Erkennungdienstliche Mahßnahmen

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

mein freund muß zu erkennungdienstliche Mahßnahmen.

Er ist einmal mit BTM erwischt worden, er bekam hierfür keine Bestrafung.
Er fiel auch einmal wegen einer Auseinandersetzung mit seiner Freundin auf hier wurde er ebenfalls nicht bestraft.
Desweiteren wurde er von einem Asylanten angegriffen und verteidigte sich hierfür bekam er eine Strafe von 1.200.-€ die dann auf 800.-€ heruntergesetzt wurde. Dies war im Nachbarhaus.
Am Sylvester wurde im Haus ein Nachbar in seiner Wohnung zusammengeschlagen. Dieser behauptete das es mein Bekannter war, obwohl er nicht bei Ihm war. Da er es nicht beweisen konnte wurde er zu 800.-€ Strafe verurteilt.
Nun soll er wegen diesen Vorfällen zum Erkennungsdienst.
Muß er dieser Aufforderung folgen.

Ist man Heutzutage nicht erkennungsdienstlich erfasst, wenn man einen biometrischen Ausweis hat. Da gibt man doch auch Fingerabdrücke und so ab.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre schnelle Antwort und Bemühungen.

MfG
Hardy

Hallo Hardy,

tut mir leid, aber da fehlt mir die Expertise. Ich denke aber, dass Ihr Bekannter dem wohl wird Folge leisten müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

  1. Bitte jemand anderen fragen, da ich im Straf-/Polizeirecht keine wirkliche Expertise habe. Trotzdem nur zwei grundsätzliche Anmerkungen.

Am Sylvester wurde im Haus ein Nachbar in seiner Wohnung
zusammengeschlagen. Dieser behauptete das es mein Bekannter
war, obwohl er nicht bei Ihm war. Da er es nicht beweisen
konnte wurde er zu 800.-€ Strafe verurteilt.

Das ist seltsam, da ja die Schuld, nicht die Unschuld bewiesen werden muss. Ich nehme an, es wird noch weitere Beweismittel außer der Aussage des Nachbarn gegeben haben - wobei die Vorgeschichte Deines Freundes natürlich keinen guten Eindruck macht.

Nun soll er wegen diesen Vorfällen zum Erkennungsdienst.
Muß er dieser Aufforderung folgen.

Wer hat das denn mit welcher Begründung genau angeordnet, die Polizei oder das Gericht?

Ist man Heutzutage nicht erkennungsdienstlich erfasst, wenn
man einen biometrischen Ausweis hat. Da gibt man doch auch
Fingerabdrücke und so ab.

Nein. Der Erkennungdienst erfasst mehr Finger und Fotos. Außerdem kann die Polizei die „Verbrecherdatenbank“ systematisch mit Spuren abgleichen, z. B. am Tatort gefundenen Fingerabdrücken. In den biometrischen Daten kann und darf sie nicht systematisch suchen (allenfalls bei einem konkreten Verdacht, aber wohl auch dann nur unter den gleichen Voraussetzungen, unter denen eine erkennungsdienstliche Behandlung zulässig wäre).

JAAAA

P.S.
falls nicht wird er von den sich dafür interessierenden Beamten zugeführt und muss die Transportkosten bezahlen