Erklärung einer Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft

Ich erhielt eine Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft.

http://www.yumpu.com/xx/document/view/19706793/p1835…

Nun bin ich kein Jurist und stelle mir aber vor, dass das was da erhielt unbedeutend ist. Ich erhielt nach meiner Meinung eine Mitteilung dass die Behörde irgend wann einmal agiert hat.
Meine Fragen:
Welche bedeutung hat die Mitteilung?
Was ist zu tun?

Hallo, trolls,

ich bin ebenfalls kein Jurist, sondern juristische Fachübersetzerin und darf daher keine Rechtsauskunft erteilen, sonst mache ich mich strafbar.
(Eine Frage am Rande: In der Anrede der StA München steht „Rpfl.“ - meines Wissens bedeutet das „Rechtspfleger“? Wieso sagst du dann „Ich bin kein Jurist“? Oder ist die Rechtspflegerausbildung in der CH so viel weniger umfangreich als in D?)

Wenn ich das richtig sehe, bedeutet die Einstellungsverfügung, dass irgendjemand gegen dich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt hat, dass die Staatsanwaltschaft aber keinen Grund sieht, der Anzeige nachzugehen, weil sie keine Straftat sieht.

Normalerweise muss man da gar nichts machen, soweit ich weiß.
Wenn ich du wäre, würde ich aber anfragen, wer dich denn überhaupt angezeigt hat. Möglicherweise kann diese Anzeige dann als Verleumdung oder Ähnliches ausgelegt werden, so dass du deinerseits Strafantrag stellen kannst. Aber das kann dir wirklich nur ein Anwalt sagen.

Schöne Grüße

Gabi François

Hallo, eine Einstellungsmitteilung der Staatsanwaltschaft können Sie erhalten haben, weil Sie eine Anzeige bei der Polizei gemacht haben oder weil gegen Sie ermittelt wurde. Ich konnte dies aus der Fragestellung nicht ableiten. Wenn die Einstellungsmitteilung nicht eindeutig ist, können Sie unter dem angegebenen Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft nachfragen.
Eine Einstellung kann bedeuten, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht.

MfG

Marga1065

Hei,
Herr Maier hat offensichtlich jemanden einer Straftat bezichtigt.
Die Staatsanwaltschaft hat -dazu ist sie verpflichtet- ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten eingeleitet. Sie ist nach Prüfung des von Herrn Maier angezeigten Sachverhalts zum Ergebnis gekommen, dass die Anzeige wegen nicht nachvollziehbaren Tatvorwurfs nicht verfolgt wird, das Ermittlungsverfahren also folgenlos eingestellt wird.
Dies hat sie dem Anzeigeerstatter Maier schriftlich mitgeteilt, damit dieser, falls er mit der Entscheidung zur Einstellung nicht einverstanden ist, gegen diese Einstellung Beschwerde einlegen kann.
Alles in allem ein übliches Verfahren.

Nun weiß ich nicht, wer der hier Fragende ist: 1. Herr Maier, 2. ein Unbeteiligter oder 3. der Angezeigte.

Im ersten Fall, kann er -siehe oben- gegen die Einstellung vorgehen, wenn er Gründe anführen kann, welche die Staatsanwaltschaft offenbar nicht berücksichtigt hat und doch zu einer Anklage führen könnten. = Klageerzwingungsverfahren, siehe: http://www.rechtslexikon-online.de/Klageerzwingungsv…
Im zweiten Fall gibt`s gar keine Rechte und im dritten Fall kann er sich freuen, dass das Verfahren eingestellt ist.

Gruß Grebnell

Ich habe da keine direkte Erfahrung, würde aber meinen, dass das unbedenklich ist.

Hallo trolls!

Das von Ihnen verlinkte Schreiben ist KEINE Einstellungsverfügung. Vielmehr wird der Empfänger darüber informiert, dass strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird.

Sollte zu dem gleichen Aktenzeichen zusätzlich auch noch eine Einstellungsverfügung zugegangen sein, dann handelt es sich um die Mitteilung, dass die Strafermittlungen eingestellt wurden.

Beste Grüße

Hallo Trolls,
die Staatsanwaltschaft (StA) ermittelt in Strafverfahren. Sie hat also gegen Dich in einem Strafverfahren ermittelt. Um was es da ging, um welchen Straftat-Verdacht, das müßtetst Du ja wissen. Du bist doch sicher von der Polizei vernommen worden.
Ja, und nun teilt Dir die StA mit, daß dieses Strafverfahren eingestellt wurde. Gut für Dich. Die Gründe für die Einstellung müßten in dem Schreiben auch drinnenstehen.
Du kannst also nun beruhigt schlafen, weil der Straftat-Verdacht (oder auch die Beweisbarkeit dieses Verdachts) weggefallen ist.
Alles ist also o.k. für Dich. Falls Du aber zu Deiner Verteidigung einen Rechtsanwalt beauftragt hast, mußt Du ihm mitteilen, daß Du diese Einstellungsmitteilung erhalten hast. Ansonsten mußt Du nichts unternehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernhard

Es ist nichts von Ihrer Seite zu veranlassen.
MfG
Ernesto

Hallo Trolls

Wenn du wie ich annehme der Anzeigenerstatter Meier bist, dann teilt dir die Behörde die Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit Begründung mit und es ist nichts zu tun.

Ciao Ricco

Hallo, ohne eine genaue Beschreibung des Schreibens kann ich wenig dazu sagen. Aber oberflächlich betrachtet wurde anscheinend einmal gegen Sie ermittelt. Sie können evtl. mit einem Anwalt Akteneinsicht fordern, um zu wissen worum es sich dabei gehandelt hat. MfG

Es handelt sich hier um eine klare Mitteilung der StA, dass eine Anzeige des im Kopf genannten Bürgers nicht weiter verfolgt wird.
Da du der Beschuldigte warst, wird eben auch dir diese Info mitgeteilt.

Grundsätzlich bedeutet dass, das nicht genügend Beweise oder Indizien gefunden wurden, um Klage zu erheben. Aus diesem Grund werden Ermittlungen eingestellt.
Der Verletzte einer Straftat und der Tatverdächtige werden dann benachrichtigt. Der Verletzte kann dagegen binnen 2 Wochen Beschwerde einlegen. Dazu sollte man einen Rechtsanwalt konsultieren, damit das ganze Erfolg hat. Ggf werden die Ermittlungen dann wieder aufgenommen. Komm aber selten vor

Hallo Trolls,

nichts um sich aufzuregen. Ein gewisser in der Schweiz lebender Ernst Georg Ludwig Maier hat Strafanzeige gegen Sie gestellt und zwar wegen einer Handlung die sie selbst als Rechtspfleger vorgenommen oder wegen einer Handlung eines Rechtspflegers, die Sie unterstützt haben sollen.

Die Staatsanwaltschaft sieht jedoch keinen Anfangsverdacht gegeben und hat Herrn Maier daher mitgeteilt, dass sie die Einleitung eines Strafverfahrens ablehnt. Von diesem Schreiben haben Sie eine Abschrift erhalten.

Wenn Sie wissen möchten, was Herr Maier Ihnen genau vorwirft, müssen Sie Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft München I beantragen.

Ich hoffe, Ihnen ein wenig geholfen zu haben.

HK

Hallo,
wenn Sie als Betroffener(in dem Fall Beschuldigter) eine Mitteilung über die Einstellung eines Verfahrens erhalten, dann bedeutet dies, dass die Staatsanwaltschaft einen Verstoß geprüft, jetzt aber das Verfahren beendet hat.
Damit ist keine Bestrafung mehr zu erwarten.

Ich hoffe, ich konnte weiter helfen. Wenn dem so ist, würde ich mich über einen Bewertungsstern freuen.

lg

lumini