Hallo und guten Tag
ich bin neu hier in diesem Forum und hoffe, das mir evtl.
jemand weiterhelfen kann. Ich habe einen Grad der Behinderung von 40% (20% LWS,sowie 20% auf Schwerhörigkeit )-andere Beeinträchtigungen wie HWS,
Herzinfarkt,und Schulter-Arm Syndrom wurden nur in 10er
Graden bewertet.Nun bekam ich ende August ein Knie-TEP,
worauf ich einen Erhöhungsantrag stellte.
Kann oder ist es möglich, daß mir jemand wohl Antworten kann,ob ich dafür noch einige Prozente bekomme?Die Ämter
tun sich ja eher schwer mit der Anerkennung und vergabe eined höheren Grade.
für meine anfrage bedanke ich mich schon im voraus.
Guten Morgen,
zu allererst: Es gibt keine „Prozente“ bei der Feststellung einer (Schwer)Behinderung, sondern es wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt…
Man sagt ja auch nicht, wir haben heute 22% Celsius
Zur Ursprungsfrage: Eine Glaskugel hat vermutlich niemand und so kann niemand vorher sagen, wie der Gesamt-GdB bei neuhinzugekommenen Erkrankungen bewertet wird.
Grundlage für die Festsetzungen eines GdB ist die Versorgungsmedizinverordnung in der zuletzt geänderten Fassung von 12/2010… zu finden hier: http://www.gesetze-im-internet.de/versmedv/BJNR24120…
Eine Teilendoprothese des Kniegelenks wird im Abschnitt B 18.12. mit einem Einzel GdB von wenigstens 10 bewertet. Wie sich das auf die Bildung des Gesamt-GdB auswirken könnte, kann nicht pauschal beantwortet werden…
Gruß
MG
ich habe gerade gelesen das du eine erhöhung möchtest.
vergeß es sei mit den 40 zufrieden, den wenn du pech hast stufen die dich sogar eher runter als rauf.
die tun sich sehr schwer einem 50 zugeben.
sprche aus meiner lebenserfahrung und als schwerbehindertenvertreter
man kann nicht pauschalisieren…
Guten Abend
ich habe gerade gelesen das du eine erhöhung möchtest.
vergeß es sei mit den 40 zufrieden, den wenn du pech hast
stufen die dich sogar eher runter als rauf.
was ist daran Pech? Ich würde liebend gerne auf ein paar meiner GdBs verzichten…weil es mir dann gesundheitlich besser ginge…
die tun sich sehr schwer einem 50 zugeben.
sprche aus meiner lebenserfahrung und als
schwerbehindertenvertreter
Das ist eindeutig zu pauschal…
…sicher ist der GdB von 50 und mehr eine „magische Grenze“, aber wenn ein entsprechend (schlechter) Gesundheitszustand vorhanden ist, bekommt man natürlich auch seinen GdB entsprechend zugeteilt…
Während Du anscheinend nur negative Erfahrungen hattest, habe ich in meinen vielen Jahren als SBV diese eben nicht machen können (müssen)…
Es steht und fällt alles eben mit einer guten und ausführlichen Darstellung (gerade, wenn es „eng“ wird) der Einschränkungen.
Inzwischen gibt es mit der VersMedV ein rechtlich verbindliches „Werk“, auf das man sich auch berufen kann, während die bis dahin gültigen „Anhaltspunkte“ sehr schwammig auch von den Gerichten im Streitfall beurteilt wurden…
Zu Raten: Lieber keinen Antrag zu stellen… finde ich schlicht und ergreifend für schlecht (wärest Du mein SBV, hättest Du bei der nächsten Wahl einen Gegenkandidaten *lach*)
Mein Motto: Wer es versucht kann verlieren… wer es gar nicht erst versucht, der hat bereits verloren…
Gruß
MG