Unser Erbpachtgeber hat den EP-Zins erhöht und verlangt, dass die Erhöhung auf unsere Kosten ins GB eingetragen wird. Unsere Unterschrift soll vor einem Notar beglaubigt werden. Müssen wir das? Wer zahlt die Kosten?
Danke schonmal-
Das ist wohl so
https://www.immobilienfinanzierung.de/lexikon/erbpacht/
Wer die Kosten übernimmt, steht da nicht oder ich habe das nicht gesehen. Aber was der Erbpachtgeber sagt ist richtig.
Udo Becker
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Knie Dich da:
https://www.karaenke.com/erbbaurecht/
mal rein, da wird Deine Frage vermutlich beantwortet werden.
ramses90