Liebe/-r Experte/-in,
mein freund muß zu erkennungdienstliche Mahßnahmen.
Er ist einmal mit BTM erwischt worden, er bekam hierfür keine Bestrafung.
Er fiel auch einmal wegen einer Auseinandersetzung mit seiner Freundin auf hier wurde er ebenfalls nicht bestraft.
Desweiteren wurde er von einem Asylanten angegriffen und verteidigte sich hierfür bekam er eine Strafe von 1.200.-€ die dann auf 800.-€ heruntergesetzt wurde. Dies war im Nachbarhaus.
Am Sylvester wurde im Haus ein Nachbar in seiner Wohnung zusammengeschlagen. Dieser behauptete das es mein Bekannter war, obwohl er nicht bei Ihm war. Da er es nicht beweisen konnte wurde er zu 800.-€ Strafe verurteilt.
Nun soll er wegen diesen Vorfällen zum Erkennungsdienst.
Muß er dieser Aufforderung folgen.
Ist man Heutzutage nicht erkennungsdienstlich erfasst, wenn man einen biometrischen Ausweis hat. Da gibt man doch auch Fingerabdrücke und so ab.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre schnelle Antwort und Bemühungen.
MfG
Hardy