Erdoğans Diplom

Servus,

Gerüchte über Erdoğans Uni-Abschluss kennt man ja schon länger, aber jetzt gibt es was ganz Neues: Erdoğan hat sein Diplom veröffentlicht und es ist offenbar gefälscht!

Weiter Debatte über Echtheit von Erdogans Uni-Diplom
Erdogan absolvierte eine religiöse Imam-Hatip-Schule, an der Prediger ausgebildet werden. In den 1970er und 1980er Jahren konnten die Absolventen dieser Schulen nur Theologie studieren. Erdogan studierte aber angeblich an der Marmara Universität in Istanbul Wirtschaftswissenschaft und Verwaltung.
[…]
Ein Diplom, das 1981 von der Marmara-Universität ausgestellt worden sein soll, hat nun Zweifel an dessen Echtheit aufkommen lassen.
Das Problem: Die Universität wurde erst 1982 gegründet. Auch der Dekan und der Rektor, die vorgeblich unterschrieben haben, traten erst 1982 ihr Amt an. Grafiker meldeten sich zu Wort, dass die Schriftart, in der das Diplom verfasst ist, im Jahr 1981 gar nicht auf dem Markt war

Jetzt sind ja Politiker mit fragwürdigen Uni-Abschlüssen nichts Neues. Im Falle von Erdoğan ist das aber durchaus von Bedeutung:
Nach der türkischen Verfassung können nur Kandidaten zum Staatspräsidenten gewählt werden, die älter als vierzig Jahre alt sind und ein Universitätsdiplom nach einem mindestens vierjährigem Studium nachweisen können. Erdogan habe aber nur eine Lehranstalt besucht, die nach zwei Jahren Diplome ausstelle und keine Zulassung als Universität besitze, erklärt MHP-Politiker Hallacoglu.

Sollten die Vorwürfe also stimmen, hätte Erdoğan nie Präsident werden dürfen. Und das da etwas dran sein kann, zeigt die Tatsache, dass Erdoğan deswegen bisher noch niemanden verklagt hat. Schließlich müsste er dann ja vor Gericht Beweise liefern :smirk:

Falls also Erdoğan tatsächlich widerrechtlich im Amt ist, hätte das dann Auswirkungen auf das Verfahren gegen Böhmermann? Könnte unter Umständen ein deutsches Gericht fordern, dass die Frage nach Erdoğans Diplom geklärt wird, bevor es zu einer Verhandlung kommt?

Lg,
Penegrin

2 Like

Hallo Penegrin,

Und türkische Richter fordern dann, dass die Stimmen nachgezählt werden, mit welchen Merkel gewonnen hat?

Nein.
Nach dem Völkerrecht ist es jedem Staat selbst überlassen, welche Verfassung er hat und wie seine Regierung eingesetzt wird. Es ist Sache der Türkei, Erdogan abzusetzen oder auch nicht.

Nur die USA, und früher die UdSSR, setzen unliebsame Präsidenten anderer Länder ab. Entweder durch Erpressung, Unterstützung seiner Gegner, den CIA und wenn alles nicht hilft, durch einen militärischen Überfall.

Aber mich wundert, dass Erdogan keine fähigen Leute für eine bessere Fälschung zur Hand hat. Für Geheimdienste gehört so etwas zur täglichen Arbeit.

MfG Peter(TOO)

Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich…

Nein.
Nach dem Völkerrecht ist es jedem Staat selbst überlassen, welche Verfassung er hat und wie seine Regierung eingesetzt wird. Es ist Sache der Türkei, Erdogan abzusetzen oder auch nicht.

Erdoğan klagt aber in Deutschland und muss sich daher auch hier verantworten. Er hat Böhmermann (unter anderem) wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes verklagt. Falls es hier Ungereimtheiten gibt, muss dem das Gericht doch nachgehen.

Wieder: Dein Vergleich ähnelt dem vorliegenden Fall nicht mal im entferntesten…

Lg,
Penegrin

Erdogan klagt in Deutschland als türkischer Staatspräsident!

Ob er dieses Amt zurecht bekleidet, kann und darf das deutsche Gericht nicht entscheiden, das ist Sache des türkischen Verfassungsgerichts und wie Erdogan mit dessen Entscheidungen umgeht, ist ja hinreichend bekannt.

Ein Urteil eines nicht türkischen Gerichts wäre eine unzulässige Einmischung in türkische Angelegenheiten.

:japanese_ogre: merimies

2 Like

Hallo

das hat für die Casa Böhmermann keinerlei Bedeutung. Erdogan ist derzeit der Staatspräsident und eine etwaige Unklarheit, ob er gem. der türk. Verfassung berechtigt oder unberechtigt gewählt wurde ist unerheblich. Bei einem Staatspräsidenten aus Kaputtistan wird auch nicht nachgefragt, ob nach den nationalen Regelen Kaputtistans alles mit rechten Dingen zuging.

Die vier Jahresregel im ZUsammenhang mit seinem Abschluss scheint allerdings nicht zu bestehen.

Türk. Verfassung https://global.tbmm.gov.tr/docs/constitution_en.pdf

Artikel 101

The President of the Republic shall be elected by the public from among the members of the Grand National Assembly of Turkey who are over forty years of age and have completed higher education, or from among Turkish citizens who fulfil these requirements and are eligible to be deputies.

Was aber ist „higher eduation“ für die Türkei? http://www.yok.gov.tr/documents/10348274/10733291/TR’de+Yükseköğretim+Sistemi2.pdf/9027552a-962f-4b03-8450-3d1ff8d56ccc

Hieraus auf Seite 7

Higher Education in Turkey includes all post-secondary institutions, which offers at least two years of formal education. After graduating from high school, students can enroll in higher education which is compatible with the Bologna three-cycle system.

und es folgt auf Seite 8

In 1981, in accordance with the new Higher Education Law (No. 2547), the administration of higher education in Turkey was comprehensively restructured. The system thereby became centralized, with all higher education institutions tied to the Council of Higher Education (Yükseköğretim Ku-rulu, or YÖK). After this restructuring, all higher education institutions were designed as univer-sities. Expansion of higher education throughout the country was achieved, application to higher education was centralized, and a central university exam and placement were introduced. In addition to state universities, non-profit foundation univer-sities started to be established since 1984.

1981 gab es also eine gesetzliche Reform. Und es ist mehr als wahrscheinlich, dass Übergangsfristen vorgesehen waren. Das Gesetz stammt übrigens vom November 1981. Nicht unwahrscheinlich, dass es erst x Tage nach offizieller Veröffentlichung in Kraft trat (ggf. 1.1.1982?). Und was lese ich dort unter Artikel 3?

Higher Education: All post-secondary education consisting of at least four semesters, within the national education system, at every stage.

Eine Uni war btw keinesfalls die Voraussetzung.

Unterm Strich könnte Erdogang demzufolge eine School of Higher Education besucht haben, auf der er seinen Studien nachging. Nach zwei Jahren holte er sich seinen Abschluss. Und Ende 1981 wurde diese Schule dann zur „Uni“ gemäß dem Gesetz aus 11/81 erklärt. Und nun noch das Sahnehäubchen oben drauf

http://www.hs-bremen.de/internet/de/studium/stg/bim/internationalitaet/istanbul/

Die Marmara Universität in Istanbul ist mit rund 56.000 Studierenden die drittgrößte Universität der Türkei. Sie wurde 1883 as Wirtschaftshochschule gegründet, seit 1982 trägt sie den Namen Marmara Universität.

Sollte sich nun noch herausstellen, dass das Diplom mit der Schriftart eine offizielle Nachschrift ist oder es die Schriftart seit 1982 gab, dann platzen wohl alle Wunschträume der kurd. Partei. :confused:

Gruß
vdmaster

Hallo,

da geht es nur um die Untersagung der Weiterverbreitung des Gedichts durch einstweilige Verfügung. Ansonsten hat er angezeigt und damit obliegt alles weitere vorläufig der Staatsanwaltschaft. :wink:

Gruß
vdmaster

Falls dem so wäre, verstehe ich aber Erdoğans Reaktionen nicht.
Fehlt dem Präsidenten das Diplom?
Der heutige Rektor der Universität, ein früherer Kommilitone, hat zur Wahl ins Präsidentenamt ein Foto der Urkunde geschossen, das heute den Nachweis führen soll, dass Erdogan überhaupt präsidiabel ist. Die Wahlbehörde schweigt nämlich auf die Frage, warum Erdogan sein Diplom nicht, wie es die Verfassung vorschreibt, vor der Wahl zur Prüfung vorlegte.

Laut Gesetz muss der höchste Mann im türkischen Staate einen Abschluss über vier Jahre akademische Bildung vorweisen. Der Verband der Hochschulprofessoren zweifelt, dass Erdogans Zeugnis diesem Anspruch genügt.

Es würde schon reichen, dass die Marmara-Universität ihr Archiv öffnet und die Prüfung erlaubt. Vor der Präsidentenwahl hatte sie es vorsorglich geschlossen.

Die türkischen Gerichte ertrinken in Anzeigen wegen Beleidigungen gegen Erdoğan, aber wenn man ihm unterstellt, sein Diplom gefälscht zu haben und er gar nicht für das Präsidentenamt qualifiziert ist, kommt gar nichts? Ich finde das ziemlich suspekt…

Lg,

Hallo,

das war klar, dass Deine Zweifel nicht ausgeräumt werden würden. Das geht mir genauso, weswegen ich es auch als hypothetische Möglichkeit formulierte.

Der Passus dürfte ja mittlerweile doch eher fraglich sein.

Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die FAZ hier in der TÜR kursierende Ansichten wiedergibt. Der „gute und weltoffene“ dt. Journalist wird daher reichlich kritische Quellen zu Rate ziehen. Also wird er englischsprachige, türkische Ausgaben lesen und sich von Volontären einige türkischsprachige Artikel übersetzen lassen.

Es liegt in der Natur der Sache, dass es sich nicht um AKP-nahe Medien handeln wird. Ich fürchte nur, dass da auch weit mehr Spreu als Weizen dabei ist. Es ist ja auch in D eher selten gute Recherche anzutreffen.

Weil man aber in kritischer Skepsis nicht hintanstehen möchte, muss man (schon der „Berufsethik“ wegen) auch viele Fragezeichen offen lassen. Und wo doch der „Irre vom Bosporus“ ein Finsterling ist und uns in D höchstselbst der Meinungsfreiheit zu berauben trachtet sowie die armen Journalisten auch nicht mag und gar verklagt, da steht man in der hlg. Pflicht als edler Gralshüter des Journalismus ganz besonders doll viel Fragezeichen stehen zu lassen. Jetzt erst recht.

Okay, genug des Spottes über die schreibende Zunft von der „berichtenden Omnipotenz“.

Mir stellt sich die Frage, woher die Behauptungen der FAZ stammen. Bspw. zweifelt der Verband der Profs, aber wir wissen nicht, welche Frage sie konkret beantworteten oder ob sie selbst mehr als eine Kopie der Verfassung ausgehändigt bekamen und sich eben nicht mehr an die Gsetzeslage um 1981 herum erinnern.

Wir erfahren auch nicht, ob die Wahlbehörde überhaupt berechtigt oder verpflichtet ist, irgendwelche Unterlagen vorzulegen. Es scheint mir fraglich, dass sie es wäre, falls ihr keine offizielle Aufforderung vorläge. Wer könnte wahrscheinlich solch eine Aufforderung vorbringen? IMHO ein Gericht oder das Innenministerium. Das Minister wird es nicht wagen :stuck_out_tongue_winking_eye: . Denn er will sicher nicht bei der nächsten Parteisitzung einem überraschenden Suizid mit 20 Einstichen im Rücken zum Opfer fallen. Und er will auch nicht den Zorn des „Großen Vorsitzenden“ wecken, sondern lieber devot seinen Stiefelabsatz ablecken.

Wenn ich mir die Zustände in gr. Finanzämtern so vorstelle, dann halte ich es gar nicht für völlig abwegig, dass die Universität keine Unterlagen auffinden kann die 35 Jahre alt sind.

Witzigerweise fällt die Reform des Gesetzes 1981 auch noch in eine Phase der türk. Geschichte, die wir als Diktatur betrachten. https://de.wikipedia.org/wiki/Militärputsch_in_der_Türkei_1980#Versch.C3.A4rfte_Gesetze

Zu den wesentlichen Gesetzesänderungen zwischen dem 12. September 1980 und dem 6. Dezember 1983 gehören: das Parteiengesetz, das Wahlgesetz mit einer Zehn-Prozent-Hürde, das Gewerkschaftsgesetz, das Vereinsgesetz, das Gesetz zu Demonstrationen und Kundgebungen, das Hochschulgesetz und das Sprachenverbotsgesetz

Mit den Beleidigungen ist es eine ganz andere Sache als mit dem im Raume stehenden Vorwurf. Und da dürfte auch eine strafrechtl. Verfolgung nicht so einfach sein. Oder musste vielleicht erst die Immunität gewisser Personen aufgehoben werden, um ermitteln zu können :wink:? Gab es denn schon Klagen vor türk. Gerichten wg. angeblicher Nichwählbarkeit? Oder spielt sich doch alles nur im Sumpf von Verdächtigungen und Halbwahrheiten sowie falscher Darstellungen ab? Kuriseren nur Gerüchte von unbekannter Quelle, die von aufrechten Politikern lediglich aufgegriffen wurden. Solchen, die selbstverständlich nur besorgt sind, dass Amt könne beschädigt werden?

Warten wir mal ab, ob dieser Ex-Staatsanwalt nun vor einem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Wahlkommission klagen wird. Und durch wieviele Instanzen die Sache anschliessend geht. Nicht, dass es den Potentaten noch stören würde, sobald die Verfassung in seinem Sinn geändert wurde. Dann folgt umgehend Gleichschaltungsunternehmen „Bosporrossa 2.0“.

Gruß
vdmaster

2 Like

Noch die Kirsche für das Sahnehäubchen https://twitter.com/HDPgenelmerkezi/status/741261333950255104/photo/1

Und wenn schon die „Feindpresse“ ihm über das Zitat Dritter zubilligt, dass er überhaupt studiert hat …

Back then no one really bothered about the difference between a higher school and a university. The only thing that mattered was whether you were planning to join the army after you’re done with your studies. I for one never finished my education and left during my fourth year… I don’t know whether mister Erdogan completed his education and got his diploma or not. But I do know that he did study at the university


Aha, der Herr Ex-Staatsanwalt hat eine interessante Vorgeschichte, die ihn in die Nähe der CHP und den Kemalisten bringt.

Btw: Wie geht es denn eurem „gefälschten“ Noch-nicht-ganz-Präsidenten? :grin: :joy:

Gruß
vdmaster

Meinst du Eminagaoglu? Der war doch laut Artikel Richter oder täusch ich mich da?

Spannend find ich ja den Teil:

If it turns out Erdogan was never qualified to be elected president, whatever he has signed or implemented would have to be considered null and void from a purely legal point of view.

Es fällt mir ja schwer zu glauben, dass es hier keinerlei Auswirkungen auf das Verfahren (nach § 103 StGB) gegen Böhmermann haben soll…

Der freut sich über unsere Glanzleistung gegen Portugal und fiebert jetzt dem Island-Spiel entgegen. Im Wahlkampf hatte er ja angekündigt, dass er im Falle des Finaleinzugs nach Paris kommen würde :wink:

Lg,

Hallo,

aus Deinem FAZ-Link

Der ehemalige Staatsanwalt Ömer Faruk Eminagaoglu

Allerdings ist es ja nicht unüblich, dass aus so einem SA auch mal ein Richter wird, wenn er sich ausreichend durch Vitamin B oder gute Leistung hervorgetan hat.

Den Teil finde ich bedeutender.

Es bestehen diplomatische Beziehungen mit der TÜR. Solange Erdogan offiziell als Staatspräsident gilt, wird er als solcher behandelt. Innere türk. Rechtsstreitigkeiten über seinen Status sind uninteressant. Es sei denn, dass man sich einmischen möchte. Das ist aber nicht die Aufgabe des Gerichts (Gewaltenteilung). Man müsste IMHO der kompletten türk. Regierung die Anerkennung offiziell entziehen, damit ein dt. Gericht reagieren könnte.

Aber wer wird denn derzeit ernsthaft die türl. Regierung de jure aus dem Poesiealbum streichen wollen, weil irgendwie und irgendwas eventuell oder doch nicht … Wie war das doch gleich mit der Geburtsurkunde von Barack Obama :grinning:? Der Böhmi soll mal nicht flennen, sondern die zu erwartende Straf wie ein Erwachsener entgegennehmen und als Lehrgeld betrachten. Btw steht ja auch noch eine Beleidigungsanzeige vom Privatmann Erdogan im Raum.

Und die Entscheidung des Zivilgerichts (Nichtverbreitung) gibt uns schon sehr deutliche Hinweise, dass auch das Strafverfahren zuungunsten Böhmermanns enden wird. Wobei ja auch hier bereits die nächsthöhere Instanz aktiviert wurde, um noch mehr Richter zu beschäftigen.

Ah, ein Siegesmarsch am Triumphbogen. Offenbar wirft er zuviel Pillen ein. :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Gruß
vdmaster

Das ist doch der Punkt! Die Universität heißt erst seit 1982 Universität. Sein Diplom ist angeblich von 1981, ist aber schon von der Universität ausgestellt, obwohl sie damals noch nicht so hieß.

R.

Alles spielte sich in der Umbruchphase zwischen Wirtschaftshochschule und Uni ab. Ich habe ernsthafte Zweifel, dass 1981/82 in der TÜR Standards deutschen Verwaltungsrechts galten.

Damit will ich nicht behaupten, dass es sich um keine Fälschung handelt. Aber ich kann auch nicht behaupten, dass es eine Fälschung wäre. Im Umlauf ist ja auch nur ein Foto des angeblichen Diploms lt. Uni. Mich würde eher interessieren, was der Wahl"behörde" vorgelegt wurde. Nach derzeitigem Stand wird man auf eine gerichtliche Anweisung warten müssen, bis mehr Licht ins Dunkel kommt.

Nur weil es um Erdogan geht, hat eine Opposiionspartei nicht per se recht und würde auf Schlammschlachten/Verschwörungstheorien verzichten.

Gruß
vdmaster