Hallo,
ich brauche wieder mal dringend Rat, traue mein Anwalt nicht zu fragen und möchte auch nicht als dumm darstehen, was ich aber anscheinend bin.
Ich hatte Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, welcher vom Richter mit einem Beschluss abgelehnt wurde. Vorzeitige Begründung keine Aussicht auf Erfolg. Streitwert 5000 Euro, Gerichtskosten knapp 500 Euro. Nun will mein Anwalt Beschwerde gegen den Beschluss einlegen und gegen die Ablehnung der Prozesskostenhilfe. Ich fragte ihn zuerst was er denn von mir bekäme bisher. Er meinte bei einem Streitwert von 1000 Euro ca. 450 Euro. Nu kommt zusätzlich eine Aufforderung der Zahlung von Vorschuss zu Gerichtskosten von 500 Euro.
Mein Anwalt hat mir nun folgendes geschrieben:
"Der GK-Rechnung ist zu entnehmen, dass das Gericht von einem Streitwert iHv. € 5.000,- ausgeht.
Im Falle der Klage entstehen die Gerichtskosten lt. Rechnung. Die Anwaltskosten werden sich auf € 1.017,45 belaufen. Sollte sich Dr. Fraedrich anwaltlich vertreten lassen, kommt gleich hoher Betrag hinzu.
Bitte teilen Sie mir mit, ob vor diesem Hintergrund die sofortige Beschwerde eingelegt werden soll.
Ich verstehe das nicht. Ich dachte eigentlich das erstmal Beschwerde eingelegt werden sollte auf Prüfung der Rechtmässigkeit der Prozesskostenhilfe. Ansonsten kann ich finanziell nicht weiter machen. Muss ich jetzt trotzdem bereits über 1000 Euro an meinen Anwalt bezahlen ? Bisher meinte er er bekäme nur rd. 120 Euro. Ich weiss nicht weiter, während er auf eine Antwort wartet.
Die 500 Euro sollen kein Thema sein, aber wieviel kommt noch auf mich zu, wenn die Beschwerde geprüft wird. ?
Ich danke im voraus.