Ergebnisse der U-Untersuchungen

Hallo,

war gerade bei der U9. Mit Hörtest und gemaltem Bild etc. Erst jetzt (wo das letzte Blatt des letzten Kindes ausgefüllt ist) frage ich mich:

  • Wer bekommt davon welche Information? Wer erfährt z.B. von den Ergebnissen Hörtest und Bild (an dem merkmale gezählt wurden)?

Es ist in meinem Augen schon ein Unterschied, ob ein Arzt subjektiv „alles OK“ findet, oder ob mehr oder weniger objektive Messwerte gespeichert werden.

Ist es möglich oder aufschlussreich die Testkriterien im Netz zu finden oder die Ergebnisse anzufragen?

Gruß
achim

Soweit ich weiss sind die Eltern die einzigen, welche die Daten noch bekommen. Sie werden ja ins Untersuchungsheft geschrieben. Die Arzt gibt allerdings noch Rückmeldung an die entsprechenden Meldebehörden, dass die U-Untersuchung erfolgt ist - allerdings werden dabei keine Ergebnisse übergeben.

Nein, das tut er nicht. Es gibt nur in einigen - nicht allen - Bundesländern offizielle Einladungen zu den Untersuchungen; es besteht aber keine Pflicht daran teilzunehmen, und irgendwelche Meldungen erfolgen nur beim konkreten Verdacht der Kindeswohlgefährdung: https://de.wikipedia.org/wiki/Kindervorsorgeuntersuchung#Verbindliches_Einlade-_und_Meldewesen

:paw_prints:

1 Like

Das entspricht nicht meiner Erfahrung mit dem Thema.

Als wir umgezogen sind, bekamen wir prompt Post von irgendeinem Amt (hab leider inzwischen vergessen welchem), dass wir doch bitte die U nachholen sollen. Ich musste dann erstmal nachweisen, dass die U bereits in einem anderen Bundesland erfolgt war. Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass es keine Kooperation der Jugendämter untereinander gibt und das deswegen, die Daten nicht übermittelt wurden.

In den Ländern die an dem Programm teilnehmen - immerhin 10 - werden, auch Daten zu erfolgten Untersuchungen übermittelt. Das geht auch aus der Verordnung dazu hervor (für NRW) - obwohl es wohl je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt:

http://www.aekno.de/downloads/aekno/UTeilnahmeDatVO-2008.pdf

Davon mal ganz abgesehen, wird das auch in dem von dir verlinkten Wikipedia-Eintrag so beschrieben:

In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen[6], sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen.

Der Tätigkeitsbericht aus Schleswig-Holstein in der Wikipedia liest sich zwar so, wie du es beschreibst. In dem dort zitierten Dokument heisst es aber:

Das Verfahren beginnt damit, dass das Landesfamilienbüro beim Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) die Daten über die Kinder im entsprechenden Alter sowie deren Eltern von den Meldebehörden erhält. Auf der Basis dieser Daten verschickt es Einladungen zur Teilnahme an der nächsten fälligen Untersuchung. Wird die Untersuchung durch einen Kinderarzt durchgeführt, so hat dieser die mit der Einladung verschickte Antwortkarte an das Landesfamilienbüro zurückzusenden. Geht keine Rücksendekarte ein, verschickt das Landesfamilienbüro eine Erinne­rung.

1 Like

Hallo,

theoretisch könnten die Daten auch bei der Krankenkasse oder in einem sonstigen Netz landen - wenn man bedenkt, wer wo alles „mithört“ und dass verm. nicht alles aufgedeckt wird - schwer einzuschätzen.
Offiziell werden sie bislang nicht weitergegeben. Aber das wird sich sicher zukünftig ändern, ganz offiziell.

Andere Frage: zahlst Du Einkäufe/Reisen etc. per Karte, nutzt Du Payback oder ähnliches? Die Daten werden gesammelt, genutzt, verkauft etc., alles legal.
Und jeder Tastenanschlag auf Deiner Tastatur landet irgendwo in einem Speicher.

Gruß, Paran

Schau mal hier :slight_smile: http://u-untersuchungen.de/ Hier steht alles darüber. Aber ich glaube auch, das nur die Eltern davon erfahren. Es geht ja um das wohl des Kindes :blush: