Erkennungdienstliche Mahßnahmen

Liebe/-r Experte/-in,

mein freund muß zu erkennungdienstliche Mahßnahmen.

Er ist einmal mit BTM erwischt worden, er bekam hierfür keine Bestrafung.
Er fiel auch einmal wegen einer Auseinandersetzung mit seiner Freundin auf hier wurde er ebenfalls nicht bestraft.
Desweiteren wurde er von einem Asylanten angegriffen und verteidigte sich hierfür bekam er eine Strafe von 1.200.-€ die dann auf 800.-€ heruntergesetzt wurde. Dies war im Nachbarhaus.
Am Sylvester wurde im Haus ein Nachbar in seiner Wohnung zusammengeschlagen. Dieser behauptete das es mein Bekannter war, obwohl er nicht bei Ihm war. Da er es nicht beweisen konnte wurde er zu 800.-€ Strafe verurteilt.
Nun soll er wegen diesen Vorfällen zum Erkennungsdienst.
Muß er dieser Aufforderung folgen.

Ist man Heutzutage nicht erkennungsdienstlich erfasst, wenn man einen biometrischen Ausweis hat. Da gibt man doch auch Fingerabdrücke und so ab.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre schnelle Antwort und Bemühungen.

MfG
Hardy

Eine ausführliche Antwort auf diese Frage findet man z.B. bei Wikipedia unter dem Suchbegriff „erkennungsdienstliche Behandlung“.

Der Sachverhalt ist nicht besonders liquide im Hinblick darauf, ob das Strafverfahren wegen Körperverletzung bereits abgeschlossen ist. Falls dies zutrifft, wäre eine nachträgliche erkennungsdienstliche Behandlung nicht mehr von § 81b StPO gedeckt, da die notwendige Erforderlichkeit fehlte. Solange das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, besteht für den Beschuldigten ein gesetzlicher Zwang, sich der erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen. Die zivilen und strafrechtlichen Erfassungen von erkennungsdienstlichen Daten unterscheiden sich im Umfang.

Hallo,

mag sein, dass Du Dir vieles nicht erklären kannst.
Aber es ist wichtig, dass den Aufforderungen gefolgt wird. Bitte nicht mit der Polizei u. a. anlegen. Das bringt keine Punkte.
Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Allein schafft Ihr das nicht. Und noch eins: Grundsätzlich ehrlich sein - auch, wenn es schwer fällt. Wenn Ermittler oder Anwälte merken, dass getrickst wird, kann das den Prozess negativen beeinflussen. Punkte bekommt man nur bei Ehrlichkeit.

MfG
Katja

Hallo Hardy,
tut mit leid, aber dazu kann ich leider keine Antwort geben -nicht mein Gebiet-.
Wenn Dein Bekannter schon einige Male „in’s Fettnäpfchen“ getreten ist, kennt er bestimmt einen Rechtsanwalt. Dieser kann sich unter Vorlage einer Vollmacht Akteneinsicht verschaffen um überhaupt festzustellen, was überhaupt vorliegt und dann seinen Rat erteilen.
Nach Deiner Schilderung ist er doch in allen (geschilderten) Fällen schon rechtskräftig verdonnert; gefühlsmäßig gehe ich davon aus, daß da eine neue Kiste vorliegt: und da ist immer äußerste Vorsicht geboten.
Gruß
Schiebedach
(Klaus)

Hallo,

mag sein, dass Du Dir vieles nicht erklären kannst.
Aber es ist wichtig, dass den Aufforderungen gefolgt wird. Bitte nicht mit der Polizei u. a. anlegen. Das bringt keine Punkte.
Ich würde mir einen Anwalt nehmen. Allein schafft Ihr das nicht. Und noch eins: Grundsätzlich ehrlich sein - auch, wenn es schwer fällt. Wenn Ermittler oder Anwälte merken, dass getrickst wird, kann das den Prozess negativ beeinflussen. Punkte bekommt man nur bei Ehrlichkeit.

MfG
Katja

Muß er dieser Aufforderung folgen?

Hallo, Hardy

schau mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Erkennungsdienstliche_B…

Da finden Sie alles, was man wissen muss. Besser kann ich es auch nicht erklären.

Viele Grüße

Vierten

Hallo Hardy,

in Strafsachen bin ich leider nicht bewandert, gehe aber davon aus, dass dies seine Ordnung hat.

IMHO wird bei einer Verhaftung dies doch ohnehin erledigt.

Der biometrische Ausweis enthält zwar „erkennungsdienstliche“ Informationen, diese werden aber aus Datenschutzgründen nicht einfach „so“ weitergeleitet.

Es kommt auch auf die Schwere des Falles an.

Im Zweifel rate ich Ihnen, einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Gruß

Hallo,

im Strafverfahrensrecht bin ich nicht firm, hoffentlich kann ein Fachmann darin hier weiterhelfen.

Gruß
cosis

Ihr Freund hat eine erhebliche Agenda an Straftaten, die ihm zur Last gelegt werden. Eine erkennungsdienstliche Behandlung ist in jedem Fall (aus kriminaltaktischer und strafprozessualer Sicht) angezeigt. Ihr Freund muss dieser Behandlung nicht zustimmen. In diesem Fall wendet sich die Polizeibehoerde an eine Staatsanwaltschaft/ zust. Amtsgericht und beantragt die (auch zwangsweise) Durchfuehrung der erkennungsdienstlichen Behandlung. Dazu ist eine sog. „Negativprognose“ noetig, d.h. es wird ein erneutes Straffaelligwerden Ihres Freundes a.G. seines kriminellen Vorlebens (und dies hat er gewisz) unterstellt. Die Chancen auf die Stattgabe eines Widerspruches vor einem Verwaltungsgericht sehen da eher mau aus.
Der sog. „biometrische“ Pass umfasst nur vier (ich bin mir nicht ganz sicher) Fingerendglieder. Die erkennungsdienstliche Behandlung beinhaltet ein Signalement (Personenbeschreibung), Abdruecke aller Finger und Handflaechen, Portraetaufnahmen aus verschiedenen Postionen und Ganzkoeperaufnahmen. Von bestimmten Koerpermerkmalen (Tatoos etc.) koennen gesonderte Aufnahmen getaetigt werden. Ferner ist, nur mit gesonderter Genehmigung die Feststellung des DNA-Musters moeglich.

Da kann ich Ihnen leider nicht helfen.

Es tut mir leid, aber ich bin absolut kein Experte im Polizeirecht und müßte selbst erst aufwendig recherchieren. Kann Ihnen daher nicht weiterhelfen, sorry.

Wenn er nicht erscheint, wird er in Silberarmbändern abgeholt - nicht so angenehm.

Das kann ich nicht beantworten. Ich weiß es nicht. Ein biometrischer Ausweis ist jedenfalls nicht gleichzustzen mit erkennungsdienstlichen Maßnahmen.
DW

Sehr geehrter Herr,

die Antwort auf Ihre Frage ist schlicht und ergreifend: JA.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt

Hallo Hardy,

leider bin ich auf diesem Gebiet kein Experte. Was meinst Du mit „zum Erkennungsdienst“?

Hier müsste ein Schreiben der zuständigen Behörde vorliegen, in welchem diese die vorzunehmende Maßnahmen genau bezeichnet.

MfG

H.K.

Muß er dieser Aufforderung folgen.

>>>>>>m.E. ja>>>>>nicht jeder hat einen biometrischen Ausweis. Ihr Bekannter vielleicht auch nicht.

Januario (ohne Gewähr)