Da ich mich noch nicht mit diesem Thema beschäftigt habe, bin
ich unsicher, weil ich nicht weiß, wann ich den Wehrdienst
ableisten muss (gehe momentan noch zur Schule)und wie ich mich
weiterhin verhalten soll --> ob ich etwas auf diesen Brief
antworten muss etc.
Der Brief ist doch aussagekräftig genug. Das für dich zuständige Einwohnermeldeamt teilt dir mit, dass deine Daten auf Grund deiner Wehrpflicht an das für dich zuständige Kreiswehrersatzamt weitergegeben werden - nicht mehr, nicht weniger.
Für dich bedeutet das nur, dass die Bundeswehr jetzt deine Daten hat und du jetzt der Wehrüberwachung unterliegst.
Könnte vielleicht jemand, der diesen ganzen Vorgang kennt, mir
beschrieben, was jetzt passieren wird???
Das Einwohnermeldeamt gibt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben die Daten aller Siebzehnjährigen, die der Wehrpflicht unterliegen an die Kreiswehrersatzämter der Bundeswehr weiter. Hierdurch bekommt die Bundeswehr Nachricht über die Existenz der Wehrpflichtigen und legt für jeden einzelnen einen Vorgang an. Die Wehrpflichtigen bekommen zunächst nur eine Personenkennziffer zugeteilt und werden dann angeschrieben und um weitere Auskünfte über ihre schulische und berufliche Ausbildung gebeten, um zu klären, ab wann sie für den Wehrdienst zur Verfügung stehen. Ca. ein halbes bis ein Jahr vor dem geplanten Ende der schulischen/beruflichen Ausbildung werden die Wehrpflichtigen gemustert und entsprechend ihrer Tauglichkeit eingeplant.
Du wirst also in Kürze einen Brief vom Kreiswehrersatzamt bekommen in dem du gebeten wirst ein Formular bezüglich deiner geplanten schulischen/beruflichen Ausbildung auszufüllen. Im Normalfall meldet sich die Bundeswehr dann erst wieder bei dir, wenn die Musterung ansteht.
Gruß Andreas