Hallo, wer hat Erfahrung mit einem Bußgeldbescheid aus der Schweiz ?
Hi.
Zwischen D und Ch besteht ein Rechtshilfeabkommen, aber kein Vollstreckungsabkommen. D.h. du wirst zwar aufgefordert zu zahlen, aber Bußgelder können nur in der CH vollstreckt werden.
Zahlst du nicht, kann es zu einem Eintrag ins Fahndungsregister kommen. Dieser Eintrag bleibt 3 Jahre erhalten. Reist du also erneut in die CH, kann vollstrckt werden.
Also, brav zahlen, oder 3 Jahre die Alpenrepublik meiden.
Bedenke auch: Die Strafen in solchen Fällen können in der CH drakonisch sein.
Hoffe die Frage überhaupt richtig verstanden zu haben.
Werden dann Inkassobüros eingeschaltet?
Wie meinst du das? Wenn du in D bist, oder du in der CH auffällst?
Bist du in D, gibt es kein Inkasso. Wie bereits geschrieben gibt es rechtlich keine Handhabe.
Wirst du in der CH erwischt und stehst im Fahndungsregister, bezahlst du vor Ort. Kannst du das nicht, wird im schlimmsten Fall das Fahrzeug beschlagnahmt. Inkasso brauchts da nicht.
Hallo,
vielleicht kommt er darauf, weil es ja einige Staaten gibt, die Gelbußen nicht über den geregelten Weg eintreiben möchten. Es mag wohl auch daran liegen, dass so etwas mit Aufwand verbunden ist, dem KEINE EInnahmen gegenüber stehen. Denn nach EUGeldG vollstreckte Bußen behält der Staat, der sie eintreibt - nicht der Staat, in welchem die Ordnungswidrigkeit begangen wurde.
So hört man ja oft, dass einige Staaten versuchen, Forderungen, die in Deutschland (öffentlich-rechtliche) Bußgelder oder Verwarnungsgelder wären, als zivilrechtliche Ansprüche einzutreiben.
(Man denke mal an Parkverstöße in Kroatien)
Von der Schweiz ist mir so ein Verhalten aber nicht bekannt.
Grundsätzlich versuche ich mich in fremden Ländern besonders an die dortigen Vorschriften zu halten, zumal man im Ausland kaum mit den Sonderpreisen des deutschen Bußgeldkataloges rechnen darf.
Und trotzdem kann es einen treffen - niemand ist unfehlbar.
Insbesondere dann, wenn man gedenkt, dieses Land bald wieder zu bereisen, sollte man berechtigte Forderungen dann bitte auch bezahlen.
Aussitzen soll wohl funktionieren - aber da fehlt mir die Erfahrung.
So ist es. Aber was genau ändert es an der Tatsache, das CH Behörden keine Möglichkeit haben, ein Bußgeld in D einzutreiben? In welcher Art auch immer.
Ein wenig rudere ich aber zurück. Ein Vollstreckungsabkommen zwischen D und CH wurde 2010 beschlossen, ist aber bis heute nicht umgesetzt.
Bei allen anderen Ausführungen bin ich bei dir, obwohl ich von den Gegebenheiten in Kroatien keine Ahnung habe.
OT Kroatien:
Die Städte übergeben die Parkraumbewirtschaftung der öffentlichen Plätze an Privatfirmen.
Diese klemmen dir einen Wisch unter den Scheibenwischer, du sollst bitte eine Vertragsstrafe zahlen. Da das eine zivilrechtliche Forderung ist, werden dann von deutschen Anwälten Inkassobriefe verschickt.
Dabei bekommen einige Urlauber das erste mal die Information, dass die Forderung besteht (Zettel können auch mal wegfliegen). Trotzdem wird behauptet, sie sei überfällig, man befinde sich im Verzug und möge bitte irgendwas bei 40€ Vertragsstrafe plus ca. 150€ Anwaltskosten zahlen.
Wenn man nicht reagiert, dann kommt Wochen später ein Angebot, die Sache für etwas weniger Geld zu beenden.
Wenn man dann auch nicht zahlt (trotz Schufa-Drohung und Co.), dann geht das wohl wieder zurück nach Kroatien und dort wird ein landesübliches Mahnverfahren eingeleitet, bei dem dann wirklich Handlunsgbedarf besteht (man muss dann in x-facher Ausfertigung einen in Koratisch verfassten Einspruch formulieren).
Ok. War mir so nicht bekannt. Werde aber morgen (heute) mal den best Body aus Kroatien befragen. Dann kann ich zum Thema Kroatien ggf. auch mitreden, momentan kann ich es nicht.
was ist denn ein „best Body“???
„Best buddy“ war gemeint, denke ich.
Gruß Oberberger
Ja, so etwa. War aber schon bewusst so geschrieben.
und hätte dann welche Bedeutung?
Er redet von Chuck Norris.
Gruß
anf