Hallo, beim Vorbau an unserem Haus (ca. 2 m x 1,20 m) hat eine Erdsenkung dazu geführt, dass das Streifenfundament an der Hausseite in die Sperrung drückt und damit Feuchtigkeit ins Kellergeschoss gelangen kann (Feuchtigkeitsschäden am Hausfundament in einer Ecke). Ein Gutachter der Versicherung hat sich das angesehen. Auf dem Vorbau haben wir einen kleinen Wintergarten installiert, der von der Hauswand ca. 2 cm im oberen Bereich weggedrückt ist und die Eingangstür davon ist auch verzogen und lässt sich nicht mehr richten. Die Versicherung schreibt uns nun, dass wir den Nachweis erbringen sollen, dass tatsächlich eine Erdsenkung dafür verantwortlich ist. Wie sollen wir das als Laie denn machen? Den Hausvorbau mit dem Wintergarten haben wir 2006/2007 (Nordseite) angebaut und da passte noch alles. Seit ca. 2020 klemmte die Tür immer stärker und danach haben wir den Spalt zwischen Wintergarten und Hauswand festgestellt. Kann eigentlich nur durch die letzten sehr trockenen Sommer gekommen sein, dass der Boden (Lehmboden) wie ein Schwamm zusammengetrocknet ist. Hat jemand einen Rat für uns? Vielen Dank im Voraus.
Eine „Erdsenkung“ wäre also versichert, aber eine Absenkung des Streifenfundaments auf Grund von Herstellungsmängeln nicht ?
Ich tippe ja eher auf das letztere. Eine Erdsenkung oder Grundbruch durch geologische Einwirkung in der Tiefe die sich bis zur Oberfläche auswirkt gibt es zwar , meist aber in bekannten Gebieten mit solchen Ereignissen, typ. alte und aktuelle Bergbaugebiete oder Erdgasförderung/-bohrungen.
Wenn dein Wohngebiet in so einem Bereich liegt kann ein Bodengutachter/Geologe das herausfinden und der VS gegenüber bestätigen. Sprich mit der VS ob sie so einen Fachmann beauftragt,wenn du es selbst veranlasst kannst du auf den Kosten sitzen bleiben, musst sie in jedem Fall erst einmal vorstrecken.
MfG
duck313
Servus,
das kann bei Lehmboden überhaupt nicht sein, bei Tonboden ist es denkbar unwahrscheinlich.
Auch wenn es sich wie zu vermuten nicht um Lehm-, sondern um Tonboden handelt - einmal müßte dieser sehr tief reichen (wie sah das denn in der Baugrube aus?), und zum anderen verlieren selbst die im Acker- und Gartenbau gefürchteten „Minutenböden“ zwar ein wenig Volumen bei anhaltender Trockenheit, aber gewinnen das sehr schnell wieder, sobald Niederschlag fällt - und ein 1976er oder 2003er Sommer war bei den insgesamt trockenen Sommern der letzten Jahre nicht dabei.
Außerdem sind Tonböden generell staunass, d.h. sie verlieren kein oder allenfalls sehr wenig Wasser nach unten Richtung Grundwasser.
Schöne Grüße
MM
- ergänzend: Es ließe sich leichter beurteilen, ob ein Pelosol vorliegen kann und es wert ist, viel Geld für einen Sachverständigen auszugeben, wenn Du näheres zum Standort sagen könntest.
Einen groben Überblick, wo in D Pelosole vorkommen, gibt es hier:
Schöne Grüße
MM
Was verstehst Du unter „Erdsenkung“? Eine „Erdsenkung“ im versicherungstechnischen Sinn ist im Zusammenhang mit einem „Erdfall“ zu sehen. Das sind Prozesse, bei denen unterirdisch Material abgebaut wird und Hohlräume entstehen, die dann irgendwann zusammenbrechen. So etwas könnte man durch ein geologisches Gutachten nachweisen lassen. Das macht aber nur Sinn, wenn entsprechende Schäden tatsächlich ausdrücklich von der Versicherung umfasst sind, und es wirkliche Anhaltspunkte für solche Prozesse bzw. Ereignisse gibt. Sonst ist das raus geschmissenes Geld!
Sind denn entsprechende Dinge bei Euch in der Nachbarschaft bekannt? Denn solche Sachen treten üblicherweise großflächiger und nicht punktuell auf, da die Ursachen in bestimmten Gesteinsarten/ -formationen, alten Bergwerkstollen o.ä. liegen.
Wenn wir von einer Austrocknung und Schrumpfung des Bodens sprechen, die sich aufgrund von langfristigen Wetterverhältnissen, Pflanzenwachstum, … ergeben hat, was Du hier selbst vorträgst, wäre dies nicht durch gängige Versicherungen abgedeckt! Und dazu gibt es durchaus auch Urteile, z.B. Landgericht Darmstadt 4 OH 1/21.
Was Du hier beschreibst, sieht zudem eher nach gewöhlicher Setzung nach Tiefbau, nicht ausreichender Verdichtung beim Schließen der Baugrube, ggf. unterdimensioniertem Fundament des Vorbaus für die Belastung mit einem Wintergarten, ggf. falsche Anbindung dieser Gesamtkonstruktion an das Gebäude aus. Und so etwas ist nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt.