann man es nicht, nur erschweren. Etwa mit der „berühmten“ Schutzklausel „Wer schon beim 1. Todesfall das Pflichtteil verlangen sollte wird auch im Schlusserbfall auf das Pflichtteil gesetzt“.

Und noch einmal zur Klarstellung. Meist besitzen Mann und Frau das haus gemeinsam. Im 1. Todesfall wird also nur das halbe Haus(Hauswert) überhaupt als Berechnungsgrundlage für ein Pflichtteil herangezogen.

Eine Gütertrennung ?
Die könnte schon was bewirken, nur käme es darauf an, wer das „Gut“ (Haus) besitzt und wer zuerst verstirbt. Gehört es der überlebenden Ehefrau, dann gibt es beim 1. Todesfall aus dem Haus auch kein Pflichtteil. Gehörte das Haus dem verstorbenen Ehemann, so fiele es voll in die Berechnung.

Schützen kann sich der Überlebende nicht wirklich. Man könnte im Testament ein „lebenslanges gegenseitiges Wohnrecht“ vereinbaren. Das erschwert einen Hausverkauf, bzw. macht ihn für die Kinder unwirtschaftlich.

Am besten ist man spricht mit den Kindern vorher.

MfG
duck313

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