Hallo,
Du hast leider nichts missverstanden. Wurfsterne, feststehende Messer, Butterfly und Gas- und Luftdruckpistolen sind zwar verboten ab dem neuen Gesetz, aber die Mitgliedschaft in einem Schützenverein berechtigt ein Mitglied, nach Erfüllung der Voraussetzungen, künftig auch schon früher den Besitz der Waffen.
Warum ein Jugendlicher, warum überhaupt jemand in einem Schützenverein die Waffen daheim aufbewahren muss, auch die Munition, ist mir ohnehin nicht erklärbar.
Derzeit wird auf die Gefahr der illegal erworbenen Waffen hingewiesen. Ob es eine neue und weitere Diskussion bei uns gibt, man wird es abwarten müssen. Nach meiner Erinnerung sind nur die meisten der Tötungsdelikte in den Schulen mit Waffen durchgeführt worden, die die Kinder legal in Besitz hatten oder dem Vater aus dem Waffenschrank holten.
Es sind bei uns an diesen Wochenende noch mehr Gesetze durch den Bundestag gepeitscht worden. Vor der Änderung des § 129 und 129 a StGB ( seinerzeit als RAF-Gesetze bekannt geworden ) war es jemand untersagt z.B. auf dem T-Shirt einen Aufdruck zu tragen, der z.B. „Ich liebe BL“ lautet. Alleine schon das Tragen erfüllte den Straftatbestand der Verherrlichung von Gewalt. Und somit berechtigt verfolgt. Mit der Neufassung kanan jemand sogar überspitzt auf dem T-Shirt " Ich bin für BL" durch die Gegend laufen, er kann strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Nun müssen konkrete Fakten vorliegen, die den Hinweis oder Beweis einer Straftat ergeben. Somit könnte sich theoretisch jetzt wieder jemand zur RAF bekennen, es könnte nicht verfolgt werden, solange ihm die Vorbereitung oder eine Straftat nicht nachgewiesen werden kann.
Offenbar hätte man aber die Änderung dieses Gesetz nicht bekommen, hätten nicht die seit 1970 gegen den Staat mobil machenden Macher, die schon längst den Terroristen-Paragraphen bekämpfen, die indirekte Aufhebung der RAF-Gesetze durchgesetzt.
Und was derzeit bie uns kaum besprochen wird. Ab Inkrafttreten des Gesetzes kann jederzeit z.B. die Türkei bei der Bundesregierung Antrag auf Verfolgung der Kurden stellen. Das Bundesjustizministerium muss dann entscheiden.
Das Gesetz erlaubt künftig allen ausländischen Staaten, die behaupten eine Gruppe seine Terroristen, die Verfolgung in DE. Wie in der Denbatte auch hingewiesen wurde, ist also nun auch China in der glücklichen Lage, die Bewegungen in China mit der Terrorismusbegründung in DE bekämpfen zu lassen.
Gruss Günter
kann sein, dass ich aufgrund meienr derzeitigen geographischen
Abgeschiedentheit etwas falsch verstanden habe, aber soweit
ich weiss, sieht das ironischerweise zeitgleich mit dem
Gemetzel in Erfurt verabschiedete neue Waffengesetz vor, dass
zukuenftig nicht mehr mindestens 14jaehrige, sondern
mindestens 10jaehrige zum Erwerb einer Schusswaffen
ermaechtigt sind (Voraussetzung: Mitglied im Schuetzenverein
o.ae.).
Mal ganz abgesehen davon, dass ich ohnehin nicht verstehe,
warum Minderjaehrige, fuer welchen Sport auch immer,
ueberhaupt Waffen benoetigen sollten. Wie war das noch in den
USA: Menschen duerfen fuer das Vaterland sterben, bevor sie
Alkohol trinken duerfen. Zukuenftig duerfen also Menschen 6
Jahre eher Waffen besitzen, bevor sie waehlen duerfen. Stellt
sich die Frage, wie man mehr Schaden anrichten kann.
Gruss
Christian