Hallo, trolls,
ich bin ebenfalls kein Jurist, sondern juristische Fachübersetzerin und darf daher keine Rechtsauskunft erteilen, sonst mache ich mich strafbar.
(Eine Frage am Rande: In der Anrede der StA München steht „Rpfl.“ - meines Wissens bedeutet das „Rechtspfleger“? Wieso sagst du dann „Ich bin kein Jurist“? Oder ist die Rechtspflegerausbildung in der CH so viel weniger umfangreich als in D?)
Wenn ich das richtig sehe, bedeutet die Einstellungsverfügung, dass irgendjemand gegen dich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gestellt hat, dass die Staatsanwaltschaft aber keinen Grund sieht, der Anzeige nachzugehen, weil sie keine Straftat sieht.
Normalerweise muss man da gar nichts machen, soweit ich weiß.
Wenn ich du wäre, würde ich aber anfragen, wer dich denn überhaupt angezeigt hat. Möglicherweise kann diese Anzeige dann als Verleumdung oder Ähnliches ausgelegt werden, so dass du deinerseits Strafantrag stellen kannst. Aber das kann dir wirklich nur ein Anwalt sagen.
Schöne Grüße
Gabi François