Erfurt - D I E Frage: woher sind die Waffen ?

andere Frage
Halloechen,

Sind unsere Waffengesetze zu lax?

kann sein, dass ich aufgrund meienr derzeitigen geographischen Abgeschiedentheit etwas falsch verstanden habe, aber soweit ich weiss, sieht das ironischerweise zeitgleich mit dem Gemetzel in Erfurt verabschiedete neue Waffengesetz vor, dass zukuenftig nicht mehr mindestens 14jaehrige, sondern mindestens 10jaehrige zum Erwerb einer Schusswaffen ermaechtigt sind (Voraussetzung: Mitglied im Schuetzenverein o.ae.).

Mal ganz abgesehen davon, dass ich ohnehin nicht verstehe, warum Minderjaehrige, fuer welchen Sport auch immer, ueberhaupt Waffen benoetigen sollten. Wie war das noch in den USA: Menschen duerfen fuer das Vaterland sterben, bevor sie Alkohol trinken duerfen. Zukuenftig duerfen also Menschen 6 Jahre eher Waffen besitzen, bevor sie waehlen duerfen. Stellt sich die Frage, wie man mehr Schaden anrichten kann.

Gruss
Christian

hallo Bernd,
meine erste Reaktion war auch: dann müssen halt die Schützenvereine…
Doch womit werden ausschlißlich die Delikte begangen? Mit Kleinkaliber 6mm?
Nein, alle werden mit normal- und großklibrigen Waffen begangen.
Wozu braucht ein Sportschütze eine (automatische) Beretta? Oder eine Walter P8? Ich sehe da keinen Sinn darin. Ok, es rumst lauter. Dafür kann man aber auch die Schwarzpulverwaffen verwenden.
Auf alle Fälle sollten automatische Waffen ab 6mm unter das Kriegswaffengesetz fallen.
Und dann wer mit so etwas erwischt wird sehr hoch bestraft werden.
Grüße
Raimund

Hallo,

Du hast leider nichts missverstanden. Wurfsterne, feststehende Messer, Butterfly und Gas- und Luftdruckpistolen sind zwar verboten ab dem neuen Gesetz, aber die Mitgliedschaft in einem Schützenverein berechtigt ein Mitglied, nach Erfüllung der Voraussetzungen, künftig auch schon früher den Besitz der Waffen.

Warum ein Jugendlicher, warum überhaupt jemand in einem Schützenverein die Waffen daheim aufbewahren muss, auch die Munition, ist mir ohnehin nicht erklärbar.

Derzeit wird auf die Gefahr der illegal erworbenen Waffen hingewiesen. Ob es eine neue und weitere Diskussion bei uns gibt, man wird es abwarten müssen. Nach meiner Erinnerung sind nur die meisten der Tötungsdelikte in den Schulen mit Waffen durchgeführt worden, die die Kinder legal in Besitz hatten oder dem Vater aus dem Waffenschrank holten.

Es sind bei uns an diesen Wochenende noch mehr Gesetze durch den Bundestag gepeitscht worden. Vor der Änderung des § 129 und 129 a StGB ( seinerzeit als RAF-Gesetze bekannt geworden ) war es jemand untersagt z.B. auf dem T-Shirt einen Aufdruck zu tragen, der z.B. „Ich liebe BL“ lautet. Alleine schon das Tragen erfüllte den Straftatbestand der Verherrlichung von Gewalt. Und somit berechtigt verfolgt. Mit der Neufassung kanan jemand sogar überspitzt auf dem T-Shirt " Ich bin für BL" durch die Gegend laufen, er kann strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Nun müssen konkrete Fakten vorliegen, die den Hinweis oder Beweis einer Straftat ergeben. Somit könnte sich theoretisch jetzt wieder jemand zur RAF bekennen, es könnte nicht verfolgt werden, solange ihm die Vorbereitung oder eine Straftat nicht nachgewiesen werden kann.

Offenbar hätte man aber die Änderung dieses Gesetz nicht bekommen, hätten nicht die seit 1970 gegen den Staat mobil machenden Macher, die schon längst den Terroristen-Paragraphen bekämpfen, die indirekte Aufhebung der RAF-Gesetze durchgesetzt.

Und was derzeit bie uns kaum besprochen wird. Ab Inkrafttreten des Gesetzes kann jederzeit z.B. die Türkei bei der Bundesregierung Antrag auf Verfolgung der Kurden stellen. Das Bundesjustizministerium muss dann entscheiden.

Das Gesetz erlaubt künftig allen ausländischen Staaten, die behaupten eine Gruppe seine Terroristen, die Verfolgung in DE. Wie in der Denbatte auch hingewiesen wurde, ist also nun auch China in der glücklichen Lage, die Bewegungen in China mit der Terrorismusbegründung in DE bekämpfen zu lassen.

Gruss Günter

kann sein, dass ich aufgrund meienr derzeitigen geographischen
Abgeschiedentheit etwas falsch verstanden habe, aber soweit
ich weiss, sieht das ironischerweise zeitgleich mit dem
Gemetzel in Erfurt verabschiedete neue Waffengesetz vor, dass
zukuenftig nicht mehr mindestens 14jaehrige, sondern
mindestens 10jaehrige zum Erwerb einer Schusswaffen
ermaechtigt sind (Voraussetzung: Mitglied im Schuetzenverein
o.ae.).

Mal ganz abgesehen davon, dass ich ohnehin nicht verstehe,
warum Minderjaehrige, fuer welchen Sport auch immer,
ueberhaupt Waffen benoetigen sollten. Wie war das noch in den
USA: Menschen duerfen fuer das Vaterland sterben, bevor sie
Alkohol trinken duerfen. Zukuenftig duerfen also Menschen 6
Jahre eher Waffen besitzen, bevor sie waehlen duerfen. Stellt
sich die Frage, wie man mehr Schaden anrichten kann.

Gruss
Christian

Hatte Zug nicht eine Debatte ausgelöst?
Hi scriptor,

1 Langgewehr mit Munition (von meinem Urgrossvater)
2 Karabiner mit Munition von unseren Grossvätern
2 Sturmgewehre (nicht mehr tauglich für Seriefeuer) mit
Muniton von unsern Vätern
2 seriefeuertaugliche Sturmgewehre mit Munition des Schwagers
und eines Neffen
1 Pistole 9mm mit Munition von mir

Das reicht ja für einen halben Kleinkrieg…

Das mag man ausserhalb der Schweiz als nackten Wahnsinn
betrachten. Für uns ist das hingegen völlig normal weil:

Fürwahr :wink:

Bemerkenswert ist, dass sehr, sehr selten Verbrechen mit
Armeewaffen verübt werden. Auch die Suizidrate mit diesen
Waffen ist sehr niedrig.

Ich hab es nicht mehr ganz im Kopf, aber wurde der Amoklauf im Kantonsparlament von Zug nicht vom Täter mit seiner Armeewaffe verübt?
Im übrigen, was die Verbrechen betrifft gehe ich auch davon aus; auch in D werden die wenigsten Verbrechen mit offiziellen Waffen verübt. Problematisch kann es eben werden, wenn jemand durchknallt - und „zufällig“ so einen Prügel in der Ecke stehen hat…

Meines Wissens ist die Schweiz das einzige Land mit dieser
Regelung. Eine Abschaffung wurde noch nie ernsthaft erwogen
und wäre politisch kaum durchsetzbar.

Hatte der Amoklauf von Zug nicht eine massive Debatte ausgelöst? Leider kriegen wir gerade im Norden Deutschlands wenig aus eurem Land mit, aber ich meine sowas im Hinterkopf zu haben.
Politisch durchsetzbar scheint es echt nicht zu sein, weder bei euch noch hier.

MfG Claus

Über Zug…
http://www.isn.ethz.ch/onlinepubli/publihouse/nzz/do…
http://www.news.bluewin.ch/dossier/0,1008,196865,00…

Hi Claus, also lt der NZZ wurde der Amoklauf in Zug nicht mit einer Armeewaffe durchgeführt…
Ich glaube mich sogar zu erinnern, dass der Täter nicht tauglich für die Armee war…
(aber da habe ich noch keinen Link gefunden)

Problematisch erscheint mir, dass jemand, der derartig auffällig agiert, sich ein Waffenarsenal zulegen kann, dass für einen Krieg reicht.

Gruß
Mike

Zug und anderes
Hi Mike,

Hi Claus, also lt der NZZ wurde der Amoklauf in Zug nicht mit
einer Armeewaffe durchgeführt…

Ich las nur was von Sturmgewehr - ist das nicht typischerweise eine Armeewaffe (du merkst: ex-Zivi *g*).
Wie auch immer, auch er war legal im Besitz der Waffen (habe eben noch mal etwas recherchiert). Und das, obwohl er sogar kurz zuvor einen Busfahrer mit einer Waffe bedroht hatte.
Ich fand jetzt auch einige Artikel im Netz, die Spiegelbild einer Debatte über die Schweizer Waffengesetzgebung waren. Aber passiert ist scheinabr nichts (wie es auch bei uns sein wird).

Ich glaube mich sogar zu erinnern, dass der Täter nicht
tauglich für die Armee war…

Komisch, sogar ich war T2 *sg*

Problematisch erscheint mir, dass jemand, der derartig
auffällig agiert, sich ein Waffenarsenal zulegen kann, dass
für einen Krieg reicht.

In der Tat, der Täter von Zug war ja vorher schon aufgefallen. Es muß klar sein, dass jeder Waffenbesitzkarteninhaber, der derartig auffällt, seine Lizenz verlieren muss. Dass dies nicht geschah, hat wohl auch in CH zu Debatten geführt.

MfG Claus

hallo Raimund,

… wie man legal an eine Pumpgun kommt!
Was hat eine Pumpgun mit einem Schützenverein zu tun? Seit
wann schießt man mit so was auf Zielscheiben?

Auch ich musster mich durch einen Artikel auf web.de belehren lassen:
„Die Flinten können mit Schrot- oder Kugelmunition geladen werden. Sie werden beim Sport- oder Tontaubenschießen eingesetzt.“

Tschuess Marco.

Hallo Michael,

ich finde der Vergleich mit dem Küchenmesser hinkt gewaltigt
!. Denn der primäre Verwendungszeck eines Küchenmesser ist die
Verwendung innerhalb der Küche, das man damit auch Menschen
verletzen kann ist ein negativer Nebeneffekt.

Hi Bernd
War etwas überspitzt… wie ich Zugebe.
Aber immer in solchen Fällen erfolgt der Schrei nach Verschärfung der Gesetze.
Aber wie weit soll oder darf der Staat gehen, um den Bürger vor dem Bürger zu schützen, ohne den Bürgern die Freiheitsrechte zu rauben… (ich erinnere an die Internet-überwachung und die Diskussion drumrum)
Es geht ja nicht darum, dass jeder Deutsche Bürger seine geladene Knarre im Haus haben muß.

In wie weit soll man die persönlichen Rechte einer Gruppe von Menschen, die einen harmlosen Spleen haben und ansonsten vollkommen normal sind (z.T. auch viel sorgfältiger und umsichtiger mit Waffen umgehen wie „otto Normalverbraucher“) einschränken, um einzelnen den Zugang zu Waffen zu erschweren… denn verhindern wird man ihn nicht können…

Gruß
Mike

Link dazu
http://portale.web.de/Schlagzeilen/Kriminalitaet/?ms…

Hallo Claus

Das Attentat in Zug wurde u.a. mit einem Armee-Sturmgewehr ausgeführt. Der Täter war schon vorher wegen illegalen Waffenbesitzes auffällig geworden…
Ein Schütze, der nicht armeetauglich ist, kann sich diese Waffe legal im Handel beschaffen - mit Seriefeuersperre. Diese soll sich jedoch leicht ausbauen lassen - sagen zumindest die Waffenmechaniker.

Gruss
Mäni

Hi Michael,

Aber wie weit soll oder darf der Staat gehen, um den Bürger
vor dem Bürger zu schützen, ohne den Bürgern die
Freiheitsrechte zu rauben… (ich erinnere an die
Internet-überwachung und die Diskussion drumrum)
Es geht ja nicht darum, dass jeder Deutsche Bürger seine
geladene Knarre im Haus haben muß.

Im Gegensatz zu den Vereinigten Staaten gibt es in Deutschland kein Bürgerrecht auf eine Waffe, somit gehört das besitzen von Waffen nicht zu den Freiheitsrechten.

Im gegenteil, diese Waffen verletzen sehr oft eines der wichtigsten Freiheitsrechte, nämlich das Recht auf körperliche Unversehrtheit.

In wie weit soll man die persönlichen Rechte einer Gruppe von
Menschen, die einen harmlosen Spleen haben und ansonsten
vollkommen normal sind (z.T. auch viel sorgfältiger und
umsichtiger mit Waffen umgehen wie „otto Normalverbraucher“)
einschränken, um einzelnen den Zugang zu Waffen zu
erschweren… denn verhindern wird man ihn nicht können…

Wenn die persönlichen Rechte Gesetze tangieren, sind sie keine mehr. Wenn es ein Gesetz gibt, dass jedweden Waffenbesitz in Deutschland verbietet, dann gibt es kein persönliches Recht mehr auf das tragen von Waffen. Ich denke hier geht die Prävention vor dem Spleen oder Freizeitspaß für ein paar Leute, die nichts besseres zu haben als mit Waffen herumzuballern.

Grüße

Bernd

Hallo Peter,

der Täter war Sportschütze und durfte Waffen besitzen. Wenn Du trotzdem denkst, die Waffen sind zu lasch, dann bist Du sicher auch gegen Zoos, denn es sind schon mal Löwen ausgebrochen. Ein Restrisiko besteht bei JEDEM Gesetz, daß jemand an Waffen rankommt. In Deutschland ist es aber definitiv nicht der Regelfall, daß Jugendliche in den Schulen mit Waffen rumballern.

Christian

eines ertappten.

eines ertappten.

Bitte Pisa-Studie beachten
G

Tag Guenter (hab grad keine Umlaute zur Hand),

Warum ein Jugendlicher, warum überhaupt jemand in einem
Schützenverein die Waffen daheim aufbewahren muss, auch die
Munition, ist mir ohnehin nicht erklärbar.

das finde ich auch sehr seltsam. Soll der Schuetze Hausaufgaben erledigen oder seine Wafee nicht im Club reinigen, z.B. wegen der Rutschgefahr auf Waffenoel?

Das Gesetz erlaubt künftig allen ausländischen Staaten, die
behaupten eine Gruppe seine Terroristen, die Verfolgung in DE.
Wie in der Denbatte auch hingewiesen wurde, ist also nun auch
China in der glücklichen Lage, die Bewegungen in China mit der
Terrorismusbegründung in DE bekämpfen zu lassen.

Die Regelung finde ich auch Klasse. Ich hab zwar immer nur an die USA gedacht, aber die Tuerkei, China u.a. werden bestimmt auch zu lebhaften Lieferanten von Listen ueber terroristische Vereinigungen.

Gruss
Christian

Hallo Peter,

der Täter war Sportschütze und durfte Waffen besitzen.

Soweit in Ordnung

Wenn Du
trotzdem denkst, die Waffen sind zu lasch, dann bist Du sicher
auch gegen Zoos, denn es sind schon mal Löwen ausgebrochen.

Wenn man es dann erlaubt das die Leute die Löwen hin und wieder spazieren führen bin ich auch gegen Zoos.

Ein Restrisiko besteht bei JEDEM Gesetz, daß jemand an Waffen
rankommt. In Deutschland ist es aber definitiv nicht der
Regelfall, daß Jugendliche in den Schulen mit Waffen
rumballern.

Wo ist es denn Regelfall?

SAN

wenn ich das recht verstehe, erlaubt die Besitzkarte nur, eine solche Waffe zuhause (angeblich auch im Auto - habe ich vom Schützenstammtisch-) zu besitzen.
Das Führen einer Waffe ist - angeblich - etwas anderes.
Nur, wie kommt der Schütze mit seiner Waffe in den Schützenclub??

Gruß

Peter

Hi!

Die Frage nach den Waffen dürfte geklärt sein.

Eine Frage, die ich mir stelle, ist, warum Amokläufe immer im Schulumfeld von rechtskonservativen Bundesländern - Freistaaten! - geschehen? Lehrermord in Meißen/Sachsen (CDU - Biedenkopf), zweimal Amokläufer in Bayern (CSU - Stoiber), jetzt das Massaker in Thüringen (CDU - Vogel).

Gibt es da einen Zusammenhang?

[SCNR - wg. Gewaltverbrechen in linkssozialistischen Bundesländern]

Gruß
Heinrich

Hallo Peter,

eine Waffenbesitzkarte erlaubt dir, wie der Name schon sagt, das Besitzen einer Waffe. Musst du mit der Waffe zum Wettkampf, darfst du die Waffe auch transportieren, ungeladen und eingeschlossen. Die Munition muss extra verschlossen werden und darf dann auch mitgeführt werden.
Das Führen einer Waffe erlaubt dir nur der Waffenschein, das heisst, du darfst die Waffe am Körper tragen. Einen Waffenschein als Privatperson zu bekommen, ist fast unmöglich.

Viele Grüße Ordnazo

Bittermandeln sind verboten
Halloechen,

ich finde der Vergleich mit dem Küchenmesser hinkt gewaltigt

ich finde, dass der Vergleich gar nicht mal so sehr hinkt. Heute muss schon Bittermandelextrakt mit Begruendung (eigentlich ja fuers Backen) in der Apotheke erworben werden. Dort ist die Trennung schon nicht mehr ganz so einfach. 20 mal 1 Gramm gekauft ergibt schon eine letale Dosis (wenn ich nicht irre).

Ausserdem waren die verwendeten Waffen primaer fuer den Sport gedacht.

Ganz so einfach isses also nicht.

Gruss
Christian