Hallo,
darf man bei einem Erbvertrag nach dem Tod des Ehegatten ein Grundstück verkaufen.
Stand ist: Einfamilienhaus mit mehreren Grundstücken zwei Kinder. Ein Kind erhielt vorab einen Geldbetrag, das andere Kind soll laut Erbvertrag einen festgeschrieben Geldbetrag mit
Inflations Ausgleich erhalten.
Der Ausgleich ist aber niedriger als das Gesammtvermögen des Ehegatten.
Meine Frage ist: Darf der überlebende Ehegatte Grundstücke ohne Zustimmung der Kinder verkaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Manne
Da es nicht „den Erbvertrag“ sondern nur jede Menge ganz individuelle Erbverträge gibt, kann man diese Frage so nicht beantworten. Man müsste vielmehr genau diesen konkreten Vertrag im Detail kennen, um hierüber eine Aussage treffen zu können. Und da nützt auch nicht unbedingt die Veröffentlichung einer einzelnen Klausel hier, weil die Fallstricke sich ggf. über die Kombination verschiedener Klauseln ergeben.
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Hallo,
ohne den Vertrag zu kennen lässt sich das unmöglich sagen.
Hier ist ein wichtiges Stichwort zu dem Thema: „befreiter Vorerbe“
Gruß,
Steve
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