Das entspricht nicht meiner Erfahrung mit dem Thema.
Als wir umgezogen sind, bekamen wir prompt Post von irgendeinem Amt (hab leider inzwischen vergessen welchem), dass wir doch bitte die U nachholen sollen. Ich musste dann erstmal nachweisen, dass die U bereits in einem anderen Bundesland erfolgt war. Auf Nachfrage wurde mir dann mitgeteilt, dass es keine Kooperation der Jugendämter untereinander gibt und das deswegen, die Daten nicht übermittelt wurden.
In den Ländern die an dem Programm teilnehmen - immerhin 10 - werden, auch Daten zu erfolgten Untersuchungen übermittelt. Das geht auch aus der Verordnung dazu hervor (für NRW) - obwohl es wohl je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt:
http://www.aekno.de/downloads/aekno/UTeilnahmeDatVO-2008.pdf
Davon mal ganz abgesehen, wird das auch in dem von dir verlinkten Wikipedia-Eintrag so beschrieben:
In einigen Bundesländern, darunter Bremen, Hessen, Saarland, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen[6], sind Gesetze in Kraft getreten, die durch Datenübermittlungen der Meldebehörden und der Kinder- und Jugendärzte die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen sicherstellen sollen.
Der Tätigkeitsbericht aus Schleswig-Holstein in der Wikipedia liest sich zwar so, wie du es beschreibst. In dem dort zitierten Dokument heisst es aber:
Das Verfahren beginnt damit, dass das Landesfamilienbüro beim Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) die Daten über die Kinder im entsprechenden Alter sowie deren Eltern von den Meldebehörden erhält. Auf der Basis dieser Daten verschickt es Einladungen zur Teilnahme an der nächsten fälligen Untersuchung. Wird die Untersuchung durch einen Kinderarzt durchgeführt, so hat dieser die mit der Einladung verschickte Antwortkarte an das Landesfamilienbüro zurückzusenden. Geht keine Rücksendekarte ein, verschickt das Landesfamilienbüro eine Erinnerung.