Guten Tag,
mal angenommen es arbeitet jemand mit einem Honorarvetrag bei nur einem Auftraggeber und es kommt irgendwann raus, dass eine Scheinselbstständigkeit besteht. In diesem Fall wird ja der ehemaliger Selbstständige zum Arbeitnehmer (zu welcehm Gehalt ?) und der ehemalige Auftraggeber muss die Sozialbeiträge nachzahlen. Die nachgezahlten Sozialbeiträge wird sich der Arbeitgeber dann von dem Arbeitnehmer wiederholen.
Wie muss eine Ergänzung im Honorarvetrag aussehen, wenn man sich als Auftragnehmer vor der Rückzahlung schützen will? Es soll also in dem Vertrag stehen, dass nur der Auftraggeber die Nachzahlung zu leisten hat und der Auftragnehmer (der dann Angestellter wird) keine einbußen hat.
Danke