Im 1. Absatz steht dass einem die Aufwendungen zwangsläufig erwachsen müssen.
Im 2. Absatz steht, was das bedeutet, d.h. wann sie einem zwangsläufig erwachsen: „Aufwendungen erwachsen dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann…“
Den sittlichen Gründen, aus meiner Sicht trifft das zu. Zum einen da meine Mutter, wie ich weiß, nicht das Geld hat um die Kosten zu übernehmen, und zum zweiten, also unabhängig davon, dass ich es für unsittlich halte, wenn der Ehepartner genauso wie der Nachwuchs sich nicht an den Kosten beteiligen(sofern er die Mittel dazu hat).
Aber ich kann mir gut vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der die Verhältnisse natürlich nicht so genau kennt, erstmal von einem anderen Fall ausgeht. (was ich für schlimm halte, denn er kann ja nachfragwenn er zusätzliche Angaben braucht - vor allem, wenn man alle lt. der Einkommensteuererklärung geforderten Daten vorgelegt hat!). Er soll m.E. ja nicht leichtfertig mit den Steuergeldern umgehen, aber korrekt.
Tja, ich schötze der Sachbearbeiter wirds erstmal ablehnen und man müsste klagen. Aber Rechtsschutzversicherungen zahlen ja nicht bei Klagen gegen Ämter, den (Bearbeitungs)aufwand hat man außerdem, und selbst dann wäre es nicht sicher, dass der Prozess positiv verläuft…
Also Shitt happens…muss ichs wohl so hinnehmen…
Danke euch, vor allem dir, Aprilfisch, für eure Hilfe !!