Erdbeeren als Anbau oder nicht?

Hallo, unser KGV Vorstand hat nun die Idee das ein Erdbeerbeet nicht als Anbaufläche für Obst/Gemüse zählt. Entspricht dies den KGV Regeln bzw. kann man das irgendwo nachlesen? Es geht hier um einen KGV in Sachsen. Vielen Dank für eure Hilfe…

Erdbeeren sind Sammelnussfrüchte, die sich aus den Blüten entwickeln.
Damit sind sie meiner Meinung nach ziemlich eindeutig „Obst“.

Aber der Vorstand wird ja sicher bei einem Verbot dieses wissenschaftlich begründen können und hat demnach eine Erklärung beigefügt, als was Erdbeeren denn nun sonst zählen sollen.

Vielleicht möchte sich der Vorstand zunächst mit wichtigeren Dingen befassen? Zu klären wären ja sicherlich:

  • maximale Höhe von Gartenzwergen in Abhängigkeit von Zipfellänge und Stiefelfarbe
  • Messvorschrift zur Bestimmung der Abweichung von Zaunlatten gegenüber der Vertikalen in Verbindung von Toleranzgrenzen unter Beachtung der Deklination des magnetischen Südpols bei erhöhten Sonnenwinden

Entschuldige bitte diese Überzeichnung, aber ich hatte mal einen KGV als Kunden und habe den Vorstand als Club unterbeschäftigter, gelangweilter, alter Männer mit Allmachtsphantasien und Kontrollwahn kennengelernt.

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Du hast vollkommen recht :rofl: ich mag nur gern den Unfug wiederlegen… seit gefühlt 2022 Jahren werden Erdbeeren angebaut…

Meine Tochter ist auch in so einem Verein: Da gehts schon zur Sache: Abmahnung, prozentuales Verhältnis von Gemüseanbau und Blumen stimmt nicht usw.
Aber was will ein Großstadtbewohner machen, wenn er einen Garten möchte: Da endet die Freiheit.
Udo Becker

Nun habe ich herausgefunden was der verehrte Vorstand im Schilde führt. Es geht um Monokulturen… Der Tenor war nicht der richtige, nur die Erdbeeren waren scheinbar ein Grund um sich profilieren zu wollen.

Ich fasse zusammen, wenn das obligatorische Drittel NUR mit Erdbeeren, Kartoffeln, Bohnen what ever bepflanzt wird ist das laut Kleingartengesetz nicht richtig. Wenn man aber zwischen den , wir bleiben bei Erdbeeren, eine Reihe der hundsgemeinen Kresse dazwischen und alles ist gut…

Wer sowas erfindet… nun gut Thema geklärt und genug Angriffsfläche gegen den Vorstand gesammelt…

…und wegen der Ruhe nochmal, ach lassen wir das :rofl::rofl::rofl::beers:

Danke für eure Hilfe…

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Unsere Erdbeeren wurden leider dieses Jahr von Drahtwürmern befallen. Im Gespräch mit der Nachbarin erwähnte sie, dass sie immer Knoblauch zwischen den Erdbeeren pflanzt und damit kein Ungeziefer-Problem hat. Wenn ihr also Knoblauch mögt, wäre das auch eine Möglichkeit. Oder Tagetes, das soll auch Ungeziefer fernhalten. Bei Erdbeeren, sonst keine Ahnung.

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Servus,

würde es Dir was ausmachen, dies auch hier preiszugeben?

Handelt es sich um eine Änderung in der Satzung? Eine Ergänzung zu den Pachtverträgen? Eine abmahnungsbewehrte Anordnung gegenüber einzelnen Pächtern?

Das hier

ist jedenfalls falsch.

In § 1 Abs 1 Nr. 1 BKleingG ist lediglich die Einschränkung enthalten, dass keine erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung stattfinden darf und Obst und Gemüse nur für den Eigenbedarf des Pächters angebaut werden dürfen. Niemand kann einem Kleingartenpächter vorschreiben, wie viele Zentner Erdbeermarmelade er jährlich verzehren darf, solange der die Produkte seiner Beerenkultur nicht vermarktet.

Damit bleibt auch dieses Kuriosum

ein Produkt Deiner Fantasie (oder der des KGV-Vorstands), und der eigentlichen Frage sind wir keinen Schritt näher gekommen.

Schöne Grüße

MM

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  • ergänzend: In der typischen Konstellation, Fläche im Eigentum der Gemeinde, KGV ist Pächter der gesamten Fläche und Verpächter der einzelnen Gartenstücke, gibt es städtische Kleingartenordnungen, die zwar vom selben Regulierungsfimmel beseelt sind wie die Aktivitäten der KGV-Vorstände, aber immerhin von etwas mehr Vernunft getragen - es wäre leicht vorstellbar, dass eine so unsinnige Nutzung, wie Du sie beschreibst, von der städtischen Kleingartenordnung ausgeschlossen wird. Das solltest Du aber wissen, bevor Du hier einen Knallerbsenstrauchkrieg entfesselst - sachlich ist eine dauerhafte Nutzung des immer gleichen Beetes nur mit Erdbeeren nämlich nur mit einem bestialisch hohen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln möglich, und es gäbe gute Gründe, sie zu untersagen.

Aber, wie gesagt - das von Dir angesprochene BKleingG bietet dafür keine Handhabe, das ist ein Holzweg. Kümmere Dich mal um die Satzung des KGV, um den genauen Inhalt und Wortlaut des Pachtvertrags und um eine eventuell bestehende kommunale Kleingartenordnung.

Schöne Grüße

MM

Servus,

was das für ein Text ist, weißt Du, aber ich nicht. Ich vermute stark, dass der Text nicht vom Lüneburger SK Hansa kommt, und damit sind die möglichen Schlüsse aus dem gezeigten Bildchen schon erschöpft.

Nochmal:

Handelt es sich dabei um einen Vorschlag zur Ergänzung / Änderung der Satzung des KGV? Oder zur Ergänzung / Änderung der Pachtverträge? Oder um einen Auszug aus der kommunalen Kleingartenordnung? Oder um eine abmahnungsbewehrte Anweisung des Vereins an die Pächter? Oder um einen Aufsatz über vorbildliches Kleingärtnertum? Oder um eine Erläuterung zu einschlägigem Landesrecht? Oder - oder - oder???

Jedenfalls: Es handelt sich, wie bereits ausführlich erläutert und belegt, nicht um eine Bestimmung aus dem BKleingG.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich aber. :smiley:
Hier vollständig:
https://www.lsk-kleingarten.de/was-ist-kleingaertnerische-nutzung/

„Rahmenkleingartenordnung“ steht da als Überschrift.

Gruß
Christa

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Dankeschön!

Also ein Beschluss des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner.

Da wäre es @Knuddlonkel zu empfehlen, einen Verpächter zu suchen, der nicht in diesem Landesverband organisiert ist. Meines Wissens gehören die Kleingärten der Bahn-Landwirtschaft (ja, die heißt wirklich so - ich kann nichts dafür) zu einer eigenen Struktur und sind von den KGV-Verbänden unabhängig.

Bundes-, Landes- und kommunales Recht, das auch für die Bahn-Landwirtschaft gilt, ist jedenfalls von der Frage, ob und wie weit man einen Kleingarten mit seiner Wirtschaftsweise misshandeln darf, nicht berührt.

Schöne Grüße

MM