Erforderliche ärtzliche Untersuchung vor Neueinstellung

Hallo,

ein Bekannter von mir steht kurz vor der Neueinstellung im öffentlichen Dienst. (Ingenieur im Bauwesen) Jetzt soll dieser eine erforderliche ärtzliche Untersuchung bei einer ärtzlichen Begutachterstelle durchführen lassen. Werden hier auch nach psychischen Sachen wie Depression, Burn out, Therapien gefragt?

Gruß

Wolkenbild

Hallo!
Wird abgefragt, aber meine letzte arbeitsmedizinische Untersuchung war ein Witz, in zehn Minuten erledigt. Ich wurde ein paar Sachen über die Krankengeschichte gefragt, Blutdruck gemessen, eine Blutentnahme lehnte ich ab, damit wars das schon. Ziel ist abzuklären ob Vorerkrankungen vorliegen, die an der Arbeitsaufnahme hindern oder in absehbarer Zeit die Gefahr einer Arbeitsunfähigkeit konkret bestehen lassen.

Und was passiert, wenn er eine psychische Erkrankung hat? Ist das ein Einstellungsinderungsgrund, bzw. wird das dazu führen, dass das bzgl. der Eignung für den Jobnegativ ausfällt?

Danke für weitere Infos,
Gruß

Wolkenbild

Das läßt sich nicht beantworten, kommt drauf an was er tun soll und was er für eine Krankheit hat.

Hallo,
die Krankheit ist eine Art Depression, resultierend aus einer Mobbingsituation durch den Chef im aktuellen Beruf. Er ist Ingenieur und wird sowohl im Büro sitzen (PC-Arbeit), als auch auf Baustellen unterwegs sein. Würde die Depression in diesem Falle ein negatives Urteil nach sich ziehen? Muss die Erkrankung bei der kommenden Untersuchung genannt werden?
Danke für weitere Infos,
Gruß

Wolkenbild

Hallo,
die Krankheit ist eine Art Depression, resultierend aus einer Mobbingsituation durch den Chef im aktuellen Beruf. Er ist Ingenieur und wird sowohl im Büro sitzen (PC-Arbeit), als auch auf Baustellen unterwegs sein. Würde die Depression in diesem Falle ein negatives Urteil nach sich ziehen? Muss die Erkrankung bei der kommenden Untersuchung genannt werden?
Danke für weitere Infos,
Gruß

Wolkenbild

Ob eine solche Erkrankung ein Hindernis für die Arbeitsaufnahme darstellt ist wirklich nur anhand des Einzelfalls bestimmbar und hier im Forum nicht zu beantworten. Grundsätzlich ist so etwas bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung anzugeben, allerdings unterliegt der Arzt wie jeder andere auch der Schweigeprlicht und gibt dem Dienstherrn nur ein „Ja“ oder „Nein“. Und wie will der so etwas in einer Kurzuntersuchung herausbekommen? Es gab durchaus schon Fälle, daß der Arbeitnehmer dem Clown nicht alles auf die Nase gebunden hat und sich hinterher niemand dafür interessierte.

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Hallo,

bei einer Einstellung im Angestelltenverhältnis sollte es kein Hinderungsgrund für eine Arbeitsaufnahme sein.

Anders sieht es bei einer Untersuchung für die Eignung für das Beamtenverhältnis aus.

Grüße
miamei