Hallo zusammen, folgender Fall und Fragestellung:
Ein Ehepartner verstirbt und es liegt ein handschriftliches „Berliner-Testament“ vor. Das Ehepaar hat 4 Kinder und wohnt in einem noch nicht abgezahlten Haus, welches teils barrierefrei umgebaut ist mit Fördermitteln, da beide Eheleute schwerbehindert sind.
A)
Haben die Kinder das Recht , dass sie ihren Pflichtteil ausgezahlt bekommen können, trotz Berliner Testament?..müsste das Haus somit verkauft werden?
B) Was wäre , wenn Gütertrennung vorliegt - empfiehlt es sich diese Gütertrennung aufzulösen damit der Pflichtteil der Kinder geringer ausfällt?
C) Wie kann das Ehepaar sich schützen, damit es bei Tod eines Partners nicht auch noch verarmt und das Zuhause verliert.
Danke für Antworten.