Erdung von Duscharmaturen

Hallo Fachleute,
ich möchte mir ersparen, die VDE-Bestimmungen zu studieren, evtl. weiss jemand direkt die Antwort.
Früher war es Vorschrift, z.B. die Badewanne zu erden, obwohl ja sowiso eine (wenn auch unsichere) Erdverbindung über die alten Stahlrohre bestand.
Heute werden Verbundrohre verwendet, so dass über diese keine Erdverbindung besteht. Nun fragte ich den Installateur, wo, bzw. wie die Erdung an der Duscharmatur angeschlossen wird.
Er lachte mich aus und meinte „heutzutage schliesst niemand mehr eine „Erde“ an“.
Ist dem wirklich so?
Danke für Antwort.
Gruß, Edi

Hallo,

vielleicht meint der Elektriker, daß es heute fast nur noch Acrywannen gibt und diese nicht geerdet werden.
Natürlich werden Stahlwannen auch heute noch geerdet. Da, wie schon erwähnt, heute Kunststoffrohre eingebaut werden und diese bekanntlich schlecht leiten, wird die Erde aus der Unterverteilung bis in das Bad gelegt und dort natürlich an eine Stahlwanne angeschlossen.

Die Sache ist ja, dass ein Fehlerstromschutzschalter nur dann auslösen kann, wenn Strom über die Erde abfliesst. Das geht natürlich nur bei einer korrekten Erdung.

VDE-Bestimmung DIN VDE 0100-701

Hier der Link, Seite 13: http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-…

Gruß

Sascha

Gruß

Sascha

hi,

die Aussage deines Eli’s ist FALSCH, wenn auch seit der Normänderung sehr weit verbreitet unter den Elektromännern.

Die Norm schreibt in der Tat nicht mehr vor, daß die Wanne/Duschtasse (nennt man das so?) geerdet werden muss. Und nur diesen einen Teil haben sich viele Elis gemerkt und den Rest der Norm einfach verdrängt oder überhört!

  1. Die Vorschrift der Erdung - sprich: zusätzlicher Potenzialausgleich in Bädern… - ist nicht einfach verschwunden, sondern hat sich lediglich VERÄNDERT!
    Im Bad müssen seither anstatt der Wanne alle ankommenden und abgehenden metallenen Rohre geerdet werden. Und dazu gehört eindeutig deine Armatur, wenn sie über ein Metallrohr angeschlossen ist (nicht falsch verstehen bitte: nicht die Armatur selbst, nur das Rohr).

  2. Es ist nicht VERBOTEN worden, die (Metall-)Wanne zu erden! Es ist immer noch eine EMPFEHLUNG!

  3. Es ist durchaus noch Usus unter Installationsfirmen, den 4qmm-Erdungsdraht zum Etagenverteiler zu legen. Nach dem Motto, man weiss ja nie, ob sich die Wanne mal ändert. Eine Metallwanne wird auch idR immer noch in den Potenzialausgleich mit einbezogen

Erst wenn nach Absprache mit dem Archi oder Sanitär tatsächlich keine Metallrohre in dem Raum existieren, erst DANN ist der Eli tatsächlich berechtigt, auf den Erdungsdraht komplett zu verzichten. Da sollte er dich nicht auslachen … eher vielleicht andersrum: Wenn er das nämlich verbockt hat, kann er nachrüsten!
Das kann übrigens auch an der Decke darunter erfolgen, wenn die Rohre DIREKT von unten kommen.

Aber nicht so eilig: Vielleicht hat er ja auch tatsächlich rictig gehandelt oder du hast es nur falsch verstanden. Also bitte erst prüfen lassen (zB Sanitär fragen)

Gruss

Der Zusatzpotenzialausgleich in Räumen mit Dusche oder Bad hat sich mehrfach geändert.

Vorweg:
Es ging niemals darum, den Bewohner vor Gefahren durch Elektrogeräte im Bad zu schützen, sondern darum, dass man verhindern wollte, dass man sich ein gefährliches elektrisches Potenzial in den Raum holt und darum, dass man alle berührbaren leitfähigen Teile sicher auf das selbe Potenzial bringen will.
Duschtasse und Badewanne sind nicht mehr zu erden, da man eigensehen hat, dass diese keine „fremden leitfähigen Teile“ sind, da sie kein fremdes Potenzial einführen können.
In einer nicht mehr gültigen Norm wurde dann gefordert, dass statt dessen sämtliche Rohre, die in das Bad herein führen und leitfähig sind, nahe der Eintrittstelle zu „erden“ sind. Grundgedanke: Diese Rohre könnten ein fremdes Potenzial in den Raum bringen.
Was unsinnig war: Denn diese Rohrsystem waren ja bereits mit dem Hauptpotenzialausgleich zu verbinden, dann also gleich an beiden Enden „geerdet“.
Auch das hat sich mittlerweile geändert:
Ein zusätzlicher Schutzpotentialausgleich (früher „Zusatzpotenzialausgleich“) muss nur noch durchgeführt werden, wenn ein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene (früher: „Hauptpotentialausgleich“) für die gesamte elektrische Anlage nicht vorhanden ist.
Dann - und nur dann - muss im Bad eine zusätzliche Verbindung der letifähigen Rohre zur Erde geschaffen werden.
Für Amaturen galt das nie, soweit ich weiß.

Eine nicht auf Erdpotenzial liegende Badewanne ist m.E. auch sicherer als eine „gut geerdete“.
Stell Dir ein Elektrogerät vor, welches in die Wanne fällt.
Wohin fließt der Strom - wie fließt der Strom?
Er wird bei neiner isoliert aufgestellten Wanne hauptsächlich im Gerät selber fließen.
Bei einer Wanne mit Erdverbindung fließt er auch aus dem Gerät.
Leider leitet Badewasser schlecht - zwar zigmal besser also reines Leitungswasser - aber auch zigmal schlechter als Salzwasserbeutel.
Salzwasserbeutel - bin ich total durchgeknallt? Nein. Nur eine grobe Umschreibung, die aus elektrischer Sicht eine gute Näherung des menschlichen Körpers darstellt.
DU bist der Salzwasserbeutel. Durch DICH wird der Strom fließen.

Die Badewannenerdung war nach Angabe meines Vaters (Seit 1958 Meister) schon vorgeschrieben, als Fehlerstromschutzschalter Exoten waren. Dass man mit dem Einbeziehen der Badewanne in den Potenzialausgleich also dafür sorgen wollte, dass der FI schneller/sicherer auslöst, halte ich daher für eine gerne zitierte, aber falsche Vorstellung.

hi, da muss ich meinen Beitrag wohl zurücknehmen.

Die neueste Änderung von 2008: VDE 0100-701/2008-10:

http://www.elektrofachkraft.de/fachwissen/fachartike…

und DAS war die Änderung von 2002 und geistert überall noch im Netz rum mit der Bezeichung „Neufassung“: VDE 0100-701/2002-02

http://www.elektrogemeinschaft-halle.de/Vortrag/DIN-…

Hager hat offenbar die Seite schon vom Netz genommen, dort taucht sie nicht mehr auf.

hi, da muss ich meinen Beitrag wohl zurücknehmen.

Die neueste Änderung von 2008: VDE 0100-701/2008-10:

Das ganze hin-und-her bei den Badezimmer Normen geht mir gewaltig auf den Senkel.
Was im Dezember 2001 gut und richtig war, war im Februar 2002 dann nicht nur im Bereich Wannenerdung „unnötig“, sondern auch im Bereich „lokaler Zusatzpotenzialausgleich Rohre“ falsch und verboten.

Wussest Du, dass man im Hohlraum unter einer Badewanne z.B. eine Etagenzuleitung verlegen darf? Aber nur, wenn diese Leitung unter Estrich-Niveau liegt. Wohlgemerkt „Niveau“. Es muss keine Estrich-Überdeckung vorhanden sein (und im Badewannenbereich ist der Estrich ja oft ausgespart.).
Liegt eine raumfremde Leitung - mit 16A abgesichert und über einen 30mA RCD laufend - unter den Fliesen tief im Putz im Bad: Ganz böse, gefährlicher verbotener Pfusch.
Liegt eine raumfremde Leitung - mit 63A abgesichert ohne RCD Schutz - 5cm unter der Wanne: Aber sicher, vollkommen zulässig.

Mir wäre dabei nicht wohl, obwohl ich selber schon sowas gemacht habe.
War kaum anders möglich, da der Leitungsschacht in diesem Altbau direkt hinter der Wanne aus dem Boden kam.
Ich habe dann ein Stahlpanzerrohr über die Zuleitung geschoben und mit geerdet. Das bringt dicken mechanischen und elektrischen Schutz in einem - wäre aber gar nicht nötig gewesen.