Erkennungsdienstliche Behandlung verweigern?

Hallo,
jemand hat eine Vorladung als Beschuldigte zur erkennungsdienstlichen Behandlung bekommen. Angezeigt wurde eine Verleumdung (Flyer wurden aufgehängt in der Öffentlichkeit auf denen behauptet wird, der Lebenspartner der Anzeigenstellerin würde seit einem längeren bestimmten Zeitraum fremdgehen. Die Namen des Paares wurden vollständig genannt, die Flyer mit dem Vornamen der Beschuldigten unterschrieben.)
Das Problem daran ist, dass es tatsächlich so ist, dass die Beschuldigte mit dem Mann ein Verhältnis hatte über Jahre.
Stellt sich nun die Frage ob der Täter, der als Außenstehender auch Beweise für seine Behauptung hat (heimliche Tonaaufnahmen, Bilder,sms) sich einer Verleumdung schuldig gemacht hat und, sollte die Sache auffliegen, dafür verurteilt werden kann.
Besonders der Mann hat natürlich kein Interesse an der Aufklärung und hat bei seiner Zeugenaussage gelogen. Kann er dafür belangt werden?
Da die Liebhaberin mal abgesehen von ihrer moralischen Schuld ja nun eher Opfer ist ( sie soll ja Täter sein) - was kann sie gegen die falschen Beschuldigungen unternehmen? Kann sie die erkennungsdienstliche Behandlung verweigern und zu dem Termin einfach nicht erscheinen?