Hallo, ich informiere mich gerade in Sachen privater Pflegeversicherung und versuche nun auszuloten wie hoch die zusätzliche Absicherung etwa sein sollte. Meine Frage nun: wenn jemand Pflegebedürftig wird - erhält man dann eine Rente? Ich denke doch mal das man dann doch so etwas wie Frührenter ist?! Leider hat google dazu nicht ausgespuckt.
Hallo,
bei Pflegebedürftigkeit wird in der Regel eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die Zahlung ist aber an bestimmte Bedingungen genknüpft, wie eine bestimmte Vorversicherungszeit. Zusätzlich wird ein Betrag aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt.
Die Höhe der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können Sie aus Ihrer aktuellen Renteninformation entnehmen. Die Leistungen der Pflegeversicherung finden Sie in entsprechenden Tabellen.
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Dort finden Sie im Abschnitt Pflegeversicherungen wichtige Punkte erläutert.
Mit freundlichen Grüße
Thomas Burgau
Hallo,
danke für die Frage. Als Person, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezieht, ist man nicht zwangsläufig Rentner. Man kann aber aber einen Rentenantrag stellen, wenn man nicht mehr arbeiten kann. Je nach Alter wäre es dann die sog. Frührente, heute EU-Rente oder BU-Rente.
Bezüglich der Vorsorge empfehle ich www.test.de, die sehr gute Informationen / Tests bieten.
Herzlich Grüße
Chris
Die Leistungen der Pflegeversicherung ergeben sich ausschließlich aus dem Hilfebedarf, der zum Zeitpunkt der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorliegt.
Die Leistungen sind unabhängig vom sonstigen Einkommen.
Die Höhe der Rente ist abhägig von der Höhe der eingezahlten Beiträge und sonstiger ErsatzleIstungen (z.B. Erziheungszeiten). Bei eintretendem Pflegebedarf vor erreichen des Rentenalters kommen Leistungen der Erwerbsunfähigkeit in Betracht. Über die Höhe gibt die Renetenversicherungsanstalt Auskunft. Wie gesagt beides geschieht unabhähig voreinander.
Manfred
Ein Pflegebedürftiger erhält von der gesetzlichen Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente, sofern er wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden (50% Erwerbsminderungsrente) bzw. 3 Stunden (100% Erwerbsminderungsrente) täglich leistungsfähig ist. Neben diesen medizinischen Voraussetzungen müssen versicherungsrechtliche Pflichtbeitragsjahre und Wartezeiten erfüllt worden sein.
Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung können erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze bzw. unter Inkaufnahme von Abschlägen vorzeitig (in der Regel ab dem Alter von 63 Jahren) beantragen werden.
die Frage ist so kaum zu beantworten. sollte es keine Altersrente sein, dass eine EU-Rente (Erwerbsunfähigkeitsrente) diese muss bei dem zuständigen Versicherungsträger ggf beantragt werden. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen erhält man, wenn der MDK eine entsprechende Pflegebedürftigkeit feststellt, die Leistung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Wie hoch Sie sich zusätzlich absichern wollen, sollte in einer Beratung mit einen Versicherungsanbieter geklärt werden, ob es sinnvoll ist, hängt auch davon ab, wie vermögend der Betreffende ist, da es bei geringen Einkommen und Vermögen auch Leistungen nach SGB XII für die Hilfe zur Pflege gibt.
Ein Pflegebedürftiger erhält nur Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Wieviel das ist hängt von der Einstufung durch den MDK ab: Es gibt 4 Pflegestufen: Stufe 0, I, II, und III. In Stufe III gibt es das höchste Pflegegeld. Wieviel das ist kann mit dem Bedarfsrechner ermittelt werden: http://www.pflegetagegeldversicherung.com/pflegefall…
Hallo! Die Leistungen der Pflegeversicherung sind unabhängig von Rentenzahlungen.
Hallo,
nein, allein durch die Pflegebedürftigkeit wird kein Rentenanspruch durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgelöst. Das geht nur über die private Vorsorge, d.h. dafür kann auch das Pflegegeld eingesetzt werden.
Gruss
Czauderna
DIe Frage ist sehr allgemein formuliert. Ein Rentenanspruch fordert, dass gewisse Versicherungszeiten zurückgelegt wurden. Darüber hinaus prüft die Rentenversicherung, ob die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente gegeben sind (es gibt Alters- und Erwerbsminderungsrenten). Details finden sich auf den Seiten der Dt. Rentenversicherung.
Die Rentenhöhe ist einkommensabhängig. Die Rentenkasse verschickt regelmäßig Infos darüber.
Soviel als kurze allgemeine Antwort auf die Frage. Hoffentlich hilft´s etwas weiter.
Hallo matei75,
wenn die Pflegebedürftigkeit eintritt und keinerlei Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen werden kann, wird (entsprechende Einzahlungen vorausgesetzt und Erfüllung der Wartezeiten) eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt, sofern das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht wurde. Die Rente berechnet sich nach den bisher eingezahlten Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die Höhe kann der letzten zugesandten Renteninformation entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Britta Tölch
Hallo, auch ein Pflegebedürftiger hat Anspruch auf Rente. Die Voraussetzungen sind wie bei einem Nicht-Pflegebedürftigen: Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, und bei Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit die medizinischen Voraussetzungen. Für letztere kann die Pflegestufe ein Indiz sein, muss aber nicht.
Sorry, da kann ich nicht weiterhelfen, da ich mich zwar in der Pflege-, aber nicht in der Rentenversicherung auskenne.
Am besten rufst Du einfach die kostenlose Hotline der Deutschen Rentenversicherung (ehemals BfA) an (0800 100048016)
Viele Grüße
Hallo Mattei,
wenn er jung, und arbeitsfähig ist… warum sollte er dann eine Rente bekommen? Viele junge Behinderte sind Pflegebedürftig und stehen noch im Arbeitsleben! Pflegebedürftigkeit hat nichts mit Rente zu tun sondern mit dem individuellen Menschen, und seinen Hilfebedarf um Leben zu können… mit Pflege eben
Herzliche Grüße von Georgia
Je nach dem wie alt man ist, wenn man pflegebedürftig ist und wie stark die Pflegebedürftigkeit ist, gibt es Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Anerkennung einer Schwerbehinderung oder klassische Altersrente. Haben sie eine private Arbeitsunfähigkeitsversicherung? Zu welchen Konditionen? - Sie sehen, das muss alles sehr individuell betrachtet werden und lässt sich am besten mit einem versicherungs-vertreter ihres Vertrauens oder dem Sachbearbeiter ihrer KV besprechen. Grüße! *
Leider wird aus der Frage nicht ganz klar, wie alt sie sind, ob sie bereits pflegebedürftig sind…
Ich verstehe es so, dass sie sich zusätzlich mit einer Pflegeversicherung absichern möchten und die Frage in die Richtung geht, ob sie als Pflegefall noch vor Rentenantritt auch einen Anspruch auf Rente haben. Das Problem ist, dass hier niemand weiß, wie sie zusätzlich abgesichert sind. Meine Vorschreiber haben schon darauf verwiesen, dass es natürlich Ansprüche und Möglichkeiten gibt, die auch von der Schwere des Pflegefalls abhängig sind. Als Absicherung wären hier wohl andere Produkte zielführender, etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung ect.
Zur Pflegezusatzversicherung: Auch hier ist es schwierig, eine Summe oder ein Ausmaß zu beziffern, wie sie es wünschen, da einfach einige Details fehlen. Grundsätzlich sollte ein Pflegeversicherung Vergleich zumindest eine Überblick über die möglichen Kosten und Varianten liefern können; Pflegetagegeld, Pflegekosten, Pflegerente sind hier möglich, mit unterschiedlichen monatlichen Kosten, Auszahlungsvarianten und Vor- und Nachteilen. Dazu finden sich hier auch alle weiteren Informationen. Diese zusätzliche Versicherung wird sich auf keinen Fall nachteilig auswirken.
Hallo matei75,
Wird man zum Pflegefall bekommt man je nach Pflegestufe eine Pflegerente aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung ausgezahlt. Alle weiteren Details würde ich an Ihrer Stelle mit einem Spezialisten für Pflegeversicherungen klären, da dieses Thema doch recht umfangreich ist.